Solche Emails machen Spass...

negative bei ebay

Seitdem ich konsequent SOLCHE Widersprüchler negativ bewerte, ist das ohnehin gering auftretende Phänomen in die Bedeutungslosigkeit verschwunden. Jeder, der so widerruft, wird konsequent negativ bewertet und zwar sofort nach Eingang eines solchen Emails - ohne weitere Diskussion. Und gesperrt. Der letzte quartalsirre Ebay-Psychopath hat doch tatsächlich mehrmals den gleichen Gegenstand ersteigert, um dann alle teuersten zu widerrufen und den billigsten zu behalten. Das dürfte rechtsmißbräuchlich sein und lasse ich gerne vor Gericht klären, wenn der Kunde solange durchhält... Solche Kunden will ich nicht im Laden, nicht auf der Messe und auch nicht im Fernabsatz.
Die regelmässig für meine Negativbewertung erhaltene Gegen-Negativ-Bewertung nehme ich gerne entgegen, - geht in der Vielzahl der positiven sowieso unter... :)

... also "unter" geht da gar nichts !!!


http://www.goofbay.com/ebay_feedback_checker_tool.html?gfb_username=+coindistributionnetwork_de&gfb_neutral=on&gfb_withdrawn=on&gfb_feedbacktype=Received+By&gfb_submit=&gfb_submit.x=17&gfb_submit.y=10

und darüber würde ich mir mal Gedanken machen!

... der Kunde war doch ehrlich! Wäre es besser gewesen der hätte sich den Artikel schicken lassen und ihn dann innerhalb 4 Wochen zurückgeschickt? So hätte der Händler ihm auch noch das Porto für die Rücksendung bei Ware über 40 Euro lt. Fernabsatzgesetz erstatten müssen.
Den Kunden deshalb mit negativ zu belegen ist schon ein starkes Stück, aber wie man sieht beruhen Bewertungen und Kulanz auch auf Gegenseitigkeit.
Ich habe damit kein Problem, bei solchen Bewertungen kaufe ich einfach NICHT !
 
Die negativen Bewertungen gehen ganz und gar nicht unter. Egal ob zig Tausend positive Bewertungen vorhanden sind, ein paar negative lassen mich das Profil dann doch weiter untersuchen. Und dabei schrecken mich dann viel mehr die Kommentare zu den Bewertungen sowie die einzelnen Aktionen hier im Forum ab, etwas bei coindistribution zu kaufen.
 
Der Warenwert beträgt natürlich mehr als 40 Euro, also müßte der Motorradhändler die Rücksendekosten übernehmen,
vielleicht sogar die Hinsendekosten erstatten( Darüber wird ja auch gerade diskutiert).

OLG Urteil: Die Hinsende-Kosten müssen erstattet werden !!!!!.
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 05.09.2007, 15 U 226/06, hat eine wichtige und für den Versandhändler eine teure Entscheidung
in einem Musterprozess getroffen. Die Hinsende-Kosten müssen dem Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechts
erstattet werden.Dies gilt unabhängig von Wertgrenzen.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte bereits in erster Instanz in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil gegen den Heine-Versand gewonnen.
Der Versandhändler muss dem Kunden auch die Kosten für die Hinsendung bei einem Widerruf erstatten. (LG Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05).
Die Erstattungspflicht galt nach dieser Entscheidung allerdings nur beim kompletten Widerruf der Bestellung, da jedenfalls für die verbleibende
Sendung die Kosten als verbraucht anzusehen sind.

Das wurde jetzt in der II. Instanz durch das OLG Karlsruhe bestätigt. Der Versandhändler könne zwar seinen Kunden unter
bestimmten Voraussetzungen die Rück-Kosten auferlegen, (Warenwert nicht mehr als 40 Euro oder Ware bei Widerruf noch nicht ganz bezahlt).
Die Hinsende-Kosten seien aber nicht den Rücksende-Kosten zuzurechnen. Nach Auffassung des Gerichts gehören sie nicht zu den
unmittelbaren Kosten der Rücksendung und lassen sie sich vom eigentlichen Kauf trennen. Darum könne der Händler auch nicht Wertersatz
für diese Versandleistung verlangen.

Allerdings ist das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das OLG Karlsruhe ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
 
Und wieder stand er da und leistete erbitterten Widerstand im Kampf um das "e". Ob er diesmal widerstehen kann, obwohl er wieder mit dem Rücken zur Wand steht? Doch langsam gibt er die Hoffnung auf einen wiederstehenden Widerstand zu leisten obwohl im dies zuwider stand. Ein Kampf gegen die Windmühlen gleich erscheint ihm der Kampf um das überflüssige "e". Ein Kampf, der trotz aller Widerstände und Widersprüche ein für allemal verloren gehen wird, da wieder und wieder sich ein widersinniger Widerstand vor nichtssagenden Widersprüchen über die Masse der Unbelehrbaren ergoß.

So, und was will ich damit eigentlich sagen?

