Solche Emails machen Spass...

@dreamboy

Ich lese da nur wann die Wiederrufsfrist beginnt, aber nirgends das das Wiederrufsrecht erst mit der Bezahlung greift.
Werde aber gern mal das BGB Zuhause rauskramen und nachlesen.
Lesen bildet ja bekannlich.
 
"
Ich lese da nur wann die Wiederrufsfrist beginnt, aber nirgends das das Wiederrufsrecht erst mit der Bezahlung greift.
Werde aber gern mal das BGB Zuhause rauskramen und nachlesen.
Lesen bildet ja bekannlich."

Das Widerrufsrecht kann nur innerhalb der Wiederrufsfrist gewährt oder verlangt werden.
Die Wiederufsfrist( 1 Monat, 14 Tage bei angekündigter Zusendung einer schriftlichen Belehrung) beginnt Immer frühestens unmittelbar nach dem "Kaufenklick "mit der gleichzeitigen Kenntnisnahme es Käufers einer Wiederufsbelehrung in Textform im Angebot( deshalb ist sie auch auf der Michseite verboten) und spätestens bei Erhalt der Lieferung mit einer beigefügter schriftlichen Wiederrufsbelehrung( 14 Tage).


Der Kunder kann sofort nach Kauf wiederrufen.Spätestestens aber nach 1 Monat nach Kenntnisnahme der Belehrung, egal ob Ware schon bezahlt und erhalten oder nicht!
 
Also spielt es keine Rolle ob schon bezahlt wurde oder nicht.
 
Genau, aber nur solange, wie die Ware nicht in Gebrauch genommen worden ist.
 
Das glaube ich eher nicht, da er ihn ja nicht, nicht bezahlt hat, sondern von seinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht hat.
Der Kunde wird im Streitfall auch befragt.

Naja, aber wenn derselbe Kunde öfter von seinem "Recht Gebrauch macht", dann wird eBay da sicher nicht tatenlos zusehen. Die wollen ja schließlich auch Geld verdienen. ;)
 
intelligent und nicht so intelligent...

Übrigens hat der Käufer den Artikel bei Herrn Schneider den Artikel billiger bekommen ;) 2x gleich

Ein intelligenter Kunde, der auf Anhieb erkennt, wo man gut einkaufen kann... :))

Weniger intelligent war allerdings die Bezahlung, die der Kunde zwischenzeitlich per Paypal an uns geleistet (haben will).
Wir lassen weder Paypal als Bezahlmethode zu, noch haben wir das in der Auktion angeboten, noch unterhalten wir ein Paypal-Konto.

Aber auch dies kann man sicher widerrufen... :)
 
Nochmal:
Das Wiederrufsrecht kommt nur zur Anwendung wenn der Kunde die Ware und die Belehrung erhalten hat.
Das setzt voraus das sie auch bezahlt wurde (wenn Kauf auf Vorkasse).


Dem Kunden stand somit kein Wiederrufsrecht zu und der Kaufvertrag ist immer noch gültig.
Folglich gerät er nach Ablauf einer Frist mit seiner Zahlung in Verzug.

Ja, das ist natürlich auch wahr.
Also sollte Karsten jetzt besser den Kunden auf Zahlung verklagen, wenn das Geld da ist, die Ware abschicken, sich dann erst den Widerruf einfangen und dem Kunden die Rücksendekosten erstatten.

Rechtlich korrekt könnte es schon sein, aber ob er da nix besseres zu tun hat?
 
das geht aber... Weil er hätte erst bezahlen müssen!!!! Ich würde die Maßnahme NichtbezahltenArtikel durchziehen. Bringt Deine Kosten wieder rein und bringt den Käufer ins Licht der Öffentlichkeit. Macht er das öfters wird er gesperrt.
 
Die Ebay- Einstellgebühren werden nicht erstattet.Also kommen auch die Kosten nicht mehr rein. Und... Zeit ist Geld und eine Auktion zu erstellen kostet Zeit. Auch das ersetzt dir niemand.

Ich habe eine Frage:
Seit es nun den ganzen Rummel gibt mit Wiederufsbelehrungen usw.
Wurde dadurch eigentlich das Vertragsrecht( Kaufverträge) ausser Kraft gesetzt???

Denn wenn ( Wiederruf ohne Angabe von Gründen), sprich also Wiederuf ohne, daß ein Mangel an der Ware vorhanden ist, wie es früher einmal war.
Wenn das also überall so ist, gibt es dann überhaupt noch gültige Kaufverträge, zu deren Erfüllung beide Seiten verpflichtet sind?
???
Laut Gesetzgeber sind einseitige Verträge nicht zulässig. Das Wiederrufsrecht aber erzeugt , daß nur noch der Verkäufer an seinen Kaufvertrag, sprich verbindliches Angebot gebunden ist.
Wo geblieben ist denn nun die verbindliche Annahme des Vertrages von Käuferseite aus??
Hat diese Situation überhaupt mal irgendein Gericht überprüft??


Noch eine Frage: Ein Motorradhändler verkauft eine neue Maschine bei Ebay und versendet sie nach vollständiger Bezahlung über Spedition für z.b 199 Euro.
Wenige Tage später liefert die Spedition das Motorrad aus.
Dann, nach 2-3 Tagen schreibt der Käufer einen schriftlichen Wiederruf ohne Angabe von Gründen. Der Warenwert beträgt natürlich mehr als 40 Euro, also müßte der Motorradhändler die Rücksendekosten übernehmen, vielleicht sogar die Hinsendekosten erstatten( Darüber wird ja auch gerade diskutiert).
Sitzt nun der Händler tatsächlich auf den 199 Euro für Rücksendung über Spedition??? Ist das tasächlich die praktische Umsetzung unseres "RECHTES"???
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet