Das ist schon richtig was die Anwälte schreiben, siehe
UrhG - Einzelnorm Abschnitt 3.
Sie haben der Münze Ö (und wohl nur dieser) vermutlich ein einfaches Nutzungsrecht erlaubt.
Übrigens verkauft die Münze Ö diese Folder nicht, das ist kostenloses Werbe- bzw. Informationsmaterial.
In dem Sinne wie Du das schreibst hast Du schon recht - aber die Anwälte verschweigen in diesem Zusammenhang geflissentlich dass auch die Münze Österreich ein Nutzungsrecht hat (wie das genau ausformuliert wurde, wissen wir beide nicht), im Konnex mit diesem Bild im Folder.
Erlischt / erlosch dieses Nutzungsrecht sobald diese Folder die Hände der Münze Austria verlassen haben ?
Wenn ja, dann hat die Münze Österreich alle
glücklichen Bezieher dieses Folders zum potentiellen Freiwild von Abmahn-wütigen Anwälten gemacht, zumindest spätestens sobald sie sich
erfrechen ein Bild davon online zu stellen (aus welchen Gründen auch immer, es müssen ja nicht kommerzielle sein).
Und das
Illuscope Schweiz überhaupt die ausschließlichen Nutzungsrechte hat, kann man glauben oder nicht, beim Copyright-Vermerk am Folder steht jedenfalls so einiges (der Fotograph, mediafile, Getty-Images), allerdings nicht Illuscope Schweiz.
Das ist übrigens eine der empfohlenen Vorgangsweisen in meiner Lage, sich vom Abmahnanwalt genau diesen Sachverhalt - angefangen vom ursprünglichen Urheberrecht des Fotographen - schwarz auf weiß nachweisen zu lassen.
Dass diese Folder ursprünglich gratis verteilt wurden, habe ich als hinlänglich bekannt vorausgesetzt - Beschreibungsfolder werden wohl so gut wie immer und überall (ursprünglich) gratis ausgegeben.
Ob die Münze Österreich - sofern sie einen diesbezüglich Rücklauf hat - z. B. einen Folder zur Niob 2003 Hall (mit einem aktuellen Marktwert von ~ 15 €) auch noch immer einfach wieder zur Gratis-Entnahme auflegen würden, lasse ich einmal dahingestellt.