Silbermünzen des Königreichs Sachsen

Hi FF, klär mich ma bitte uff :), warum haben die alle Präge F.

Bei den damaligen Münzen stand der Buchstabe noch nicht für die Prägestätte, sondern es war das Kürzel des Münzmeisters. In diesem Fall steht es für Gustav Theodor Fischer.

Super Münzen, was die früher alles so in den Stempel "kratzen" mußten. Einfach nur Kunstwerke.

Ja, das finde ich auch. Wirklich tolle Stücke, die damals entstanden sind. Nicht nur in Sachsen.
 
Hi FF, klär mich ma bitte uff :), warum haben die alle Präge F.

Super Münzen, was die früher alles so in den Stempel "kratzen" mußten. Einfach nur Kunstwerke.

Da kann ich auch helfen.
Das ist das Münzmeisterzeichen für Münzmeister Gustav Theodor Fischer (Amt als Münzmeister in Dresden von 1845 - 1860) und hat nichts mit der Prägestätte zu tun.
 
Ich konnte in den letzten Tagen wieder einige Neuzugänge in meine Jahrgangssammlung aufnehmen. Der Großteil stammt aus der grandiosen Sachsen-Sammlung, welche bei der 56. und 61. Solidus-Auktion zur Versteigerung kam. Die beiden folgenden Stücke gefallen mir von der Färbung her besonders gut.

Speziestaler König Friedrich August II. 1938 (leichter Schrötlingsfehler Avers)

Taler 1838.jpg



Doppeltaler König Friedrich August II. 1840


Doppeltaler 1840.jpg
 
Das gestern gezeigte Stück von 1838 stellt zugleich den letzten Jahrgang der Prägung von Speziestalern dar, welche nach dem 20-Gulden-Fuß der Münzkonvention von 14.05.1763 geprägt wurden. Am 30.07.1838 wurde im Dresdner Münzvertrag beschlossen, dass die Staaten des Deutschen Zollvereins den 14-Taler-Fuß einführen. Dieser wurde mit dem ein Jahr zuvor im Münchner Münzvertrag festgelegten 24½-Gulden-Fuß gleichgesetzt. Ein Taler entsprach somit 1,75 Gulden. Es wurde eine in allen Staaten gültige "Vereinsmünze" zu 2 Talern = 3½-Gulden eingeführt, welche mein gestriges Stück von 1840 zeigt.

In Sachsen wurde dieser Vertrag im Münzgesetz vom 20.07.1840 erlassen, welches am 01.01.1841 in Kraft trat. Allerdings begann man schon ab 1839 mit der Ausprägung im 14-Taler-Fuß.

Zum Vergleich:

Der 1838er Speziestaler hat einen Durchmesser von 37 mm, ein Rauhgewicht von 28,06 g mit einem Feingehalt von 833/1000. Der 1839er Taler hat einen Durchmesser von 34 mm, ein Rauhgewicht von 22,27 g und einen Feingehalt von 750/1000. Demzufolge enthält der Speziestaler knapp 23,4 g Silber, während der Taler nur 16,7 g Silber enthält.

Dies klingt nach einem recht großen Unterschied. Allerdings muss man bedenken, dass der Speziestaler kein "echter" Taler war, sondern ein Gewicht von 1 1⁄3 Talern hatte. Rechnet man dies auf 1 Taler herunter, enthielt der Taler vorher 17,5 g Silber. Somit ist der Unterschied zu den jetzt enthaltenen 16,7 g nicht mehr ganz so enorm.

Mein heutiger Neuzugang ist der erste Jahrgang des neuen Talerfußes und somit der erste "echte" Taler des Königreichs Sachsen.

