Rechtliche Probleme wegen Beschreibungs-Folder zu 25 € Niob 2006 Satellitennavigation

Wollte nicht letztes Jahr die Bundesregierung gegen diese kriminelle Abmahn-Mafia vorgehen und entsprechende Gesetze erlassen?
Was ist denn daraus geworden?
Vermutlich nix ...
Ist aber auch hier nicht relevant, da wir hier über Österreich reden.
 
Ist aber auch hier nicht relevant, da wir hier über Österreich reden.
Nicht relevant wenn ich durch deutsche Anwälte geklagt werde ?

Aber leider sowas von relevant !

Was die Anzahl von (Massen-)Abmahnanwälten sowie der (grenzüberschreitenden) Abmahnungen betrifft, ist Deutschland wahrscheinlich mit großem Abstand Spitzenreiter in Europa.
 
Ja, wer auch sonst? :D

Da brauchst du professionelle Hilfe, die sind augenscheinlich darauf spezialisiert kleine Gewerbetreibende auszusaugen.

Guck mal hier:

https://www.lawst.de/abmahnung-wegen-verletzung-von-nutzungsrechten/

Gruß
Michael
@ Danke noch für den Tipp, ich habe da mal meine Causa mit den entscheidenden Fakten kurz dargestellt (und natürlich auch das PDF des Anwaltsbüros mitübermittelt), und habe folgende Antwort erhalten (ich zitiere nur den für diesen Thread relevanten Teil):

Haben Sie das der Abmahnung zugrunde liegende Foto auch selbst erstellt oder von einer Website entnommen? Sofern Sie dieses selbst erstellt haben, sehe ich keinen Raum für etwaige Ansprüche. Andernfalls müssten Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche – wohl aber nicht in dem geltend gemachten Umfang – erfüllt werden.
 
Sofern Sie dieses selbst erstellt haben, sehe ich keinen Raum für etwaige Ansprüche.

Moin Alex

Also das wäre auch mein "Rechtsgefühl", es kann doch nicht sein, daß es verboten ist irgendwelche Dinge bildlich darzustellen.

Oben brachte jemand das Beispiel eines eingescannten Asterix-Heftes. Das ist doch klar, daß man nicht den gesamten Inhalt des Heftes online stellen darf, dann muß es ja auch niemand mehr kaufen.
Aber es muß doch erlaubt sein das Heft an sich, also das Titelblatt, zu fotografieren, damit sich ein Interessent ein Bild vom Zustand machen kann. Sind die Ecken angestoßen, wie vergilbt ist das Papier usw.

Es würde mich doch sehr wundern, wenn ein Richter das nun völlig anders sehen würde.

Gruß
Michael
 
Moin Alex

Also das wäre auch mein "Rechtsgefühl", es kann doch nicht sein, daß es verboten ist irgendwelche Dinge bildlich darzustellen.

Oben brachte jemand das Beispiel eines eingescannten Asterix-Heftes. Das ist doch klar, daß man nicht den gesamten Inhalt des Heftes online stellen darf, dann muß es ja auch niemand mehr kaufen.
Aber es muß doch erlaubt sein das Heft an sich, also das Titelblatt, zu fotografieren, damit sich ein Interessent ein Bild vom Zustand machen kann. Sind die Ecken angestoßen, wie vergilbt ist das Papier usw.

Es würde mich doch sehr wundern, wenn ein Richter das nun völlig anders sehen würde.

Gruß
Michael
Es ist davon auszugehen dass auf den meisten Produkten (egal ob Münzen, Folder, Asterix-Hefte, Banknoten, etc.) Profis bei der jeweiligen Gestaltung dabei waren - Fotographen, Münzmeister, Stecher, Bildhauer, Zeichner, usf. - und sich davon prinzipiell ein Copyright ableiten läßt.

Damit Handel funktioniert, muß der Produzent dafür Sorge tragen dass in Bezug auf seine Erzeugnisse diese Thematik gelöst ist, sowohl für ihn selber als auch für die in der Folge involvierten Sammler & Händler.

Etwaige berechtigte Ansprüche können sich also nur dann ableiten lassen, wenn der Produzent diesbezüglich fehlerhaft vorgegangen ist.
In der Praxis wird wohl kein Händler / Sammler diesem Punkt nachgehen bzw. dies überprüfen können, allein schon wegen dem damit verbundenen (Zeit-)Aufwand.

In aller Regel wird der Produzent alles korrekt abgewickelt haben, gerade bei einem Groß-Produzent wie der Münze Österreich wäre das erst recht zu erwarten.
Weil natürlich muß der Produzent damit rechnen, dass unzählige Bilder seines Erzeugnisses online gestellt wird - wie soll ein Händler sinnvoll anbieten können ohne ein Bild des jeweiligen Artikel bereit zu stellen ?

Wenn der Produzent Copyright-technisch nicht alles korrekt abgewickelt hat, dann könnte das jedem Abnehmer in große Probleme bringen sobald dieser ein Bild online stellt.
Erst recht wenn eine dieser Massenabmahn-Anwaltskanzleien davon Wind bekommen und ein fettes Geschäft wittern... :rolleyes:
 
Haben Sie das der Abmahnung zugrunde liegende Foto auch selbst erstellt oder von einer Website entnommen? Sofern Sie dieses selbst erstellt haben, sehe ich keinen Raum für etwaige Ansprüche.

Hmm, wie stellt es sich denn dar, wenn man ein online gestelltes Foto vom Bildschirm abfotografiert - gilt das dann auch als selbst erstellt :confused:.
 
Hmm, wie stellt es sich denn dar, wenn man ein online gestelltes Foto vom Bildschirm abfotografiert - gilt das dann auch als selbst erstellt :confused:.
Nein - den Fall hatte ich schon vor Gericht. Das gilt als Verletzungs des Urheberrechtes !
 
Haben Sie das der Abmahnung zugrunde liegende Foto auch selbst erstellt oder von einer Website entnommen? Sofern Sie dieses selbst erstellt haben, sehe ich keinen Raum für etwaige Ansprüche. Andernfalls müssten Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche – wohl aber nicht in dem geltend gemachten Umfang – erfüllt werden.

Und wie wird begründet dass es ich hier um keine Verletzung des Urheberrechts handeln soll?
 
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