Sind 2 Euro "drehende Sterne" offizielles Zahlungsmittel?

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Hallo, sind die 2 Euro offizielles Zahlungsmittel?

Gab es hierfür schon mal ein offizielles Statement?

Da bei diesen Münzen die Jahreszahl und die Prägestätte fehlen, sind das ja an sich eindeutig Proben, die nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt waren.

Was meint ihr?
 
Da sie nicht dem offiziellen Prägebild entsprechen und keine Verordnung dazu erlassen wurden, dürften sie kein offizielles Zahlungsmittel sein.
 
Ich würde denken ja, weil sie in den Prägeanstalten gefertigt, zusammen mit normalen Münzen gerollt und durch die Bundesbank in den Zahlungsverkehr gebracht wurden. Aber nur meine Denkweise, interessante Frage.
 
Die Frage ist nur: wurden sie absichtlich in den Zahlungsverkehr gebracht?

Wurden sie tatsächlich mit normalen Münzen gerollt? Hat man schon eine in einer Rolle gefunden?
 
Ich würde denken ja, weil sie in den Prägeanstalten gefertigt, zusammen mit normalen Münzen gerollt und durch die Bundesbank in den Zahlungsverkehr gebracht wurden. Aber nur meine Denkweise, interessante Frage.
Auch die 30.000 50 Pfennige J 379 von 1950 wurden von der Präge in Karlsruhe geprägt und der Bundesbank in Verkehr gebracht. Dafür brauchte es aber erst eine Bekanntmachung dazu.
 
Wurden sie tatsächlich mit normalen Münzen gerollt? Hat man schon eine in einer Rolle gefunden?
Ja ich. Allerdings keine Rolle von der Bundesbank, sondern von unserem örtlichem Imbiss. Der hatte die Rolle bei der Volksbank abgegeben (eingezahlt) und ich hatte mir diese dann als Wechselgeld geholt (2014). Damals haben die Banken sowas wieder ausgeben dürfen.
 
Im Grunde genommen ist es hier ganz klar beschrieben:

... für den Umlauf bestimmten deutschen Euro-Münzen

Hier steht auch, dass die 2€ Münze die Jahreszahl und die Prägestätte hat.

Da die drehende Sterne das nicht hat, ist sie auch nicht für den Umlauf bestimmt.


Da bist du falsch informiert. Selbstverständlich gibt es die drehenden Sterne mit Jahreszahl und Prägeort. Rechtlich ist es bereits (beim 2€ Stück) schon mit aufrollen der Randschrift „Geld“ das aufgeprägte Nominal entscheidet die höhe des Nennwerts.
Da die Stücke im Sinne des Prägeauftrags geprägt wurden, ist es offizielles Zahlungsmittel.
 
Da bist du falsch informiert. Selbstverständlich gibt es die drehenden Sterne mit Jahreszahl und Prägeort. Rechtlich ist es bereits (beim 2€ Stück) schon mit aufrollen der Randschrift „Geld“ das aufgeprägte Nominal entscheidet die höhe des Nennwerts.
Da die Stücke im Sinne des Prägeauftrags geprägt wurden, ist es offizielles Zahlungsmittel.

Hier geht es rein um das zwei Euro Stück.

Proben sind definitiv kein offizielles Zahlungsmittel.

Die Frage ist nur: wurden die uns bekannten 2 Euro drehenden Sterne als Probe geprägt, oder wie die anderen drehenden Sterne Nominale, für den Umlauf.

Und da die für den umlauf bestimmten 2 Euro Münzen klar definiert sind und die 2 Euro drehenden Sterne diese Beschreibung nicht erfüllen, wurden diese auch nicht für den Umlauf geprägt.
 
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