Schließung der Bundesbank Filialen

Registriert
17.12.2018
Beiträge
191
Punkte Reaktionen
89
Die Filialen der Bundesbank sind seit Monaten für Privatkunden geschlossen.
Bei der Trägheit der deutschen Behörden wird das wahrscheinlich auch noch lange so bleiben.
Wenn ich nun vor hätte, meine "Sammlermünzen" (20 Euro usw.) in Bares umzutauschen, wo sollte ich das tun?
Als Zahlungsmittel sind sie zwar offiziell gültig, aber die Praxis zeigt, dass kaum ein Geschäft diese Münzen annimmt.
Sind eigentlich "normale" Banken zum Umtausch verpflichtet?
Wenn nicht, sehe ich hier tatsächlich ein verfassungsrechtliches Problem. "Offizielle Zahlungsmittel" sind derzeit wertlos und nicht liquide zu machen.
Nein, ich möchte keine Münzen eintauschen, hier geht es nur ums Prinzip.

Ganz abgesehen von dem Trauerspiel um die diesjährigen 20 Euro-Münzen (Maus usw.), die seit Monaten nicht erhältlich sind.
(Ich weiß, es gibt die Spiegelglanzausgaben, aber die brauche und will ich nicht).

Nachtrag: Ich sehe, dass Koblenz tatsächlich ab gestern wieder offen ist (mit Termin, Test und Angabe von Kontaktdaten).
NRW scheinbar nicht.
Ändert aber nichts am Grundproblem.
 
Ja, man kann die Gedenkmünzen über die Hausbanken in Safebags an die Bundesbank schicken. Paar Tagen später wird das Geld dann gutgeschrieben.
 
Wenn ich nun vor hätte, meine "Sammlermünzen" (20 Euro usw.) in Bares umzutauschen, wo sollte ich das tun?
Ich würde es in der Hauptgeschäftstelle einer Sparkasse oder Volksbank probieren. Dort dürfte das kein Problem sein.

Auf einer "Landgeschäftsstelle" könnte das mit größeren Diskussionen verbunden sein, ohne hier irgendjemandem zu nahe treten zu wollen.....
 
Die zwanziger zur Hausbank bringen und sagen bitte aufs Konto einzahlen. Unsere Sparkasse hatte dafür nie Gebühren berechnet. Also frage mal deine Hausbank, fragen kostet bekanntlich nichts.

Und ja, einige Bundesbanken haben seit vorletzter oder vergangener Woche inzwischen wieder auf. Entweder biste voll geimpft oder bringst einen negativen Coronanachweis mit der nicht älter als 24 Std. ist.

Was die 20er aus 2021 betrifft. Gerüchten zu folge sollen laut BUBA Frankfurt angeblich am 20. Mai die ersten 4 Münzen erscheinen und am 10. Juni die letzte 20€ Münze. ( Ich bürge für diese Aussage auf der Homepage der Buba nicht.)
 
verpflichtend ist es nicht. Die meisten Privatbanken nehmen solche Münzen nicht an.

Oh doch. So wie theoretisch auch jedes Geschäft. Zumindest mal deutsche Sammlermünzen. Sind nach wie vor ein gültiges Zahlungsmittel. Die Frage ist nur ob man mit denen sowas ausdiskutieren will.
 
verpflichtend ist es nicht. Die meisten Privatbanken nehmen solche Münzen nicht an.
Siehe hierzu das

Münzgesetz (MünzG) vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2959)

insbesondere

§ 2 Ausprägung von Sammlermünzen

(2) Die deutschen Euro-Gedenkmünzen sind nach Maßgabe dieses Gesetzes gesetzliche Zahlungsmittel im Inland.


sowie

§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht

(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.

(2) Die Deutsche Bundesbank hat, unbeschadet des Artikels 123 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Artikels 8 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen (ABl. L 339 vom 22.12.2010, S. 1), Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in jeder Zahl und in jedem Betrag für Rechnung des Bundes in Zahlung zu nehmen oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen.

(3) Niemand ist verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutauschen, die durchlöchert, verfälscht oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind. Die Deutsche Bundesbank hat die Erstattung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen, die entweder mutwillig oder durch ein Verfahren verändert wurden, bei dem eine Veränderung zu erwarten war, abzulehnen.


Quelle: siehe angehängte pdf-Datei
 

Anhänge

  • Muenzgesetz-bundesministerium-justiz-data.pdf
    24,1 KB · Aufrufe: 335
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet