Schlag gegen das Bargeld

Rückgeld - erstmal garnicht.
Habe paar Handyfotos gemacht, die Angestellten haben sich geweigert sich fotografieren zu lassen.
Die werden ja auch genötigt seitens ihres chefs, sollte man nicht vergessen.
Mal sehen wie es heute abend dort aussieht.
Falls der Betreiber tatsächlich gegen mich Anzeige erstatten sollte, kommt eben meinerseits noch einiges hinzu, Vortäuschen einer Straftat, Unterschlagung, üble Nachrede (mal sehen was die StA dazu sagt)
 
Zwischenstand:
Habe bei der Polizeidienststelle angerufen, Kennzeichen Name und Sachverhalt durchgesagt.
Dort lag erstmal nichts vor.
War dann heute nach Feierabend wieder an der Tankstelle, habe nach meinem Wechselgeld gefragt.
Die Zettel waren wie von Geisterhand alle verschwunden, aber die neue Schicht wusste angeblich von nichts.
Es hätte wohl früh der Einzahlungsautomat nicht funktioniert, hektisches rumtelefonieren und der Laden wurde
auch langsam voll hinter mir....
Habe gesagt das war der Versuch einer gütigen Einigung und bin wieder gegangen.
Ich überschlafe die Sache erst nochmal und frage dann morgen früh nochmal nach.
 
Wie seid ihr wg. dem Rückgeld verblieben?
Einfach morgen für 23€ tanken, ohne Bargeld und ohne Karte, mithin ohne Bezahlung,
dann herrscht Gerechtigkeit...oder es ergibt sich eben doch eine weitere Eskalation... ;)

Mein Eindruck ist, dass sich durch ein klärendes Gespräch mit dem verantwortlichen Tankstellenpächter/-Inhaber die Angelegenheit umgehend klären lässt. Wenn es die einzige Tankstelle auf dem Weg ist, kennt man sich ja eigentlich ein wenig, auch bei wechselndem Personal?
Und abschließend sollte an Stelle des versöhnlichen Händedrucks coronabedingt dann der 'Wuhan Shake' erfolgen (Nein, KEINE Blutgrätsche !!!:D)

 
Die einzige Tankstelle, die bei mir auf dem Weg liegt, hat heute früh lustige Zettel an alle Zapfsäulen gehängt, Wegen Corona nur Kartenzahlung. Ich habe für 27 € getankt, bin rein dann ging das Gezeter los, die wollten meinen 50 € Schein nicht, wollen Anzeige wegen Diebstahl machen, soll mit deren Chef reden.
Ich habe gesagt, die sind verpflichtet... gesetzliches Zahlungsmittel... usw.
Hab den Schein auf dem Tresen liegenlassen und bin gegangen.
Mache heut abend Anzeige wegen Nötigung.
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber sie sind glaube ich nicht verpflichtete dir etwas zu verkaufen und demzufolge auch nicht dein Bargeld zu nehmen.. Und durch die Zettel haben sie das eigentlich klar zum Ausdruck gebracht.
 
Die einzige Tankstelle, die bei mir auf dem Weg liegt, hat heute früh lustige Zettel an alle Zapfsäulen gehängt, Wegen Corona nur Kartenzahlung. Ich habe für 27 € getankt, bin rein dann ging das Gezeter los, die wollten meinen 50 € Schein nicht, wollen Anzeige wegen Diebstahl machen, soll mit deren Chef reden.
Häufig ist es so, daß Kartenzahlung gewünscht wird.
Es wird aber trotzdem auch Bargeld angenommen.

Ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, daß bei Bargeldzahlung eine Anzeige wegen Diebstahl begründbar ist.
 
Nunja es braucht kein Rechtsanwalt. Denke man kann sich als Tanke solch ein unnötigen Streit mit dem Kunden nicht erlauben. Noch sind wir in Deutschland und nicht in Schweden - wir haben hier eben mal einen anderen Bezug zum Bargeld. ;)
 
Bei unserem NETTO-Laden gab es am Corona-Anfang seitens der Mitarbeiter den Versuch, diese Schiene zu fahren:

"Eigentlich" müssten Sie mit de Karte bezahlen, aber wenn Sie unbedingt wollen .....

Sowie Wolfgang es schreibt, es wird erwünscht. Da ist einfach jemand übers Ziel hinausgeschossen.
 
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber sie sind glaube ich nicht verpflichtete dir etwas zu verkaufen und demzufolge auch nicht dein Bargeld zu nehmen.. Und durch die Zettel haben sie das eigentlich klar zum Ausdruck gebracht.
Schwierig. Sie schließen das einzige gesetzliche Zahlungsmittel aus, zu deren annahme sie verpflichtet sind.
 
Schwierig. Sie schließen das einzige gesetzliche Zahlungsmittel aus, zu deren annahme sie verpflichtet sind.
Ja richtig, sie sind aber nicht verpflichtet zu verkaufen, somit auch keine Annahmepflicht.
Ist blödsinnig aber so tickt Deutschland.
 
"
Wer am Flughafen für sein Übergepäck bezahlen muss, kann das meist nur mit Giro- oder Kreditkarte tun. Und auch an der Tankstelle weisen oft Schilder an der Zapfsäule darauf hin, dass 200- oder 500 Euro-Scheine zur Zahlung nicht angenommen werden. Oft mag das verständlich sein – schließlich ist nicht immer genügend Wechselgeld vorhanden, um auch auf den groß gestückelten Schein herauszugeben. Und auch die Angst vor Falschgeld bewegt Händler und Dienstleister dazu, große Scheine abzulehnen. Doch sind sie nicht eigentlich dazu verpflichtet, alle Arten von Banknoten anzunehmen?

Euro-Banknoten sind nach § 14 I. Satz 2 BbankG gesetzliches Zahlungsmittel und müssen prinzipiell auch in unbeschränktem Umfang angenommen werden. Ob hieraus aber tatsächlich auf einen Zwang auch zur Annahme großer Scheine geschlossen werden kann, ist sogar unter Fachleuten umstritten.

Die Europäische Kommission legt dazu allerdings fest, dass ein Händler die Annahme von Banknoten zur Begleichung einer bestehenden Geldschuld nur dann verweigern kann, wenn er nachweislich nicht über genügend Wechselgeld verfügt oder der Preis gekaufter Waren bzw. Dienstleistungen in einem groben Missverhältnis zur Stückelung der Banknote steht."

 
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