Schwarze Liste unseriöser Händler (Betrüger)

Disclaimer und Mitstörer

@Thriller:

Vergiß die Sache mit dem Disclaimer, das ist so ungefähr das Gleiche, wie es damals mit dem Urteil war, dass man auf seine Seite nehmen sollte um sich gegen die Links abzusichern. Du bist in jedem Fall Mitstörer, wenn Du auf eine solche Liste linkst.

Anders ist das mit Erfahrungsberichten. Da sollte man jedoch beachten, dass man nicht die Adresse und Telefonnummer der Firma veröffentlicht. Der Firmenname kann durchaus genannt werden. zumindest kann die Firma bei Erfahrungsberichten nicht wegen Verleumdung klagen was bei einer allgemeineren Fassung: "Der Anbieter ist höchst unzuverlässig" schon anders aussieht.

Wenn Interesse besteht, kann ich mich bezüglich dieses Themas ja nocheinmal bei einem RA informieren.

Gruß
Silver...
 
Re: Disclaimer und Mitstörer

Original geschrieben von silver

Du bist in jedem Fall Mitstörer, wenn Du auf eine solche Liste linkst.

Ich kenne den Begriff Mitstörer im rechtlichen Sinne nicht !

Aber eins ist Fakt, die Fernsehmedien warnen in Ihren Sendungen ,
Plusminus, Akte, Ratgeber Neppern Schleppern Bauernfänger usw, vor betrügerische und unseriöse Firmem mit Namen und Adresse?.Ich glaube die genaue Rechtslage kann uns nur ein Anwalt (hier aus dem Forum) beantworten.
Ein Händler der so handelt, wird es sich nicht 2 x sondern 10x überlegen jemanden wegen Verleumdung vor Gericht zu ziehen, nämlich dann ist er greifbar für eine Gegenklage und es reicht ja schon der Nachweis einer betrügerischen Absicht und der ist ja hier in diesem Fall nicht schwer zu erbringen.
Wie sieht es denn aus mit dem Verbraucherschutz, der sollte ja greifen bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist ???.
 
Zuletzt bearbeitet:
Betrüger

Hallo Dreamboy!
Deine Gedanken waren im Grunde nicht übel. Du wolltest sicher nur uns Sammlerkollegen vor schwarzen Schafen warnen. Schlechter Handel sagt sich ganz leicht und schnell. Vorsichtig sein mit dem Ausdruck "Betrüger". Manche Geschäftsgepflogenheit sind Neukunden nicht bekannt, deshalb iwird schnell gesagt " Betrüger". Aber so eine Liste macht auf einige Läden aufmerksam, und man wird vorsichtig rangehen.
 
Straftat

jemanden einen Betrüger nennen, obwohl dieser keiner ist, ist eine Straftat, die auch strafrechtlich (auf Antrag) verfolgt wird. Wie oft wurde ich selber schon als Betrüger hingestellt (ebay), weil die Post das Paket beim Nachbarn abgegeben hat, weil eine Rechnung auf dem Postweg verloren gegangen ist, weil der Empfänger seine emails nicht gelesen hat, weil der Ersteigerer den Auktionstext nicht gelesen hat, weil der Ersteigerer uns verwechselt hat, weil der Ersteigerer meint, wir wären ein Diskussionsbüro... Wir gehen jetzt dazu über, jeden der uns als Betrüger bezeichnet, strafrechtlich anzuzeigen. Abgesehen davon gibt es ein Recht auf eine Gegendarstellung, wenn es hier in öffentlichen Foren zu Unrecht geschieht. Auch üble Nachrede, schlechtes Zeugnis geben etc. ist ein Straftatbestand. Bevor jemand als Betrüger bezeichnet wird, sollte sicher sein, daß er es auch ist... und wer nach Paraguay Geld an unbekannte Leute überweist, dem ist ja nicht mehr zu helfen....
 
@RS1:

Ich finde es ein wenig übertrieben zu sagen: "wir zeigen jeden an, der uns einen Betrüger nennt". Das ist ja ungefähr so wie: "Ich verklage jeden, der behauptet ich hätte gefärbte Haare!". Das es für einen Geschäftsmenschen schädlich sein kann und ihn vielleicht auch die Existenz gefährden das mag ich nicht zu bezweifeln, aber gleich mit solchen Geschützen aufzufahren, find ich übertrieben.

Jemand der kein Betrüger ist, der hat genug Kunden die es wissen und der muß nicht in der Öffentlichkeit sich aufbauen und das Gegenteil behaupten, er wird mit Sicherheit genug positives Feedback haben und das wird von den Kunden auch weitergetragen. Eine Empfehlung ist zudem die beste Werbung.

Das es sich bei dieser Art der Verleumdung um eine Straftat handelt, wage ich hingegen zu bezweifeln. Kam die Aussage von einem RA? - Dann bräuchte ich nicht nachfragen, mich interessiert es nämlich.

Grüße aus Berlin
Silver...
 
Nur mal kurz zu meinem Standpunkt:

Ich finde es grundsätzlich gut vor unseriösen Händlern zu warnen, aber wenn schlampig nachgforscht wird, dann passieren solche Sachen wie oben beschrieben.


Sollte ich ungerechtfertigter Weise ml auf einer solchen Liste erscheinen, dann werde ich mit Sicherheit (rechtliche) Schritte gegen den Betreiber Website einleiten.

Allerdings hatte ich noch nie Probleme damit, weder als Käufer noch als Verkäufer.
 
ich würde nur solche Händler auf die Liste setzen, wo schon eine Strafanzeige wegen Betrugs gestellt wurde.
Man kann nicht so einfach hingehen und eine Anzeige machen, das musste ich erfahren als ich auf der Polizei war.
Die haben mich beim ersten mal wieder nach Hause geschickt, ich solle erst mal alle anderen Mittel ausnutzen um die Sache gütlich zu regeln und alles schriftlich festhalten.
Nur wenn das alles kein Erfolg bringt, könne ich wiederkommen und Strafanzeige wegen Betruges stellen. Was letzendlich auch passiert ist.Mittlerweile liegen 3 Anzeigen von mir beim Staatsanwalt ,mit wenig Chancen an mein Geld zu kommen.

Ps: Durch das gütlich Regeln hatten die Gauner genug Zeit das Konto leerzuräumen und sich abzusetzen.Ja Ja unsere Beamten.Hätte man meine Anzeige sofort bearbeitet, dann wäre man bestimmt noch an das Geld gekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
xxx unseriösen Händler Kauft und Bezahlt nicht, plus Kauft der Illegal ein dieser Händler wurde der Behörde gemeldet

EDIT numisfreund: Verlinkung gelöscht
 
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