Rückerstattung von Bankgebühren

Wenn ich einen Kredit benötige, sei es nur um eine Waschmaschine zu kaufen, muss ich die Hose sehr weit runterlassen und bekomme einen Kredit mit 9% Zinsen. Habe ich Geld, wolle sie für der Verwahrung Geld haben. Wo verwahren sie das Geld denn, welche Kosten entstehen dadurch? Stapeln die das als Bargeld und müssen dafür einen Tresor vorhalten?
Das ganze ist eine absolut faule Angelegeheit. Sie wollen nur dein Bestes.
Ich habe ein wenig angelegt und am Ende nur Verluste gemacht. Auf meine Nachfrage, warum das so sei, es seien doch Profis, die ich bezahle, kam die Antwort: ja, vor Gebühren und Steuern hätte ich ja Gewinn gemacht.

Ich sitze das jetzt aus und warte, auf was da kommt.

Vermutlich wird es anderen Leuten auch so gehen. Diejenigen, die ein wenig was haben, werden wohl ihr Geld wieder unter die Matratze legen.
Das Problem der Banken ist,dass ihr einträglichstes Geschäftsmodell weitesgehend weggebrochen ist. Die Zinsen für Kredite, die geschöpft werden. Wer es noch nicht kennt, bitte kurz lesen:
Geldschöpfung – Wikipedia
Vereinfacht gesagt, wenn jemand einen Kredit braucht(e) und Kreditwürdig ist, drückt die Bank einen Knopf und das Geld ist geschöpft und da. Dafür bekommt die Bank Zinsen, Quasi für Geld aus dem nichts. Der Kredit (und damit das geschöpfte Geld) verschwinden wieder, wenn der Kredit zurückgezahlt wird. Übrig bleiben die Zinsen für die Bank.
Durch den Niedrigzins jetzt, kommt aber kaum noch was rein und nun versuchen die Banken das von den Kunden direkt als Gebühren abzupressen. Das ist der ganze Hintergrund.
 
Ich habe mich noch einmal mit den Verwahrentgelte beschäftigt.
Die neuen Geschäftsbedingungen meiner Spaßkasse sagen etwas zu den neuen Gebühren über Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen usw aus. Den Überblick habe ich dabei aber nicht gewonnen. Dann gibt es den Negativzins von 0,5% auf Guthaben über 50 t € auf Girokonten.
Wenn ich also ein Sparbuch habe, ist das kein Girokonto! Das bedeutet das Girokonto auflösen und auf ein Sparbuch einzahlen. So sollte es möglich sein. Allerdings muss ich bei Abhebung von mehr als 3.000 € / Monat Vorfälligkeitszinsen zahlen. Aber auf dem Sparbuch bekomme ich keine Zinsen. Ergo: Vorfälligkeitszinsen auf null Zinsen ergeben null Verwahrentgelte. Somit habe ich kaufmännisch betrachtet einen Vorteil von 0,5 %.

Dazu habe ich dann im Netz gesucht und bin gerade auch fündig geworden.

 
Das, was der Forist Django unterschreiben soll, sind die AGB, also die Grundlage für die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank.
Hintergrund ist, dass man den AGB-Änderungs- und Preismechanismus der Postbank für ungültig erklärt hat.

Was ist der AGB-Änderungsmechanismus? In der Vergangenheit haben (nicht nur) Banken die AGB oder Preise geändert, dem Kunden das mitgeteilt (meist über den Kontoauszug) und gesagt: "Lieber Kunde, wir ändern da was, wenn du nicht binnen 14 Tagen (oder einer bestimmten Frist) widersprichst, gilt die Änderung als akzeptiert." Dafür hat die Postbank eins auf den Deckel bekommen.

Und bevor nun alle anderen auch eins auf den Deckel bekommen, prescht man vor und holt aktiv die Zustimmung des Kunden zur AGB- oder Preisänderung ein. Als Kunde hat man folgende Wahl: Entweder akzeptieren oder die Geschäftsbeziehung wird beendet.

Klingt wenig verlockend, ist aber so. Und ist bei den anderen auch nicht anders. Wer deswegen wechselt, muss das auch unterschreiben. Nur gibt's da kein separates Formular, sondern es ist schon in die Bedingungen für die Kontoeröffnung eingearbeitet. Also wäre ein Wechsel sinnlos, es sei denn, er wäre verbunden mit einer deutlichen Preisreduzierung bei vergleichbarer Dienstleistung.

