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Hallo,
mal nur so eine Frage zum o. g. Thema, weil viele von Euch ja sicher auch in irgendwelchen Sammlervereinen organisiert sind.
Da könnte also irgendwo in der deutschen Provinz ein Sammlerverein als e. V. bestehen, der hat natürlich einen Vorstand (mit Kassenwart), der turnusmäßig neu gewählt wird. Außerdem macht er jedes Jahr seinen Kassenbericht und lässt den durch zwei jeweil neu von der Generalversammlung bestimmte Vereinsmitglieder prüfen. Weiter könnte der ja ein Mitglied in verantwortlicher Funktion haben, sagen wir mal "Organisator" oder "Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit" oder .... Und da der der einzige mit Ahnung von Steuern hat, macht der die Steuererklärungen nach Formular Gem 1. Ach ja, die Gemeinheit ... äh, Gemeinnützigkeit hat sich der Verein natürlich auch anerkennen lassen. Also Steuererklärungen alle drei Jahre, mit Einreichung der Kassen- und Kassenprüfungsberichte aller drei Jahre.
Das ganze könnte aber einen kleinen Haken haben, wenn z. B. der Vorstand, der natürlich die Steuererklärung verantwortlich unterschreiben muss, in das Feld, in dem normalerweise der Steuerberater steht (den der Verein sich aufgrund des Geizes der Mitglieder nicht leisten kann und weil man sein Geld auch für schönere Dinge rausschmeißen kann), den nicht dem Vorstand angehörenden "Organisator" einsetzen will, weil er "Muffe" hat, das alleinverantwortlich zu unterschreiben.
Der Org. wiederum will jedenfalls nicht in den Vorstand (w/ Eintragung und weil er eine Quasi-Arbeitnehmerstellung, allerdings ohne Entgelt hat).
Nun darf ja nicht jeder Hinz und Kunz 'ne Steuererklärung für jedermann machen; für direkte Verwandte wird das vom FA ohnehin nicht beanstandet, da steht der Ersteller auch nicht als mitwirkende Person in der StErkl. Aber im Verhältnis zum Verein ist er möglicherweise ein "Dritter". Oder könnte er als Arbeitnehmer gelten?
In kleinen Unternehmen macht ständig der Bilanzbuchhalter die Steuervoranmeldungen und der Chef unterschreibt. Andererseits steht der Buchhalter auch nicht im Steuerberaterfeld.
Habt Ihr schon mal so oder so ähnlich gelagerte Fälle gehabt / gesehen? Und wie könnte ein kleiner Verein so ein Problem lösen?
Eure Meinungen würden mich mal interessieren.
Grüße
collettore
mal nur so eine Frage zum o. g. Thema, weil viele von Euch ja sicher auch in irgendwelchen Sammlervereinen organisiert sind.
Da könnte also irgendwo in der deutschen Provinz ein Sammlerverein als e. V. bestehen, der hat natürlich einen Vorstand (mit Kassenwart), der turnusmäßig neu gewählt wird. Außerdem macht er jedes Jahr seinen Kassenbericht und lässt den durch zwei jeweil neu von der Generalversammlung bestimmte Vereinsmitglieder prüfen. Weiter könnte der ja ein Mitglied in verantwortlicher Funktion haben, sagen wir mal "Organisator" oder "Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit" oder .... Und da der der einzige mit Ahnung von Steuern hat, macht der die Steuererklärungen nach Formular Gem 1. Ach ja, die Gemeinheit ... äh, Gemeinnützigkeit hat sich der Verein natürlich auch anerkennen lassen. Also Steuererklärungen alle drei Jahre, mit Einreichung der Kassen- und Kassenprüfungsberichte aller drei Jahre.
Das ganze könnte aber einen kleinen Haken haben, wenn z. B. der Vorstand, der natürlich die Steuererklärung verantwortlich unterschreiben muss, in das Feld, in dem normalerweise der Steuerberater steht (den der Verein sich aufgrund des Geizes der Mitglieder nicht leisten kann und weil man sein Geld auch für schönere Dinge rausschmeißen kann), den nicht dem Vorstand angehörenden "Organisator" einsetzen will, weil er "Muffe" hat, das alleinverantwortlich zu unterschreiben.
Der Org. wiederum will jedenfalls nicht in den Vorstand (w/ Eintragung und weil er eine Quasi-Arbeitnehmerstellung, allerdings ohne Entgelt hat).
Nun darf ja nicht jeder Hinz und Kunz 'ne Steuererklärung für jedermann machen; für direkte Verwandte wird das vom FA ohnehin nicht beanstandet, da steht der Ersteller auch nicht als mitwirkende Person in der StErkl. Aber im Verhältnis zum Verein ist er möglicherweise ein "Dritter". Oder könnte er als Arbeitnehmer gelten?
In kleinen Unternehmen macht ständig der Bilanzbuchhalter die Steuervoranmeldungen und der Chef unterschreibt. Andererseits steht der Buchhalter auch nicht im Steuerberaterfeld.
Habt Ihr schon mal so oder so ähnlich gelagerte Fälle gehabt / gesehen? Und wie könnte ein kleiner Verein so ein Problem lösen?
Eure Meinungen würden mich mal interessieren.
Grüße
collettore