Wenn es sich um keine Schlamperei / Fahrlässigkeit der Münze Österreich handelt (was ich natürlich nicht hoffe) sondern um einen Normalfall handeln würde, dann könnte - konsequent umgesetzt - so ziemlich jeder Händler zu Tode / in den Konkurs abgemahnt bzw. geklagt werden.Und wie wird begründet dass es ich hier um keine Verletzung des Urheberrechts handeln soll?
Für ein 3-Euro Produkt das ca. 500-fache an Abmahngebühren zahlen, etc., etc. ?
Für die meiste Handelsware könnten dann Abmahnungen versendet werden, weil (wie schon zuvor ausgeführt) in fast jedem Produkt auch die Leistung bzw. Know-How eines Künstlers (zumindest in weiteren Sinne) steckt welches automatisch (ob mit oder ohne entsprechendem Vermerk) Copyright-geschützt ist.
Und konsequent genug ausgeführt, würde das über kurz oder lang so ziemlich jedem Händler das (finanzielle) Genick brechen.
Es steht ja auch außer Diskussion dass eine Verwendung des Bildes - herausgelöst aus der Einheit des Folders - ohne entsprechende Genehmigung zu einer berechtigten Abmahnung führen würde.
Nur ist das Bild eben als Bestandteil in ein Produkt der Münze Österreich integriert und vor der Publikums-Ausgabe müßte die Münze Österreich die damit verbundene Copyright-Thematik gelöst haben damit es sich auch um ein frei handel- & abbildbares Produkt handelt.
Um noch ganz konkret auf deine Fragestellung einzugehen:
eine weitere Erläuterung war nicht dabei, was man sich allerdings von einer kostenlosen Erstberatung auch nicht erwarten sollte.
Und trotz nur kostenloser Erstberatung:
es handelt sich um die Fachmeinung eines Anwalts, welcher sich mit solchen und ähnlichen Fällen schon wirklich oft beschäftigt haben dürfte.