Taler König Friedrich August II. 1839

Taler 1839.jpg
 
Da es doch den einen oder anderen Münzsammler gibt, der auch an geschichtlichen Hintergründen interessiert ist, möchte ich hier mal ein Stück Zeitgeschichte vorstellen. Wie im obigen Beitrag bereits geschrieben, stammt das Münzgesetz vom 20.07.1840 und trat sogar erst zum 01.01.1841 in Kraft. Wie kam es also bereits im Jahre 1839 zur Prägung der ersten Taler, anstatt erst im Jahr 1841, wie man eigentlich vermuten sollte? Aufschluss darüber gibt folgendes Dokument:

Gesetz- und Verordnungsblatt des Königreichs Sachsen
2. Stück vom Jahre 1839


Darin findet sich zum einem unter No. 2 die
"Verordnung wegen Publication der allgemeinen Münz-Convention der zum Zoll- und Handelsvereine verbundenen, und der besonderen protokollarischen Uebereinkunft unter den hiernach zum Vierzehnthalerfuße sich bekennenden Staaten" vom 10. Januar 1839

Nur mal spaßeshalber möchte ich den 1. Satz dieser Verordnung hier zum Besten geben.

WIR, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von Sachsen, haben, in Gemäßheit der in den Zollvereinigungsverträgen getroffenen Verabredung, auf Einführung eines gleichen Münzsystems in den Landen der contrahirenden Staaten hinzuwirken, mit den übrigen zum Zoll- und Handelsvereine verbundenen Regierungen behufige Unterhaltungen pflegen lassen, in deren Folge zwischen den von Uns, ingleichen Sr. Majestät dem Könige von Preußen, Sr. Majestät dem Könige von Bayern, Sr. Majestät dem Könige von Württemberg, Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Baden, Sr. Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten von Kurhessen, Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Hessen, Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach, Sr. Herzogl. Durchlaucht dem Herzoge von Sachsen-Meiningen, Sr. Herzogl. Durchlaucht dem Herzoge von Sachsen-Altenburg, Sr. Herzogl. Durchlaucht dem Herzoge von Sachsen-Coburg und Gotha, Sr. Herzogl. Durchlaucht dem Herzoge von Nassau, Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt, Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen, Sr. Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie, Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Reuß-Schleitz, Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Reuß-Lobenstein und Ebersdorf und dem Senate der freien Stadt Frankfurt hierzu ernannten Bevollmächtigten die aus der Beilage A ersichtliche "allgemeine Münz-Convention" vom 30sten Juli vorigen Jahres, nächstdem aber zwischen dem Bevollmächtigten der nach dieser Convention zum Vierzehnthalerfuße sich bekennenden Staaten, vorbehältlich einer künftig nach Befinden zu treffenden umfassenden Vereinbarung, zu vorläufiger Feststellung verschiedener Puncte, welche die nähere Characteristik des nurerwähnten Münzfußes und des darauf beruhenden Münzsystems bezwecken, die unter B angefügte "besondere protokollarische Uebereinkuft" vom nämlichen Tage, und zwar die Erstere unter Vorbehalt der Ratification, die Letztere mit der Bestimmung, daß selbige durch die Ratification der Erstern als mitratificirt anzusehen sei, abgeschlossen worden ist.

Wie gesagt, es ist ein Satz! :D Die Verordnung selbst ist noch einige Seiten lang.

Der Grund für die bereits 1839 beginnende Talerprägung folgt dann unter No. 3 als
"Verordnung wegen vorläufiger Einstellung der Silberausmünzung im 20 Guldenfuße und wegen Ausprägung von Zwei- und Einthalerstücken im Vierzehnthalerfuße" vom 11ten Januar 1839.

Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von Sachsen

Da nunmehr durch die allgemeine Münz-Convention vom 30sten Juli vorigen Jahres die Annahme des Vierzehnthalerfußes für Unsre Lande bestimmt in Aussicht gestellt ist und es darum nicht räthlich scheint, die Ausmünzungen nach dem Zwanzigguldenfuße länger fortzusetzen, hiernächst aber das Bedürfniß eigner Landesmünzsorten des 14 Thalerfußes, nachdem die Werthberechnung in selbigem bei mehreren Verwaltungszweigen, sowie im gemeinen Zahlungsverkehre bereits vorlängst eingeführt ist, immer dringender hervortritt, so finden Wir, eingedenk der beim vorigen Landtage von Unsern getreuen Ständen abgegebenen Erklärungen und in Betracht der von ihnen ertheilten Ermächtigung, dahin Vorkehrung zu treffen, damit der 21 Guldenfuß baldmöglichst im Lande eingeführt werden könne, zu nachstehenden Bestimmungen Uns andurch bewogen:

