Richtiger Sprachgebrauch bei den EURO-Münzen (Fachterminologie)

numisfreund

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Es fällt mir in vielen Beiträgen in diesem Forum, aber auch anderswo, immer wieder auf, dass die Bezeichnungen für die Euromünzen nicht immer normgerecht sind. Man liest über Kursmünzen, Sondermünzen, Gedenkmünzen, Sammlermünzen, Umlaufmünzen und anderes. Die Trennschärfe ist manchmal recht diffus und irreführend.

Daher möchte ich hier noch mal die offizielle Terminologie der Europäischen Kommission aus der

VERORDNUNG (EU) Nr. 651/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 4. Juli 2012
über die Ausgabe von Euro-Münzen​

veröffentlicht am 27.7.2012 im Amtsblatt der Europäischen Union L 201/135

auszugsweise zu besten geben. Den kompletten Verordnungstext findet ihr als Anlage zu diesem Beitrag unten angefügt.


Artikel 1
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

1. Umlaufmünzen sind für den Umlauf bestimmte Euro-Münzen, deren Stückelungen und technische Merkmale in der Verordnung (EG) Nr. 975/98 festgelegt sind.

2. Gedenkmünzen sind Umlaufmünzen, die gemäß Artikel 1h der Verordnung (EG) Nr. 975/98 zum Gedenken an ein bestimmtes Ereignis ausgegeben werden.

3. Sammlermünzen sind Euro-Münzen, die nicht für den Umlauf ausgegeben werden, sondern für Sammler bestimmt sind.



Artikel 2
Arten von Euro-Münzen
(1) Die Mitgliedstaaten können zwei Arten von Euro-Münzen ausgeben: Umlaufmünzen und Sammlermünzen.
(2) ...

Artikel 3

Ausgabe von Umlaufmünzen
(1) Umlaufmünzen werden zum Nennwert ausgegeben und in Umlauf gebracht.
(2) Ein geringer Anteil von höchstens 5 % des von einem Mitgliedstaat ausgegebenen kumulierten Gesamtnettowerts und -volumens der Umlaufmünzen kann — allerdings nur für Jahre mit einer Nettoausgabe im positiven Bereich — zu einem über dem Nennwert liegenden Preis in Verkehr gebracht werden, wenn dies durch eine besondere Qualität der Münze, eine besondere Verpackung oder damit verbundene zusätzliche Dienstleistungen gerechtfertigt ist.


>>> Eigene Anmerkung: Hier sind also die "normalen" acht Nominale von 1 Cent bis 2 Euro gemeint sowie die 2-€-Gedenkmünzen sowohl in Umlaufqualität als auch in höherwertiger Prägung und / oder Verpackung.

Artikel 4
Ausgabe von Gedenkmünzen
(1) Jeder Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, darf pro Jahr zwei Gedenkmünzen ausgeben, außer wenn
a) ...
...


>>> Eigene Anmerkung: Hiermit sind also nur (!) die 2-€-Gedenkmünzen aus unserem allseits beliebten Sammelgebiet gemeint.

Artikel 5

Ausgabe von Sammlermünzen
(1) Sammlermünzen gelten nur im Ausgabemitgliedstaat als gesetzliches Zahlungsmittel. Der Ausgabemitgliedstaat muss auf der Münze klar angegeben und leicht zu erkennen sein.
(2) Damit sie leicht von Umlaufmünzen unterschieden werden können, müssen Sammlermünzen sämtliche der folgenden Kriterien erfüllen:
a) ...
b) ...
...


>>> Eigene Anmerkung: Hiermit sind alle Münzen mit einem anderen Nominal und anderen Parametern gemeint als die oben genannten acht Nominale der Umlaufmünzen, wie z.B. die 10-€-Gedenkmünzen.


Zusammenfassung:

Lediglich die drei Bezeichnungen

- Umlaufmünzen
- Gedenkmünzen
- Sammlermünzen


sind demnach korrekt.


Bitte benennt der Eindeutigkeit halber in diesem Forum zukünftig die Münzen entsprechend dieser rechtlichen Vorgabe. Schließlich sind wir als Sammler doch alle "Fachleute".




EDIT numisfreund 06.12.2017:
Zur o.a. Thematik gibt es eine jüngere Verordnung
"VERORDNUNG (EU) Nr. 729/2014 DES RATES vom 24. Juni 2014 über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (Neufassung)"
veröffentlicht am 02.07.2014 , die ich ebenfalls unten anhänge.
 

Anhänge

  • 2012-07-27 Amtsblatt EU Verordnung vom 4. Juli 2012.pdf
    716,2 KB · Aufrufe: 435
  • 2014-07-02 Verordnung Amtsblatt Stückelung, Gestaltung (neu).pdf
    347,7 KB · Aufrufe: 409
und wo gehören dann die 1cent und 2cent stücke der länder hin, die für den umlauf nicht mehr geprägt werden? oder die jahrgänge, deren münzen nur im offiziellen satz enthalten sind?
eigentlich zu umlaufmünzen, obwohl diese dafür ja nicht bestimmt sind.
ebenso die gedenkmünzen in coincard oder etui, die sind ja auch nicht für den umlauf bestimmt.
meines erachtens ist das paragraphenreiterei, damit ist jetzt nicht dein beitrag gemeint, der sehr informativ ist. danke dafür :)
... wo sich die katze in den schwanz beißt :rolleyes:
 
Oh oh, das ist aber brisant. Sind doch die Begriffe im Onlineshop des Forenbetreibers falsch gewählt. Jetzt muss er den wohl dicht machen :crying:
 
Duden kennt die Begriffe nicht. Weder "Sammlermünze", noch "Umlaufmünze".
"Münzkatalog" ist ihm ebenfalls unbekannt.
 
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