Reiner Graff : Androhung rechtlicher Konsequenzen durch Journalisten

Wollte da keinen Wirbel verursachen und hatte die Quelle auch genannt. :(
Und die Infos waren wirklich nicht neu. Allenfalls mit anderen Worten ausgedrückt.
Es ist aber unzweifelhaft eine Urheberrechtsverletzung. (auch eine Quellenangabe heilt das nicht!)
Ansonsten hat das keinen Wirbel verursacht. Wenn Herr Graff nicht solche impertinenten Emails verschickt hätte, wäre mit der Löschung des beanstandeten Beitrages für mich alles erledigt gewesen.
Mit meiner obigen Schilderung kann sich jetzt jeder Leser sein eigenes Bild von der Angelegenheit machen. Und in Zukunft auch jeder Google-Benutzer der nach Numiscontrol oder Reiner Graff sucht.

Wie sind in dieser Hinsicht solche Selbstgespräche zu beurteilen:
Münzen aus Monaco,San Marino und dem Vatikanstadt ...

Immer unter der Prämisse: epareiner=Reiner Graff

5. Ich glaube diesem Autor, weil ich ihm persönlich kenne.

Im Zweifel vertraue ich mir auch immer selbst :hahaha:
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist aus meiner Sicht ein allgemeines Problem unserer heutigen Gesellschaft im Zeitalter des Internet, dass viele Menschen glauben, irgendwo veröffentlichte Inhalte (egal ob im Internet oder auf Papier) könne man einfach so (erneut) im Internet wiedergeben. Aber das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum, auch wenn das manche immer noch glauben. Viele wissen es aber einfach auch gar nicht, was erlaubt ist und was nicht. (Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wie man so schön sagt.)

Was die Sache erschwert: Das Urheberrecht ist nicht weltweit einheitlich geregelt. Insbesondere in den USA ist es weit weniger streng als in Deutschland. Manche Dinge, die in den USA erlaubt wären, sind in Deutschland nicht erlaubt.

(Diese Beitrag ist in keiner Weise gegen @0Franke gerichtet, sondern allgemein gemeint.)
 
Dann wären aber alle Doktorarbeiten, und sonstige Arbeiten mit Zitaten fehlerhaft.

Meines Erachtens ist die Quellenangabe ausreichend beim zitieren.
 
Dann wären aber alle Doktorarbeiten, und sonstige Arbeiten mit Zitaten fehlerhaft.

Meines Erachtens ist die Quellenangabe ausreichend beim zitieren.
Definitiv nicht. Es gibt aber einige Ausnahmen (insbesondere bei wissenschaftlichen Arbeiten), siehe §51 Urheberrechtsgesetz.
 
Dann wären aber alle Doktorarbeiten, und sonstige Arbeiten mit Zitaten fehlerhaft.

Meines Erachtens ist die Quellenangabe ausreichend beim zitieren.
Es ist ja schon ein Unterschied ob man in einem 100-seitigen Werk ein bis 2 Sätze "Zitiert" mit Quellenangabe um dadurch einen Sachverhalt darzustellen oder auf ähnliche Aussagen zu verweisen, oder ob man einfach ein Kapitel scannt und irgendwo für alle kostenlos zugänglich macht. Wenn man beim Zitieren die Quellenangaben vergisst, wird es ein Plagiat, und führt dann automatisch zum Verlust des Titels (wenn man in der falschen Partei ist, einige sind wie immer gleicher als die anderen, schließlich sind wir in Deutschland).
 
Es ist ja schon ein Unterschied ob man in einem 100-seitigen Werk ein bis 2 Sätze "Zitiert" mit Quellenangabe um dadurch einen Sachverhalt darzustellen ...

Ab welchem Umfang bedarf es denn der schriftlichen Genehmigung des Rechteinhabers ?
Gibt es diesbezüglich eine Vorschrift ?

... , oder ob man einfach ein Kapitel scannt und irgendwo für alle kostenlos zugänglich macht.

Macht es einen Unterschied, ob der Artikel (oder Ausschnitte davon) gescant wurde oder ob man ihn in Handarbeit abgeschrieben hat ?
 
Ab welchem Umfang bedarf es denn der schriftlichen Genehmigung des Rechteinhabers ?
Gibt es diesbezüglich eine Vorschrift ?



Macht es einen Unterschied, ob der Artikel (oder Ausschnitte davon) gescant wurde oder ob man ihn in Handarbeit abgeschrieben hat ?

In wissenschaftlichen Arbeiten (Bachelor, Master, Diplom, Doktor) darf man unter exakter Quellenangabe so viel zitieren, wie man will, ohne das Urheberrecht zu verletzen.
Das betrifft Textstellen, Bilder, Tabellen und Graphiken. Wenn man nur sinngemäß sich auf einen Text oder eine Graphik bezieht, dann schreibt man vgl. und dann die Quelle.
Ja, wenn man Aussagen von Anderen übernimmt, muss man die Quelle angeben, sonst gilt die Arbeit als Plagiat.

Allerdings, wenn eine Arbeit praktisch nur aus Zitaten besteht, wird der Betreuer (Professor) diese nicht als eigenständige Leistung anerkennen.

Am besten das Gesetz selbst anschauen UrhG § 51
 
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