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Was bestimmt den Nominalwert (Kaufwert) ?
Moin Moin,
auf meine Anfrage bei der Bundesbank habe ich trotz gezielt differenzierter Fragestellungen leider nicht die erhofft detaillierte Antwort bekommen.
Über eine entsprechende Frage in meiner e-Mail habe ich erfahen, dass auf der WMF in Berlin ein anderer Mitarbeiter der Bundesbank anwesend sein wird.
Ich plane, zusammen mit "michel008" den Mitarbeiter vor Ort ebenfalls mit unseren Fragen (und vor allem auch mit entsprechendem Anschauungsmaterial) zu konfrontieren, um auf diesem Wege zu versuchen, vor allem Antworten auch auf die nicht beantworteten Fragen zu erhalten.
Die hoffentlich weiterführenden Ergebnisse dieses Gesprächs vermelden wir dann in der Woche nach der WMF .
Beste Grüße
varukop
Ergebnis der Anfrage über die erhaltenen Antworten:
Die "grünen" (Teil)Fragen sind (vermutlich) geklärt (sehe ich erst nach dem Gespräch in Berlin als "endgültig" an )
Die "roten" (Grund)Fragen sind ungeklärt
Meine e-Mail:
....... heute möchte ich mich mal wieder mit ein paar ganz speziellen "Problemchen" zu den Fehlprägungen an sie wenden, denn es tauchte die Frage auf, welchen Nominalwert (Kaufwert) man in verschiedenen Fällen von Rondenverwechslungen ansetzen kann.
1. Evtl. einfach gestaltet sich die Antwort, wenn z.B. eine 20 Cent Ronde mit den Stempeln für die 50 Cent Münze geprägt worden ist ?
2. Etwas schwieriger wird die Sache dann schon bei den versehentlichen Stempelkopplungen verschiedener Nominale wie z.B. der bekannte Fall unseres 50 Cent-Stückes mit der Adlerrückseite des 1 Euros.
3. Schwierig gestaltet sich das Ganze dann für den Fall, dass z.B. beide Münzseiten einen Wert unterschiedlicher Größe anzeigen
a) z.B. bekannt sind 50 / 20 - also 70 Cent Stücke - auf der 50 Cent Ronde
b) wie wäre das bei der Prägung auf einer 20 Cent Ronde
4. Kompliziert wird es dann beim Auftauchen eines Stückes mit der beidseitig geprägten Rückseite eines Nominals
a) auf der richtigen Ronde
b) auf einer artfremden Ronde
5. Ebenso, wenn zwei Rückseiten unterschiedlicher Nominale vorliegen
a) auf einer der beiden richtigen Ronde
b) auf einer artfremden Ronde
Antwort der Bundesbank.
....... egal, aus welchem Material die Münze besteht, es gilt die aufgeprägte Wertseite. Das Stück wurde mit einem bestimmten Wertseitenstempel in einer Münzstätte geprägt und so auch offiziell in den Zahlungsverkehr gegeben und
wird folgerichtig auch so erstattet. Insofern bedarf es meiner Meinung und Kenntnis nach auch keiner gesetzliche Regelung.......
Moin Moin,
auf meine Anfrage bei der Bundesbank habe ich trotz gezielt differenzierter Fragestellungen leider nicht die erhofft detaillierte Antwort bekommen.
Über eine entsprechende Frage in meiner e-Mail habe ich erfahen, dass auf der WMF in Berlin ein anderer Mitarbeiter der Bundesbank anwesend sein wird.
Ich plane, zusammen mit "michel008" den Mitarbeiter vor Ort ebenfalls mit unseren Fragen (und vor allem auch mit entsprechendem Anschauungsmaterial) zu konfrontieren, um auf diesem Wege zu versuchen, vor allem Antworten auch auf die nicht beantworteten Fragen zu erhalten.
Die hoffentlich weiterführenden Ergebnisse dieses Gesprächs vermelden wir dann in der Woche nach der WMF .
Beste Grüße
varukop
Ergebnis der Anfrage über die erhaltenen Antworten:
Die "grünen" (Teil)Fragen sind (vermutlich) geklärt (sehe ich erst nach dem Gespräch in Berlin als "endgültig" an )
Die "roten" (Grund)Fragen sind ungeklärt
Meine e-Mail:
....... heute möchte ich mich mal wieder mit ein paar ganz speziellen "Problemchen" zu den Fehlprägungen an sie wenden, denn es tauchte die Frage auf, welchen Nominalwert (Kaufwert) man in verschiedenen Fällen von Rondenverwechslungen ansetzen kann.
1. Evtl. einfach gestaltet sich die Antwort, wenn z.B. eine 20 Cent Ronde mit den Stempeln für die 50 Cent Münze geprägt worden ist ?
2. Etwas schwieriger wird die Sache dann schon bei den versehentlichen Stempelkopplungen verschiedener Nominale wie z.B. der bekannte Fall unseres 50 Cent-Stückes mit der Adlerrückseite des 1 Euros.
3. Schwierig gestaltet sich das Ganze dann für den Fall, dass z.B. beide Münzseiten einen Wert unterschiedlicher Größe anzeigen
a) z.B. bekannt sind 50 / 20 - also 70 Cent Stücke - auf der 50 Cent Ronde
b) wie wäre das bei der Prägung auf einer 20 Cent Ronde
4. Kompliziert wird es dann beim Auftauchen eines Stückes mit der beidseitig geprägten Rückseite eines Nominals
a) auf der richtigen Ronde
b) auf einer artfremden Ronde
5. Ebenso, wenn zwei Rückseiten unterschiedlicher Nominale vorliegen
a) auf einer der beiden richtigen Ronde
b) auf einer artfremden Ronde
Antwort der Bundesbank.
....... egal, aus welchem Material die Münze besteht, es gilt die aufgeprägte Wertseite. Das Stück wurde mit einem bestimmten Wertseitenstempel in einer Münzstätte geprägt und so auch offiziell in den Zahlungsverkehr gegeben und
wird folgerichtig auch so erstattet. Insofern bedarf es meiner Meinung und Kenntnis nach auch keiner gesetzliche Regelung.......