RICHTIG! Das Wort "und" schreibt man mit "d".:newwer:

Beate
 
Da kann man mal sehen wie schnell man unterbewusst beeinflusst wird, anfangs hatte ich es noch ohne "e" geschrieben:confused:
 
Und wieder stand er da und leistete erbitterten Widerstand im Kampf um das "e". Ob er diesmal widerstehen kann, obwohl er wieder mit dem Rücken zur Wand steht? Doch langsam gibt er die Hoffnung auf einen wiederstehenden Widerstand zu leisten obwohl im dies zuwider stand. Ein Kampf gegen die Windmühlen gleich erscheint ihm der Kampf um das überflüssige "e". Ein Kampf, der trotz aller Widerstände und Widersprüche ein für allemal verloren gehen wird, da wieder und wieder sich ein widersinniger Widerstand vor nichtssagenden Widersprüchen über die Masse der Unbelehrbaren ergoß.

So, und was will ich damit eigentlich sagen?

RICHTIG! Das Wort "und" schreibt man mit "d".:newwer:

Beate

Willkommen bei den anonymen Legasnikern. :newwer:
 
Nochmal:
Das Wiederrufsrecht kommt nur zur Anwendung wenn der Kunde die Ware und die Belehrung erhalten hat.
Das setzt voraus das sie auch bezahlt wurde (wenn Kauf auf Vorkasse).


Dem Kunden stand somit kein Wiederrufsrecht zu und der Kaufvertrag ist immer noch gültig.
Folglich gerät er nach Ablauf einer Frist mit seiner Zahlung in Verzug.

Ebay verlangt bei einem Einspruch den Überweisungsauftrag / Kontoauszug von der Bezahlung ! und den hat er nicht.



Wie immer erleichtert auch hier ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung ungemein:

§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(1) 1Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. 2Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.


§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(3) 1Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. 2Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. 3Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1

Vor Eingang der Ware beginnt also die FRIST nicht zu laufen, da der Kunde eine Prüfungsmöglichkeit haben soll.
Das heisst aber nicht, daß er nicht schon unmittelbar nach der Bestellung widerrufen kann, egal ob er plötzlich verarmt ist, ein günstigeres Angebot gefunden hat oder ihm nur ein Furz quer sitzt.
Was man davon halten will bleibt jedem selbst überlassen, aber so ist nunmal momentan die Rechtslage.
 
Hey, das ist mal eine Sache die ich noch nicht wußte.
Vielen Dank für die Info.

Grzuß
Holger
OLG Urteil: Die Hinsende-Kosten müssen erstattet werden !!!!!.
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 05.09.2007, 15 U 226/06, hat eine wichtige und für den Versandhändler eine teure Entscheidung
in einem Musterprozess getroffen. Die Hinsende-Kosten müssen dem Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechts
erstattet werden.Dies gilt unabhängig von Wertgrenzen.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte bereits in erster Instanz in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil gegen den Heine-Versand gewonnen.
Der Versandhändler muss dem Kunden auch die Kosten für die Hinsendung bei einem Widerruf erstatten. (LG Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05).
Die Erstattungspflicht galt nach dieser Entscheidung allerdings nur beim kompletten Widerruf der Bestellung, da jedenfalls für die verbleibende
Sendung die Kosten als verbraucht anzusehen sind.

Das wurde jetzt in der II. Instanz durch das OLG Karlsruhe bestätigt. Der Versandhändler könne zwar seinen Kunden unter
bestimmten Voraussetzungen die Rück-Kosten auferlegen, (Warenwert nicht mehr als 40 Euro oder Ware bei Widerruf noch nicht ganz bezahlt).
Die Hinsende-Kosten seien aber nicht den Rücksende-Kosten zuzurechnen. Nach Auffassung des Gerichts gehören sie nicht zu den
unmittelbaren Kosten der Rücksendung und lassen sie sich vom eigentlichen Kauf trennen. Darum könne der Händler auch nicht Wertersatz
für diese Versandleistung verlangen.

Allerdings ist das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das OLG Karlsruhe ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
 
Ein intelligenter Kunde, der auf Anhieb erkennt, wo man gut einkaufen kann... :))

/Ironie an/ Ich wusste gar nicht, dass man als Händler auf Ebay das Ziel hat, möglichst niedrige Verkaufspreise zu erzielen. Wenn meine Artikel im Vergleich zu anderen Händlern niedriger auslaufen, würde ICH mir langsam Gedanken machen... :cool: /Ironie aus/

Weniger intelligent war allerdings die Bezahlung, die der Kunde zwischenzeitlich per Paypal an uns geleistet (haben will).
Wir lassen weder Paypal als Bezahlmethode zu, noch haben wir das in der Auktion angeboten, noch unterhalten wir ein Paypal-Konto.

Aber auch dies kann man sicher widerrufen... :)
Ziemlich dreist. Der Kunde hat wohl einfach Ihre Email-Adresse bei der Paypal-Zahlung angegeben. Sie bekommen dann von Paypal eine Email, dass Sie eine Zahlung erhalten haben, die Sie sich abrufen können, wenn Sie sich bei Paypal anmelden. Ein wirklich krankes System. Das wäre genauso, als würden Sie von der Bank XYZ einen Brief erhalten: Sehr geehrter Herr Schneider. Der Kunde X hat auf Ihr Konto in unserem Kreditinstitut 150 Euro eingezahlt. Über dieses Geld können Sie verfügen, wenn Sie bei uns dieses Konto eröffnen. Monatliche Grundgebühr 6 Euro, jede Buchung 30 Cent und 4% Gebühren vom Umsatz :motz:.
 
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