Das vorläufige Prägeverbot im Reichsgoldmünzen-Gesetz vom Dezember 1871 betraf in der Tat nur Gold- und grobe Silbermünzen.
Der vollständige Text von §10 lautet:
Eine Ausprägung von anderen, als den durch dieses Gesetz eingeführten Goldmünzen, sowie von groben Silbermünzen, mit Ausnahme von Denkmünzen, findet bis auf Weiteres nicht statt.
D.h. im Umkehrschluss, dass neben Denkmünzen auch Scheidemünzen weiter geprägt werden durften. Preußen hat selbst davon Gebrauch gemacht und 1872/73 noch in Millionenauflage Silbergroschen und Kupferpfennige nach dem 30-Taler-Fuß geprägt.
Dem machte tatsächlich erst das Reichsmünzgesetz vom Juli 1873 ein Ende, darin wurde auch aus dem vorläufigen Prägeverbot für die groben Sorten ein endgültiges.
Vollständiger Text von Artikel 11:
Eine Ausprägung von anderen, als den durch dieses Gesetz eingeführten Silber-, Nickel- und Kupfermünzen findet nicht ferner statt. Die durch die Bestimmung im §. 10 des Gesetzes, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 404), vorbehaltene Befugniß, Silbermünzen als Denkmünzen auszuprägen, erlischt mit dem 31. Dezember 1873.
Die Ausnahmegenehmigung, weiter Denkmünzen prägen zu dürfen haben allerdings nur noch Bayern, Preußen und Württemberg mit ihren Siegestalern sowie Sachsen mit dem hier besprochenen Doppeltaler und dem (letztendlich nicht mehr realisierten) einfachen Sterbetaler vom Dezember 1873 genutzt.
Der Doppeltaler wurde erst im März 1873 tatsächlich geprägt, vermutlich war das Finanzministerium mit dem Auftrag dafür von Ende September 1872 zu spät dran – in den 6 Wochen bis zum Event war die Herstellung des Modells und die anschließende Fertigung der Stempel nicht zu schaffen (analog zum Upstalboom-Taler, da war das Event ja auch im November und die Prägung konnte erst Anfang des Folgejahres bewerkstelligt werden).
Der erste Prägeversuch des Doppeltalers im Januar 1873 war dann erstmal ein Fehlschlag, das Relief war zu hoch und die Stempel mussten niedriger geschnitten werden, was wieder einige Zeit gedauert hat. Mit denen wurde dann ab dem 17. März erfolgreich ausgeprägt und ab 21.03.73 ausgegeben.
Quelle: eigenhändiger Kommentar des Medailleurs Max Barduleck zum entsprechenden Eintrag (#43) in seinem Werkeverzeichnis, herausgegeben von Paul Arnold 1981