Rechtliche Probleme wegen Beschreibungs-Folder zu 25 € Niob 2006 Satellitennavigation

Und wie wird begründet dass es ich hier um keine Verletzung des Urheberrechts handeln soll?
Wenn es sich um keine Schlamperei / Fahrlässigkeit der Münze Österreich handelt (was ich natürlich nicht hoffe) sondern um einen Normalfall handeln würde, dann könnte - konsequent umgesetzt - so ziemlich jeder Händler zu Tode / in den Konkurs abgemahnt bzw. geklagt werden.

Für ein 3-Euro Produkt das ca. 500-fache an Abmahngebühren zahlen, etc., etc. ?

Für die meiste Handelsware könnten dann Abmahnungen versendet werden, weil (wie schon zuvor ausgeführt) in fast jedem Produkt auch die Leistung bzw. Know-How eines Künstlers (zumindest in weiteren Sinne) steckt welches automatisch (ob mit oder ohne entsprechendem Vermerk) Copyright-geschützt ist.
Und konsequent genug ausgeführt, würde das über kurz oder lang so ziemlich jedem Händler das (finanzielle) Genick brechen.

Es steht ja auch außer Diskussion dass eine Verwendung des Bildes - herausgelöst aus der Einheit des Folders - ohne entsprechende Genehmigung zu einer berechtigten Abmahnung führen würde.

Nur ist das Bild eben als Bestandteil in ein Produkt der Münze Österreich integriert und vor der Publikums-Ausgabe müßte die Münze Österreich die damit verbundene Copyright-Thematik gelöst haben damit es sich auch um ein frei handel- & abbildbares Produkt handelt.

Um noch ganz konkret auf deine Fragestellung einzugehen:
eine weitere Erläuterung war nicht dabei, was man sich allerdings von einer kostenlosen Erstberatung auch nicht erwarten sollte.

Und trotz nur kostenloser Erstberatung:
es handelt sich um die Fachmeinung eines Anwalts, welcher sich mit solchen und ähnlichen Fällen schon wirklich oft beschäftigt haben dürfte.
 
Zumindest für sich selbst sieht es die Münze Österreich offensichtlich als unbedenklich an, die Folder-Bilder der Niob-Münzen (inklusive Satellitennavigation) online zu stellen:

Google -> Eingabe 'Münze Österreich niob folder'
gleich die ersten beiden Treffer
(ich möchte hier keine Direkt-Links setzen)

Es wäre schon ziemlich fies, wenn die Münze Österreich nur für sich selber die Bilder-Lizenzen hätte, für die von denen sie lebt (= Sammler + Händler) allerdings nicht... :rolleyes:
 
Die Wikipedia hat hervorragende Erfahrung mit dem Einschätzen von Nutzungs- und Bildrechten. Das Scannen sehe ich nebenbei auch als sehr fraglich an. Wobei der Inhaber vllt. klein bei gibt, wenn du die Münze Österreich mal anschreibst und nachfragst ob du nun über Foren und ggf. den Verband diese Erfahrung mit den Produkten der Münze Österreich kund tun sollst. Die Frage bei Facebook auf der Seite der Münze Österreich gestellt, dürfte durchaus Druck aufbauen.

Um zurück auf die Wikipedia zu kommen: Frag hier nach -> Wikipedia:Urheberrechtsfragen. Aber, sie werden dir nur antworten, wenn du die Frage so stellst, als würdest du das Bild gerne bei der Wikipedia hoch laden und denen zur Verfügung stellen. ;-) Ansonsten wäre es eine Rechtsberatung, welche sie nicht leisten dürfen.
 
Die Wikipedia hat hervorragende Erfahrung mit dem Einschätzen von Nutzungs- und Bildrechten. Das Scannen sehe ich nebenbei auch als sehr fraglich an. Wobei der Inhaber vllt. klein bei gibt, wenn du die Münze Österreich mal anschreibst und nachfragst ob du nun über Foren und ggf. den Verband diese Erfahrung mit den Produkten der Münze Österreich kund tun sollst. Die Frage bei Facebook auf der Seite der Münze Österreich gestellt, dürfte durchaus Druck aufbauen.

Um zurück auf die Wikipedia zu kommen: Frag hier nach -> Wikipedia:Urheberrechtsfragen. Aber, sie werden dir nur antworten, wenn du die Frage so stellst, als würdest du das Bild gerne bei der Wikipedia hoch laden und denen zur Verfügung stellen. ;-) Ansonsten wäre es eine Rechtsberatung, welche sie nicht leisten dürfen.
Was soll am Scannen fraglich sein - im Zusammenhang mit dem Thread-Thema ?