@bayreuth Mit der ING DiBa Visakarte bekommst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an KEINEM Geldautomaten der Spaßkatze kostenfrei Geld. Möglicherweise übernimmt die ING DiBa das anfallende Entgelt bis zu einem gewissen Punkt. Aber es wäre doch höchst unwahrscheinlich, dass die Spaßkatze Infrastruktur und Bargeld vorhält, während einer der Kuckucke der Bankenlandschaft seine Kunden aussendet, um sich hier kostenfrei zu bedienen.

@Django Falls du dein Girokonto auflöst: Mit einem Sparkonto kannst du nicht am Zahlungsverkehr teilnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@bayreuth Mit der ING DiBa Visakarte bekommst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an KEINEM Geldautomaten der Spaßkatze kostenfrei Geld. Möglicherweise übernimmt die ING DiBa das anfallende Entgelt bis zu einem gewissen Punkt. Aber es wäre doch höchst unwahrscheinlich, dass die Spaßkatze Infrastruktur und Bargeld vorhält, während einer der Kuckucke der Bankenlandschaft seine Kunden aussendet, um sich hier kostenfrei zu bedienen.
Nope, tatsächlich kostenlos Geld abheben an 97% aller Geldautomaten in Deutschland mit Visakarte der ING Diba (schließt die meisten Spaßkassenautomaten ein).
Steht so auf der Homepage, und wenn ich Geld per Visakarte abhebe habe ich noch nie irgendwelche Gebühren zahlen müssen.
In den AGB steht nichts von "Kostenübernahme bis xy", da steht "kostenlos".
Wie die Banken das ggf. untereinander klar machen, ist mir ziemlich egal, für mich ist es kostenlos und so nenne ich das auch beim Namen.
 
@Django Falls du dein Girokonto auflöst: Mit einem Sparkonto kannst du nicht am Zahlungsverkehr teilnehmen.
Das ist schon klar, Auflösung erfolgt natürlich zunächst nicht und hat wahrscheinlich auch niemand vor. Es geht um das Parken des Geldes über 5K. Unter 5K bleibt das Girokonto bestehen.
 
Mit der ING DiBa Visakarte bekommst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an KEINEM Geldautomaten der Spaßkatze kostenfrei Geld.
Bis vor ein paar Jahren ( 3 oder 4 würde ich aus der Erinnerung sagen) gab es an Geldautomaten der Spaßkasse sogar Aufkleber mit der Aufschrift, dass an Kunden dieser Banken, unter anderem auch meiner DKB, keine Auszahlung erfolgt! Diesen Zahn hat man der Spaßkasse aber schnell gezogen...
 
Update:
Ich habe noch keine Kündigung meines Kontos bekommen, obwohl der Termin 18.02. abgelaufen ist.

Ich kann schon verstehen, dass die AGB,s angepasst werden müssen, weil Brüssel das verlangt. Aber das damit gleich die Gebühren zu ihren Gunsten angepasst werden, war nicht von Brüssel verlangt worden.
 
Ich hatte meine Sparkasse am Freitag besucht um wegen dieser Angelegenheit mal vor Ort zu sprechen. Im Hinterkopf die bisher "unrechtmäßig" erhöhten Kontogebühren.

Die junge Angestellte sagte mir. Der BGH hat entschieden das wir sie um ihre Einverständnis fragen müssen wenn wir die Kontogebühren anpassen müssen. Auf meine Frage wie es dann mit all den zuvor nicht zugestimmten Kontogebühren ausschaue denen ich nie zugestimmt hatte. Hiese es nur, die sind legitim und vom BGH-Urteil nicht betroffen.

Etwas komisch die Aussage der Sparkasenangestellten oder? Wieso beschäftigt sich der BGH mit solch einem Urteil wenn es bisher völlig legitim gewesen war? Kann mir das jemand bitte erklären oder versucht die Sparkasse hier Kunden zu verar... um sich vor Rückerstattungen zu drücken. Ich denke das letztere ist der Fall. Bei der Sparkasse meiner Schwester (andere Stadt) hieß es von der Hausbank nur. Wenn man die bisher erhöhten gebühren zurück haben möchte, dann muss der Kläger/in dies selbst ausrechnen. Die Hausbank wird es für meine Schwester nicht tun. Dies ist wohl ein anderer Versuch die Kunden von einer Rückvorderungswelle abzuhalten.
 
Ich hatte meine Sparkasse am Freitag besucht um wegen dieser Angelegenheit mal vor Ort zu sprechen. Im Hinterkopf die bisher "unrechtmäßig" erhöhten Kontogebühren.

