Aus den oben erläuterten Gründen ist diese Stellungnahme sachlich falsch und im Ton frech und anmaßend.
Was ist daran bitte frech und anmaßend - wenn ich jemanden höflich darum bitte ein Foto zu enternen, an dem er keine Rechte hat ?
Ich denke mal du hast dich da ein wenig im Ton vergriffen !
Bei den Bildern handelt es sich um nachbearbeitete Fotos oder Scans.
Natürlich hat der Urheber daran rechte ... auch deine verschobene Rechtsauffassung/Auslegung wird daran nichts ändern !
Und wenn Du schon § Zitierst .. dann lese Sie doch voher vielleicht auch mal durch:
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
..... 5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden.
So jetzt schaust Du noch bei Wikipedia nach was ein "Lichtbildwerk" ist und du bist wieder etwas schlauer !
Lg
marcus