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Oh ja.Wenn der Käufer (über ebay) die Versandart, also dass es nicht versichert ist, so akzeptiert, hat man dann als privater Verkäufer noch irgendeine Haftung?
Der Versand ist dann nämlich nicht nur unversichert sondern auch unzulässig.
Ein Gericht meinte in einem solchen Fall:
Zugleich weist das Gericht darauf hin, dass ein Mitverschulden der Versenderin (Verkäuferin) insoweit vorliegt, als dass diese ein Verbotsgut entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der hiesigen Beklagten versendet hat.
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