Im Text der Abmahnung taucht auch nie die Frage auf, ob das Bild von mir gescannt oder fotographiert wurde, von der Warte der abmahnende Seite dürfte das überhaupt keinen Unterschied ausmachen (nach meiner Einschätzung was meine Seite betrifft auch nicht).

Die Idee mit der Münze Österreich -> Facebook / Foren...ist an sich interessant.
Zuerst ist aber wichtig zu erfahren, wie die Münze Österreich die rechtliche Situation sieht.
Sollte es sich herausstellen dass die Münze Österreich diesbezüglich tatsächlich fahrlässig geschlampt hat, dann wäre ich auf die Münze Österreich noch mehr sauer als auf die Abmahn-Anwälte.
Weil sie erst dadurch dass sie Ihre grundlegende Hausaufgaben in Bezug auf die Klärung der Copyright-Frage nicht erledigt hätten, ihre Folder-Abnehmer in eine rechtlich unhaltbare Situation gebracht hätten und damit erst das Terrain bereitet hätten für diese sympathischen Abmahn-Anwälte... :rolleyes:
 
> für diese sympathischen Abmahn-Anwälte...

Ja, in früheren Zeiten hätte der wütende Mob diese Abmahnanwälte noch geteert und gefedert. Und da behauptet noch jemand die heutigen Zeiten wären gerecht. Ein Kompassbildchen. Mit menschlichem Verstand hat das nichts mehr zu tun. Geld und Anwaltsschwemme, das sind die Antriebsfedern dieser Mitmenschen. Aber wer schreibt die Gesetze und arbeitet sie für unsere Politiker aus? Ein Fair Use wäre schön, nur ist es nicht Lobbyfähig. Zu viel Geld wird damit gemacht und zu umkämpft sind die Mandanten.

Vom Gefühl und Herzen geb ich dir völlig Recht. Das ist mieß.
Seitens der rechtlichen Lage, eine selbst erstellte Grafik bleibt nunmal ein Eigentum inkl. Urheberrecht, sehe ich das fraglich. Sollte hier die Münze Österreich diese Punkte wirklich nicht mit dem Eigentümer geklärt haben, wirds für dich sehr schwer. Scan nannte ich deshalb, weil der Scan der 1:1 Reproduktion dient. Ich glaube nicht, dass du diese Abmahnung kassiert hättest, wenn du den Folder auf einem Tisch stehend umgeben von irgendwelchem Tand fotografiert hättest (was aber zugegeben nicht wirklich als Verkaufsfoto dienlich ist). Irgendwo zwischen einem solchen Bild und einer 1:1 Reproduktion/Kopie ist dann der Urheberrechtsverstoß anzusiedeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Satz: Das Bild des abgebildeten Artikel, dient lediglich zur Veranschaulichung des angebotenen Artikels . Keinesfalls zur Verkaufsförderung/Werbung. Urheberrechte werden hierdurch nicht berührt.

Würde dies etwas (im Vorfeld) etwas bringen????

Ich habe dies mal so, oder so ähnlich gelesen.
 
Nö. Ein Urheberrechtsverstoß bleibt es mit oder ohne Hinweis auf das Urheberrecht. Grundsätzlich sind Erklärungen in der Regel nichtig, da man keine Rechte eines anderen einseitig abdingen kann, ohne dass dieser im Vornherein zustimmt.

ABER:

Ggf. kann sich der Abgemahnte mit einem Bildzitat herausreden. Da fehlt dann aber immer noch die Quellenangabe. Und eigentlich entbehrt es auch dem wissenschaftlichen Zweck. Wann ist ein Bildzitat erlaubt? – Anleitung mit Beispielen und Checkliste | I LAW it Aber ich bin selbst auch nur laienhaft als Autorin bei der Wikipedia ein paar Jahre damit in Berührung gekommen. Ich bin alles andere als eine Expertin in dieser Sache, erst recht nicht bei gewerblichen Anzeigen/Auktionen.