Die junge Angestellte sagte mir. Der BGH hat entschieden das wir sie um ihre Einverständnis fragen müssen wenn wir die Kontogebühren anpassen müssen. Auf meine Frage wie es dann mit all den zuvor nicht zugestimmten Kontogebühren ausschaue denen ich nie zugestimmt hatte. Hiese es nur, die sind legitim und vom BGH-Urteil nicht betroffen.

Etwas komisch die Aussage der Sparkasenangestellten oder? Wieso beschäftigt sich der BGH mit solch einem Urteil wenn es bisher völlig legitim gewesen war? Kann mir das jemand bitte erklären oder versucht die Sparkasse hier Kunden zu verar... um sich vor Rückerstattungen zu drücken. Ich denke das letztere ist der Fall. Bei der Sparkasse meiner Schwester (andere Stadt) hieß es von der Hausbank nur. Wenn man die bisher erhöhten gebühren zurück haben möchte, dann muss der Kläger/in dies selbst ausrechnen. Die Hausbank wird es für meine Schwester nicht tun. Dies ist wohl ein anderer Versuch die Kunden von einer Rückvorderungswelle abzuhalten.

Warum das faktisch nur für die Zukunft gilt?
Das ist eine Eigenheit des Kontokorrent, so heißt das, wenn Zahlungseingänge und Zahlungsabgänge auf einen Konto verrechnet werden. Bist du mit der Verrechnung nicht einverstanden, dann musst du innerhalb bestimmter Fristen der Einbeziehung einer Position (hier Gebühren) widersprechen. Sonst gilt der ausgewiesene Saldo als richtig. (Von Besonderheiten im Detail sehe ich Mal an).
Wenn du das getan hast kannst du mit der Bank gerne vor Gericht ziehen und erhälst dann Jahre später vielleicht ein günstiges Urteil des BGH. Für de Millionen anderer Kunden, die das nicht taten, ist der Saldo aber definitiv korrekt! (Auch hier kann es unter bestimmten Umständen evtl. eine Ausnahme geben)
 
Ich hatte meine Sparkasse am Freitag besucht um wegen dieser Angelegenheit mal vor Ort zu sprechen. Im Hinterkopf die bisher "unrechtmäßig" erhöhten Kontogebühren.

Die junge Angestellte sagte mir. Der BGH hat entschieden das wir sie um ihre Einverständnis fragen müssen wenn wir die Kontogebühren anpassen müssen. Auf meine Frage wie es dann mit all den zuvor nicht zugestimmten Kontogebühren ausschaue denen ich nie zugestimmt hatte. Hiese es nur, die sind legitim und vom BGH-Urteil nicht betroffen.

Etwas komisch die Aussage der Sparkasenangestellten oder? Wieso beschäftigt sich der BGH mit solch einem Urteil wenn es bisher völlig legitim gewesen war? Kann mir das jemand bitte erklären oder versucht die Sparkasse hier Kunden zu verar... um sich vor Rückerstattungen zu drücken. Ich denke das letztere ist der Fall. Bei der Sparkasse meiner Schwester (andere Stadt) hieß es von der Hausbank nur. Wenn man die bisher erhöhten gebühren zurück haben möchte, dann muss der Kläger/in dies selbst ausrechnen. Die Hausbank wird es für meine Schwester nicht tun. Dies ist wohl ein anderer Versuch die Kunden von einer Rückvorderungswelle abzuhalten.
Die Welle ist ja eher schon vorbei.

Fakt ist, die Erhöhungen ohne Zustimmung waren nicht rechtmäßig. Diese können zurückgefordert werden. Ich weiß gerade nicht mehr genau wieviel Jahre rückwirkend. Waren glaube vier oder fünf Jahre. Und nur die Erhöhungen von da ab können zurückgefordert werden.
Fakt ist auch, dass der Kunde eine konkrete Forderung stellen muss. Die rechnen dir das nicht aus. Aber sie müssen dir die Gebühren auflisten.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass die Banken gerne auch durch die Blume mit Kündigungen drohen.
Ich habe mehrere Konten bei verschiedenen Banken. Die Reaktion war nicht überall gleich.
Banken selber sind gegen sich ein schlechter Ratgeber.

Es gibt ein Standardschreiben über die Seite der Verbraucherzentrale wenn jemand es durchziehen will.

Ich habe persönlich für mich entschieden die paar Euro jetzt nicht weiter zu verfolgen. Letztendlich kann die Bank einem auch auf anderen Wegen das Leben schwer machen. Muss ich nicht haben und lohnt die paar Kröten nicht. Muss aber jeder für sich entscheiden.
 
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