Mal ein bisschen Münzgeschichte, falls es den einen oder anderen Münzfreund interessiert:
Wie bereits oben erwähnt, ist der Doppeltaler von 1839 der erste sächsische Doppeltaler. Mit seiner Einführung endete einerseits die seit 1763 bestehende Prägung von Silbermünzen nach dem
Konventionsfuß (20-Guldenfuß). Andererseits läutete er auch eine Art der Übergangszeit bis zum Jahre 1841 ein. Hintergrund war, dass in vielen deutschen Staaten unterschiedliche Münzfüße galten und man zur Erleichterung des Handels eine gewisse Angleichung anstrebte.
Am
30. Juli 1838 wurde in Dresden die
"Allgemeine Münz-Convention der zum Zoll- und Handelsvereine verbundenen Staaten" beschlossen. Dazu gehörten
Preußen,
Bayern,
Sachsen,
Württemberg,
Baden,
Kurhessen,
Hessen,
Sachsen-Weimar-Eisenach,
Sachsen-Meiningen,
Sachsen-Altenburg,
Fürstentum Coburg, Herzogtum Gotha,
Nassau,
Schwarzburg-Rudolstadt Oberherrschaft,
Schwarzburg-Rudolstadt Unterherrschaft,
Schwarzburg-Sondershausen,
Reuß ältere Linie,
Reuß-Schleiz,
Reuß-Lobenstein-Ebersdorf sowie die
Stadt Frankfurt.
Der geschlossene Vertrag enthielt unter anderem folgende wichtige Punkte:
- Grundlage des gesamten Münzwesens bildet die Münzmark, deren Gewicht (mit dem Gewicht der im Königreich Preußen und den süddeutschen Staaten des Zoll- und Handelsvereins bereits bestehenden Mark übereinstimmend) auf
233,855 Gramm festgesetzt wird
- als Landesmünzfuß wird eingeführt
- in den blau markierten Landen der 14-Talerfuß (Wertverhältnis des Talers zu 1¾ Gulden)
- in den rot markierten Landen der 24½-Guldenfuß (Wertverhältnis des Guldens zu 4/7 Taler)
- diese Münzfüße bestehen - falls sie bereits gelten - entweder fort oder werden
spätestens mit dem 1. Januar 1841 eingeführt
- Einführung einer gemeinschaftlichen Hauptsilbermünze
"Vereinsmünze" im Wert von 2 Talern oder 3½ Gulden
Am
11. Januar 1839 erschien die
"Verordnung wegen vorläufiger Einstellung der Silberausmünzung im 20-Guldenfuße und wegen Ausprägung von Zwei- und Einthalerstücken im Vierzehnthalerfuße" von Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen.
Darin heißt es wörtlich (teilweise gekürzt):
Da nunmehr durch die allgemeine Münz-Convention vom 30sten Juli vorigen Jahres die Annahme des Vierzehnthalerfußes für Unsre Lande bestimmt in Aussicht gestellt ist und es darum nicht räthlich scheint, die Ausmünzungen nach dem Zwanzigguldenfuße länger fortzusetzen, hiernächst aber das Bedürfniß eigener Landesmünzsorten des 14 Thalerfußes (...) immer dringender hervortritt, so finden Wir (...) zu nachstehenden Bestimmungen Uns andurch bewogen:
§ 1. Der Ausmünzung von Silbergeld für hiesige Lande nach dem 20 Guldenfuße wird bis auf Weiteres Anstand gegeben.
§ 2. Es mag Statt dessen mit der Ausprägung von Zwei- und Einthalerstücken im 14 Thalerfuße vorgeschritten werden.
§ 3. Hierbei ist eine 233,855... Gramme schwere Münzmark, ingleichen, zum Behufe der Bestimmung des Feingehalts, die Probe auf nassem Wege zum Grunde zu legen.
§ 4. Die Zweithaler- oder 3½ Guldenstücke - als die dem 14 Thaler- und dem 24½ Guldenfuße entsprechende gemeinschaftliche Hauptsilbermünze (Vereinsmünze) - werden im Ringe, mit einem Durchmesser von 41 Millimetern und einem glatten, mit vertiefter Schrift und nach Befinden Verzierung versehenen Rande, zu einem Siebentheile der Mark feinen Silbers ausgeprägt und auf dem Revers die Angabe des Theilverhältnisses zur Mark feinen Silbers, dann des Werthes in Thalern und Gulden und die ausdrückliche Bezeichnung "Vereinsmünze" enthalten...
§ 5. Die Einthaler-Stücke, denen ein Durchmesser von 34 Millimeter zu geben ist, sind zu einem Vierzehntheile der Mark feinen Silbers, ebenfalls mit Angabe des Theilverhältnisses zur feinen Mark, ingleichen im Ringe, auszuprägen...
§ 6. Die Währung dieser Zwei- und Einthalerstücke mag sowohl im allgemeinen Zahlungsverkehr, als insbesondere auf den Kassenpaketen, Sortenzetteln etc., unter der Benennung "K. Sächsisch Courant" bezeichnet werden.
Zusammengefasst heißt das, dass ab 1839 zunächst nur Taler und Doppeltaler geprägt wurden. Erst ab 1841 wurden dann Ausbeutetaler und kleinere Talerteilstücke geprägt.
Somit konnte ich mit dem nun erworbenen Doppeltaler eine kleine Serie dieser Übergangszeit von 1839-1840 abschließen, da ich nun alle Taler und Doppeltaler dieser beiden Jahrgänge komplettieren konnte.
Neben den normalen Taler- und Doppeltaler-Stücken der Jahre 1839 und 1840 sind dies noch die Münzbesuchs-Stücke des Jahres 1839. Offiziell handelt es sich zwar um Medaillen, aber die Stücke wurden auf Schrötlingen der Taler und mit demselben Avers geprägt, weshalb sie auch als "Münzbesuchs-Taler" bezeichnet werden. Hiervon gibt es die normale Ausführung sowie die Variante mit fehlender Perle unter dem Münzmeisterzeichen. Hier eine kleine Übersicht aller Stücke.