Rondenverwechlungen - Was ist "wertmäßig" entscheidend - Ronde oder Prägung?

Was bestimmt den Nominalwert (Kaufwert) ?

Moin Moin,

auf meine Anfrage bei der Bundesbank habe ich trotz gezielt differenzierter Fragestellungen leider nicht die erhofft detaillierte Antwort bekommen.
Über eine entsprechende Frage in meiner e-Mail habe ich erfahen, dass auf der WMF in Berlin ein anderer Mitarbeiter der Bundesbank anwesend sein wird.
Ich plane, zusammen mit "michel008" den Mitarbeiter vor Ort ebenfalls mit unseren Fragen (und vor allem auch mit entsprechendem Anschauungsmaterial) zu konfrontieren, um auf diesem Wege zu versuchen, vor allem Antworten auch auf die nicht beantworteten Fragen zu erhalten.
Die hoffentlich weiterführenden Ergebnisse dieses Gesprächs vermelden wir dann in der Woche nach der WMF :).

Beste Grüße
varukop

Ergebnis der Anfrage über die erhaltenen Antworten:

Die "grünen" (Teil)Fragen sind (vermutlich) geklärt (sehe ich erst nach dem Gespräch in Berlin als "endgültig" an :))
Die "roten" (Grund)Fragen sind ungeklärt


Meine e-Mail:

....... heute möchte ich mich mal wieder mit ein paar ganz speziellen "Problemchen" zu den Fehlprägungen an sie wenden, denn es tauchte die Frage auf, welchen Nominalwert (Kaufwert) man in verschiedenen Fällen von Rondenverwechslungen ansetzen kann.

1. Evtl. einfach gestaltet sich die Antwort, wenn z.B. eine 20 Cent Ronde mit den Stempeln für die 50 Cent Münze geprägt worden ist ?

2. Etwas schwieriger wird die Sache dann schon bei den versehentlichen Stempelkopplungen verschiedener Nominale wie z.B. der bekannte Fall unseres 50 Cent-Stückes mit der Adlerrückseite des 1 Euros.

3. Schwierig gestaltet sich das Ganze dann für den Fall, dass z.B. beide Münzseiten einen Wert unterschiedlicher Größe anzeigen
a) z.B. bekannt sind 50 / 20 - also 70 Cent :) Stücke - auf der 50 Cent Ronde
b) wie wäre das bei der Prägung auf einer 20 Cent Ronde

4. Kompliziert wird es dann beim Auftauchen eines Stückes mit der beidseitig geprägten Rückseite eines Nominals
a) auf der richtigen Ronde
b) auf einer artfremden Ronde

5. Ebenso, wenn zwei Rückseiten unterschiedlicher Nominale vorliegen
a) auf einer der beiden richtigen Ronde
b) auf einer artfremden Ronde

Antwort der Bundesbank.

....... egal, aus welchem Material die Münze besteht, es gilt die aufgeprägte Wertseite. Das Stück wurde mit einem bestimmten Wertseitenstempel in einer Münzstätte geprägt und so auch offiziell in den Zahlungsverkehr gegeben und
wird folgerichtig auch so erstattet. Insofern bedarf es meiner Meinung und Kenntnis nach auch keiner gesetzliche Regelung.......
 
Es würde mich interessieren, ob der folgende Rohling in meiner Sammlung bereits als gerändelt gilt und somit ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, obwohl zwar die Riffelung fehlt, die Randschrift aber vorhanden ist...

Moin Moin,

zu der stimmigen Aussage von "michel008" möchte ich nur noch erwähnen, dass außer einer vertieften Rändelung/Randschrift die weitere "erhabene Randgestaltung" in Form von "Riffeln", "Kerben", "Wellen", "SpanischerRose", Rändelung/Randschrift usw. bei den "Prägungen in einem Prägering" immer erst bei der Prägung über den entsprechend gearbeiteten Prägering angebacht wird/werden kann.
Das ist auch nicht anders möglich, denn nur so kann man das gewünschte Aussehen einer "erhabenen Randgestaltung" erzielen. Eine vorher angebrachte "erhabene Randgestaltung" würde beim Prägen im glatten Prägering ja je nach Prägedruck sehr stark "geplättet" :) bis wieder verschwinden.
D.h., dass sich zumindest in Deutschland allein über die immer vor der Prägung aufgerollte Rändelung schon ein gesetzliches Zahlungsmittel ergibt.
Somit sind auch Ronden mit/ohne Rändelung aber/und weiterer "Randgestaltung" normalerweise nicht denkbar.

Ob man allerdings eine zwar gerändelte, aber nicht beprägte Ronde, wenn man denn möchte, im Alltag beim Bezahlen "loswird", bezweifele ich doch stark ;) :).

Beste Grüße
varukop
 
Moin Moin,

zu der stimmigen Aussage von "michel008" möchte ich nur noch erwähnen, dass außer einer vertieften Rändelung/Randschrift die weitere "erhabene Randgestaltung" in Form von "Riffeln", "Kerben", "Wellen", "SpanischerRose", Rändelung/Randschrift usw. bei den "Prägungen in einem Prägering" immer erst bei der Prägung über den entsprechend gearbeiteten Prägering angebacht wird/werden kann.
Das ist auch nicht anders möglich, denn nur so kann man das gewünschte Aussehen einer "erhabenen Randgestaltung" erzielen. Eine vorher angebrachte "erhabene Randgestaltung" würde beim Prägen im glatten Prägering ja je nach Prägedruck sehr stark "geplättet" :) bis wieder verschwinden.
D.h., dass sich zumindest in Deutschland allein über die immer vor der Prägung aufgerollte Rändelung schon ein gesetzliches Zahlungsmittel ergibt.
Somit sind auch Ronden mit/ohne Rändelung aber/und weiterer "Randgestaltung" normalerweise nicht denkbar.

Ob man allerdings eine zwar gerändelte, aber nicht beprägte Ronde, wenn man denn möchte, im Alltag beim Bezahlen "loswird", bezweifele ich doch stark ;) :).

Beste Grüße
varukop

hallo varukop,
also wenn Du in meinem TeGut-Markt an meine Kasse kommst, ich nehme alles, aber auch wirklich alles entgegen.
:hahaha: Egal ob etwas draufsteht oder nicht. :lachtot::lachtot::lachtot:
Ich stelle höchstens eine Frage: Haben Sie noch mehr davon ??? :newwer:
 
Moin Moin "numis nr.1",

an einen (den) "Münzschrottsammler" ;) :) an der Kasse eines Supermarktes habe selbst ich als "Münzschrottsammler" bei meiner Aussage nicht gedacht :eek: :D.

Beste Grüße und alles Gute
varukop
 
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