Rechtsanwalt Eyck Strohmeyer aus Hannover / Wedemark - Erfahrungen

Tobias Honscha

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Aus aktuellem Anlaß muß ich einmal über einen Rechtsanwalt aus Hannover berichten, der einen Bilderklauer gegen mich vertritt. Generell habe ich in Urheberrechtssachen schon einige lustige Experten vor Gericht getroffen, die die abstrusesten Verteidigungsstrategien ausgearbeitet hatten, aber Eyck Strohmeyer aus Hannover ist ganz vorne dabei.

Der Fall ist schnell erklärt - es wurden von der Gegenseite (ansässig in der Schweiz) zwei Bilder von mir kopiert und in einer Online-Auktion benutzt. Durch langwierige Verteidigungsansätze der Gegenseite, habe ich mich dann mit dem Bilderklauer näher befasst und drei weitere Bilder gefunden - wir haben dann die Klage auf fünf Bilder erweitert.

Fakt ist, die Bilder wurden vom Beklagten benutzt, wir haben das auch lückenlos dokumentiert. Jetzt, kurz vor der Entscheidung des Gerichtes, legt der selbst ernannte IT-Spezialist noch einmal richtig nach.

1. Ich sollte dem Gericht auf einem USB-Stick die Originalaufnahmen der Fotos zuschicken, was ich natürlich auch gemacht habe.
Die Bilder weisen damit ein Datei-Datum des Zeitpunktes auf, zu dem ich die Bilder auf den Stick kopiert habe.
Der IT-Spezialist-Rechtsanwalt Strohmeyer argumentiert nun, dass die Bilder seines Mandanten ja viel älter als meine seien, damit also meine Urheberschaft nicht nachgewiesen sei. (EXIF-Daten scheint die Koryphäe der IT-Juristerei nicht zu kennen)
Im Übrigen bestreitet er mit "Nichtwissen", dass ich Urheber der Bilder bin, obwohl ich ihm hochauflösende Rohdaten aus meiner Kamera geschickt habe. Das Gericht hat schon im Verhandlungstermin darauf hingewiesen, dass für den Nachweis meiner Urheberschaft die von mir angefertigten USB-Sticks ausreichend sind. Wie sollte ich auch an die Rohdaten der Bilder gekommen sein, die direkt in der Kamere mit meinem Copyright versehen werden und genau die Merkmale meines Objektives und meiner Kamera aufweisen?

2. In der Verhandlung vor Gericht habe ich darauf hingewiesen, dass die streitgegenständlichen Bilder bis heute abrufbar sind. Auch dies bestreitet der findige Anwalt und gibt mir sogleich einen PC-Insidertip, meinen Browsercache zu löschen, bevor ich mir die noch immer abrufbaren Bilder ansehe. Im Zweifel werde ich dem Gericht einfach den Link übermitteln, dann fällt der Vergleich mit meinen Originalbildern leichter, denn :
--->
3. Herr Stohmeyer bestreitet nun auch, dass die Bilder mit meinen Bildern identisch sind und noch oder überhaupt jemals abrufbar waren.

4. Lachen musste ich, dass der lustige Anwalt es auch für "eine Diskriminierung von Ausländern" hält, "da diese gegenüber Beklagten im Inland in einer deutlich nachteiligen Position sind", wenn man sie in Deutschland verklagt. Er nennt dazu den §104a UrhG Absatz 1 S.2 und kritisiert in seinem Übereifer auch noch bestehende deutsche Gesetze.
§104a UrhG Absatz 1 S.2
Wenn die beklagte Person im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
Was er damit bezwecken will, erschließt sich mir nicht - das Amtsgericht Hannover ist sicherlich nicht der richtige Ansprechpartner, um Gesetze zu ändern.

5. Weitere Verteidigungsstrategie: Der Beklagte hat die Münzen gar nicht für sich verkauft sondern nur "im Auftrag und Rechnung von Dritten. Der Anwalt Strohmeyer nennt das 'unentgeltliches privates "Kommisssionsgeschäft " ohne Kommisssion.' und begründet damit, dass die Gegenpartei damit auch nicht für von ihr veröffentlichte Bilder haftet.