Somit: Ich würde zu einem Rechtsanwalt gehen und mich beraten lassen. Bitte aber auch einen Rechtsanwalt nehmen, der in diesem Fachgebiet kundig ist. Der Familienanwalt oder sonstige Wald- und Wiesen-Advokat ist NICHT geeignet, auch wenn er dir etwas anderes erzählt. Die Rechtsanwaltsgebühren für deinen eigenen Anwalt sparst du vermutlich eh, weil dieser bestimmt die Abmahnhöhe drückt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumindest für sich selbst sieht es die Münze Österreich offensichtlich als unbedenklich an, die Folder-Bilder der Niob-Münzen (inklusive Satellitennavigation) online zu stellen:

Google -> Eingabe 'Münze Österreich niob folder'
gleich die ersten beiden Treffer
(ich möchte hier keine Direkt-Links setzen)

Es wäre schon ziemlich fies, wenn die Münze Österreich nur für sich selber die Bilder-Lizenzen hätte, für die von denen sie lebt (= Sammler + Händler) allerdings nicht... :rolleyes:

Nicht nur online gestellt, man kann sich das Faltblatt sogar gratis runterladen, es ist also unbegrenzt reproduzierbar.
 
Scannen oder fotographieren ist für mich ein Nebenschauplatz.

Keiner der Profis (leider sind auch die Abmahnanwälte solche, so unsympatisch sie auch sein mögen) noch der konsultierte Rechtsanwalt sind auch nur in einem Nebensatz darauf eingegangen.

Wenn ich eine Copyright-Verletzung begehe ist es nach meinem Verständnis unerheblich ob mittels Scan oder Foto (so künstlerisch oder fantasievoll dieses auch sein mag).
Wenn ich z. B. dieses Kompass-Foto herausgelöst hätte und rundherum (mit diesem Sujet als zentralem Element) ein tolles, künstlerisches Bild geschossen hätte und dieses kommerziell verwertet oder auch nur online gestellt hätte, dann wäre ich der erste der eingesteht, dass eine teure Abmahnung in so einer Ausgangslage zwar hart aber sowohl rechtlich als auch bis zu einem gewissen Grad moralisch gerechtfertigt wäre.

Aber hier wurde ja dieses Element, wofür sich die Münze Österreich natürlich die Bewilligung geholt hat (soviel steht nach heutiger Rückfrage fest) in eine für den Handel vorgesehen Einheit integriert (es beansprucht ca. 5 % der Gesamtfläche dieses Folders).
Als Teil des Handels habe ich eine logische Aktion gesetzt, nämlich diesen Folder (als Teil eines Lots) mittels Bild den potentiellen Interessenten zu präsentieren.
Dies in dieser Form zu bekämpfen (man hätte mich ja auch einfach auffordern können, das betreffende Bild zu entfernen, ohne gleich mit Kanonen auf mich zu schießen), ist m.E. aus moralischer Sicht auf keinen Fall ok, sondern klar als Versuch zu sehen in einer etwas verzwickten Konstellation (gehen die erworbenen Copyrights der Münze Österreich auch auf deren Käufer über ?) gnadenlos zum eigenen Vorteil Kapital zu schlagen.
Aus rein rechtlicher Sicht bin ich mir leider noch nicht so wirklich sicher, wie das ganze zu bewerten ist.

Der immer wiederkehrende (und auch naheliegende & im Prinzip richtige) Tipp einen Anwalt nachhaltig zu konsultieren ist aber gewissermaßen (zumindest auf finanzieller Sicht) fast schon eine Kapitulation weil ein fähiger Anwalt kostet in der Regel viel Geld und auch wenn man in der Folge recht bekommen sollte, wäre man finanziell vielleicht billiger gefahren wenn man versuchen würde durch eine quasi vergleichende Sofortzahlung von ca. der Hälfte der geforderten Summe die Angelegenheit einer Lösung zuzuführen.

Zweiteres wäre sowieso die einzig sinnvolle Vorgangsweise wenn man sich einer schuldhaften Tat bewußt ist / wäre... :rolleyes:

Alles in allem eine wirklich unangenehme Situation, welche ich niemandem hier wünsche...
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Abmahnung steht u.a. folgendes

...
An diesem in der Anlage 1 dargestellten Lichtbildwerk (§ 3 Abs. 1 UrhG) steht
unserer Mandantin das ausschließliche Nutzungsrecht für den Rechtskreis der
Republik Österreich zu (§§ 14, 24, 26, 27 UrhG).
...


Und da liegen m.E. unsere lieben Anwalt-Freunde falsch (auch wenn es (noch) nicht nachweislich mich direkt betrifft):

die Münze Österreich hat das Nutzungsrecht für das Kompass-Bild für diesen Beschreibungs-Folder erworben (zumindest für sich selbst - aber auch für ihre Käufer, das ist die Gretchen-Frage... :confused:)
 
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