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Das glaube ich eher nicht, da er ihn ja nicht, nicht bezahlt hat, sondern von seinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht hat.
Der Kunde wird im Streitfall auch befragt.
Übrigens hat der Käufer den Artikel bei Herrn Schneider den Artikel billiger bekommen 2x gleich
Nochmal:
Das Wiederrufsrecht kommt nur zur Anwendung wenn der Kunde die Ware und die Belehrung erhalten hat.
Das setzt voraus das sie auch bezahlt wurde (wenn Kauf auf Vorkasse).
Dem Kunden stand somit kein Wiederrufsrecht zu und der Kaufvertrag ist immer noch gültig.
Folglich gerät er nach Ablauf einer Frist mit seiner Zahlung in Verzug.
Ein intelligenter Kunde, der auf Anhieb erkennt, wo man gut einkaufen kann... ) ...
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