6. Der Anwalt gibt ebenfalls an, dass der Beklagte "bisher noch nie außergerichtlich oder gerichtlich wegen unerlaubter Handlungen in Erscheinung getreten" sei. So eine abstruse Strategie ein Urteil abzuwenden, habe ich wirklich nocht nicht erlebt. Jeder Urheberrechtsverletzer fängt doch immer einmal klein an...
 
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Obwohl der Rechtsanwalt der Gegenseite am Verhandlungstag angekündigt hatte im Zweifelsfalle in Berufung zu gehen, ist das Urteil nunmehr rechtskräftig. (ohne Berufungsverhandlung)

Herr S. V. wurde antragsgemäß verurteilt.


Für die belustigende Verteidigungsstrategie für seinen Mandanten gibt es auch noch einen kostenlosen Link zum Anwalt, der viel Spaß verspricht:
 
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Ich denke, der junge Mann hat bei Deinem Fall etwas gelernt. Den nehme ich mir, wenn ..., ach nee, doch nicht. :lachtot:
 
Ich denke, der junge Mann hat bei Deinem Fall etwas gelernt. Den nehme ich mir, wenn ..., ach nee, doch nicht. :lachtot:
Naja, Anwälte werden doch nach Stunden bezahlt, und der Kläger den sie vertreten hat natürlich immer Recht, bzw. ggf. hat der Beklagte hier Anweisungen erteilt was zu machen ist. Ein Anwalt wäre ja schön blöd wenn er seinem Mandaten überreden würde es sein zu lassen und zu zahlen, das ist 1 Stunde Aufwand. Mit Verhandlung und vielen Schreiben kann er viel mehr verdienen (wenn er weiß dass sein Mandant es sich leisten kann...). Dann erzählt man halt jeden Mist, vielleicht gibt der Gegner ja irgendwann genervt auf, bekomt Depressionen, oder der Richter lässt sich irgendwie von "Digital = Neuland" überzeugen und entscheidet weltfremd.
Beliebte Taktik v.a. bei Scheidungsanwälten. Highlight aus dem Bekannten-Umfeld: Frist vergessen für Antwort, Gericht entscheidet negativ (wegen Fristüberschreitung keine Ansprüche in dem Teilsachverhalt), Anwalt (der Frau) schreibt hanebüchenen Unsinn über "fristgerecht am Tag vor Ablauf (natürlich bewusste Verzögerungstaktik um den Fall in die Länge zu ziehen damit durch die Frau weiter das gemeinsame Haus kostenfrei genutzt werden kann) mit 55 Cent frankiertes Schreiben in Post-Briefkasten geworfen, kann sich nicht erklären warum nicht angekommen, Widerspruch gegen Gerichtsentscheidung". Das Gericht bearbeitet 2 Wochen und der Typ ist tatsächlich mit dem Quatsch durchgekommen und hat aus der verpassten Frist nochmal 4 volle Wochen dranhängen dürfen (2 Wochen Bearbeitung, 2 Wochen Fristverlängerung).

Schön zu sehen, dass der Urheberrechtsverletzer seine gerechte Strafe erhalten hat.
 
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5. Weitere Verteidigungsstrategie: Der Beklagte hat die Münzen gar nicht für sich verkauft sondern nur "im Auftrag und Rechnung von Dritten. Der Anwalt Strohmeyer nennt das 'unentgeltliches privates "Kommisssionsgeschäft " ohne Kommisssion.' und begründet damit, dass die Gegenpartei damit auch nicht für von ihr veröffentlichte Bilder haftet.
Das wäre genauso, als wenn ein Autodieb behauptet, er hätte das Fahrzeug ja nicht für sich, sondern im Auftrag seines osteuropäischen Auftraggebers geklaut... :lachtot:
 
Wenn man sich die aktuellen Auktionen so anschaut, versteht man, warum er Bilder klauen muss.
Nicht einmal der geringste Versuch, selbständig einigermassen vernünftige Fotos zu machen.
Wozu auch, ist ja einfacher, die gute alte Copypaste zu benutzen.
Hat er dann wohl die teure Sorte erwischt, gut so.
 
Leo.gif
 
Wie schon geschrieben, gab es ein Urteil. Aber erst jetzt - ein Jahr später - startet die Vollstreckung in der Schweiz.
Gar nicht so einfach, wenn man eine renitente Gegenpartei hat ;)
Herr Sven V. aus Luzern hat sogar Widerspruch gegen die Vollstreckung eingelegt...
 
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