§ 1: Der Ausmünzung von Silbergeld für hiesige Lande nach dem 20 Guldenfuße wird bis auf Weiteres Ausstand gegeben.
§ 2: Es mag Statt dessen mit Ausprägung von Zwei- und Einthalerstücken im 14 Thalerfuße vorgeschritten werden.
§ 3: Hierbei ist eine 233,855... Gramme schwere Münzmark, ingleichen, zum Behufe der Bestimmung des Feingehalts, die Probe auf nassem Wege zum Grunde zu legen.
§ 4: Die Zweithaler- oder 3½ Guldenstücke - als die dem 14 Thaler- und dem 24½ Guldenfuße entsprechende gemeinschaftliche Hauptsilbermünze (Vereinsmünze) - werden im Ringe, mit einem Durchmesser von 41 Millimetern und einem glatten, mit vertiefter Schrift und nach Befinden Verzierung versehenen Rande, zu einem Siebentheile der Mark feinen Silbers ausgeprägt und auf dem Revers die Angabe des Theilverhältnisses zur Mark feinen Silbers, dann des Werthes in Thalern und Gulden und die ausdrückliche Bezeichnung "Vereinsmünze" enthalten. Deren Mischungsverhältniß wird auf neun Zehntheile Silber und ein Zehntheil Kupfer (14 2⁄5 löthig) festgesetzt. Es werden demnach 6 3⁄10 Stücke = eine Mark oder 63 Stücke = zehn Mark wiegen. Die Abweichung im Mehr oder Weniger darf bei dem einzelnen Stücke im Feingehalte sowohl, als im Gewichte nicht mehr als drei Tausendtheile betragen.
§ 5: Die Einthaler-Stücke, denen ein Durchmesser von 34 Millimeter zu geben ist, sind zu einem Vierzehntheile der Mark feinen Silbers, ebenfalls mit Angabe des Theilverhältnisses zur feinen Mark, ingleichen im Ringe, auszuprägen und sollen aus einer Mischung von vier Theilen Kupfer und zwölf Theilen Silber (12löthig) bestehen. Es wird mithin in 21 Stücken ein Rohgewicht von zwei Mark enthalten sein. Die äußersten Falles hierbei zulässige Abweichung im Mehr oder Weniger wird beim einzelnen Stück auf ein Grän im Feingehalte und ein halb Procent im Gewichte festgesetzt.
§ 6: Die Währung dieser Zwei- und Einthalerstücke mag sowohl im allgemeinen Zahlungsverkehr, als insbesondere auf den Cassenpaketen, Sortenzetteln etc., unter der Benennung "K. Sächsisch Courant" bezeichnet werden.
§ 7: Unser Finanzministerium ist mit weiterer Ausführung der gegenwärtigen Verordnung beauftragt. Urkundlich haben Wir dieselbe eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel vordrucken lassen.

So gegeben zu Dresden, am 11ten Januar 1839.

Friedrich August.
 
Und um das Thema "Taler" für heute abzurunden, möchte ich noch meinen zweiten heutigen Neuzugang vorstellen, da er mir von der Färbung her einfach super gefällt.

Taler König Friedrich August II. 1852
im Vergleich zum 1839er Taler nun mit Mmz. F und mit leicht veränderter Wappenseite (die Wappenquasten hängen nun alle herunter)

Taler 1852.jpg
 
Als Erhaltung würde ich ein vz+ vergeben.
Wie war denn die Erhaltungsangabe des Händlers ?

Sie war mit "fast Stempelglanz, leicht justiert" angegeben. Das "leicht justiert" trifft zumindest auf die Fläche zu. Am Rand sind die Justierspuren etwas stärker. Allerdings ist das bei Stücken der Jahrgänge 1817-1823 eher normal. Erst ab 1824 wurde hier offenbar besser gearbeitet. Und da die Grenze zwischen "vz+" und "f.stgl." auch recht gering ist, kann ich durchaus damit leben. Mir gefällt das Stück jedenfalls sehr gut.
 
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