Rechtliche Probleme wegen Beschreibungs-Folder zu 25 € Niob 2006 Satellitennavigation

Wo ist der Knopf, auf den man drücken muss, um solche Erbsenzähler aus der Versorgung zu streichen?

Europa hat andere Probleme als Panoramafreiheit und krumme Gurken.
Ick kriege Pickel, wenn ich daran denke, dass ich solche Schwachköpfe mit meinen Steuern unterstütze. :wut:
 
Wo ist der Knopf, auf den man drücken muss, um solche Erbsenzähler aus der Versorgung zu streichen?

Europa hat andere Probleme als Panoramafreiheit und krumme Gurken.
Ick kriege Pickel, wenn ich daran denke, dass ich solche Schwachköpfe mit meinen Steuern unterstütze. :wut:

Krumme Gurken sind ja nun nicht mehr vom Verkauf ausgeschlossen.
Diese vom deutschen Handel gewünschte Regelung ist doch schon einige Jahre gekippt. ;)
Aber ansonsten gebe ich dir völlig Recht!
 
Krumme Gurken, Panoramafreiheit, Geruchspatent auf Mist...
Es ist ein Skandal, dass Pseudopolitiker für so einen Käse aus Steuergeldern bezahlt werden.
 
Hallo,

Das ist ja meiner Meinung nach genau der Punkt, du brauchst kein Nutzungsrecht an deinen eigenen Bildern erwerben, egal was darauf abgebildet ist.

Ansonsten müßte ja das Fotografieren per se verboten werden. Stell dir vor du fotografierst auf der Straße aus Versehen ein Auto und der Hersteller mahnt dich ab, weil du kein Nutzungsrecht an seinem Design hast. :D

Was ist das mittlerweile eine verkommene und kranke Gesellschaft hierzulande.
Oh Ekel, Ekel, Ekel.

ich hab durch Zufall bei der Royal Australien Mint einen Abschnitt zu den Urheberrechten gefunden. Die Behauptungen finde ich in Bezug auf den obigen Fall und das Zitat sehr interessant und irritierend:

Using coin designs

Wenn ich den Text richtig interpretiere, dann ist die RAM Urheberrechtsinhaber an Design und Bildern (soweit logisch). Sie behält sich auch das alleinige Recht vor Reproduktionen in drei und zweidimensionaler Form zu erstellen. Hierzu zählt auch eine zweidimensionale Reproduktion (Erstellung eines Bildes) vom dreidimensionalen Objekt (also von der Münze) [meine Interpretation]. Somit wäre jede unauthorisiert veröffentlichte Fotografie einer australischen Münze eine Urheberrechtsverletzung, die abgemahnt werden kann.

Die Mint stellt ein Formular zur Verfügung, mit welchem man sich die Nutzung authorisieren lassen kann:
http://www.ramint.gov.au/designs/ram-designs/downloads/reproduction_permission.pdf
Dort kann man sich beispielsweise die zweidimensionale Reproduktion vom Münzdesign z.B. für ein Buch (z.B. Münzkatalog) oder für den kommerziellen Verkauf (z.B. Shop-Abbildung) genehmigen lassen.

Folgt man diesen Wünschen und verallgemeinert sie, dann wäre jede vor Ablauf der Schutzrechte publizierte Fotografie einer Münze (auch selbsterstellte) ohne Genehmigung durch den Künstler bzw. des Rechteinhabers eine Urheberrechtsverletzung. Damit würden viele Shops und Kataloge wohl ohne Bilder auskommen müssen. Da nun aber das Internet und die Kataloge voll von (selbsterstellten) Bildern australischer Münzen sind, scheint niemand derartige Verletzungen zu ahnden oder viele Händler und Autoren mögen das Risiko. Vielleicht interpretiere ich aber auch den Text falsch.

Nach meinem Empfinden besteht auf eine Münze kein Urheberrecht, da der Urheber vom Volk ausreichend vergütet wurde. Die Erstellung eines Bildes halte ich für unproblematisch. Aber wie man am verlinkten Text sehen kann, scheint es auch andere Auffassungen dazu zu geben.

Meine Frage an die Münzhändler und die Katalogautoren:
Ist es übliche Praxis, dass man sich zu jeder Münze, deren Bilder man selbst erstellt und publiziert, eine Genehmigung beim Rechteinhaber der Münze einholt? Wie machen das die Händler, die sich auf australische Münzen spezialisiert haben?

@Herr Honscha: Sie haben ebenfalls dutzende Abbildungen australischer Münzen in ihrem Shop. Haben Sie das Formular ausgefüllt und sich die Verwendung genehmigen lassen?

Viele Grüße
 
Ich lese da nirgends dass man keine Bilder von Münzen machen darf.
 
Ich lese da nirgends dass man keine Bilder von Münzen machen darf.

Die Münze ist im Text mit "designs" beschrieben.

Zitat: "Copyright gives the copyright owner the exclusive right to reproduce designs and images from two-dimensional to three-dimensional form, and vice versa. Reproduction of designs and images without the permission of the copyright owner will be an infringement of copyright."

Grob übersetzt: Das Urheberrecht gibt seinen Inhaber das exklusive Recht Design [Anm: der Münze] und Bilder [Anm: der Münze] von zweidimensionaler in dreidimensionaler Form und andersherum [Anm: da steckt das Fotografieren drin] zu reproduzieren. Reproduktion von Design und Bildern ohne Genehmigung des Rechteinhabers ist eine Verletzung der Urheberrechte.
 
Die Verwendung der Münzentwürfe unterliegt dem Urheberrecht, nicht die tatsächlich geprägte Münze.
 
Die Verwendung der Münzentwürfe unterliegt dem Urheberrecht, nicht die tatsächlich geprägte Münze.

Das wäre toll, wenn sich das nur auf die Entwürfe bezieht und nicht auf die dann (massenhaft) produzierten Münzen. Was wäre aber wenn man Design mit Motiv übersetzt? Oder ist diese Übersetzung völlig falsch?
 
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