Steuererklärungen im Münzensammlerverein

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Hallo,
mal nur so eine Frage zum o. g. Thema, weil viele von Euch ja sicher auch in irgendwelchen Sammlervereinen organisiert sind.
Da könnte also irgendwo in der deutschen Provinz ein Sammlerverein als e. V. bestehen, der hat natürlich einen Vorstand (mit Kassenwart), der turnusmäßig neu gewählt wird. Außerdem macht er jedes Jahr seinen Kassenbericht und lässt den durch zwei jeweil neu von der Generalversammlung bestimmte Vereinsmitglieder prüfen. Weiter könnte der ja ein Mitglied in verantwortlicher Funktion haben, sagen wir mal "Organisator" oder "Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit" oder .... Und da der der einzige mit Ahnung von Steuern hat, macht der die Steuererklärungen nach Formular Gem 1. Ach ja, die Gemeinheit ... äh, Gemeinnützigkeit hat sich der Verein natürlich auch anerkennen lassen. Also Steuererklärungen alle drei Jahre, mit Einreichung der Kassen- und Kassenprüfungsberichte aller drei Jahre.

Das ganze könnte aber einen kleinen Haken haben, wenn z. B. der Vorstand, der natürlich die Steuererklärung verantwortlich unterschreiben muss, in das Feld, in dem normalerweise der Steuerberater steht (den der Verein sich aufgrund des Geizes der Mitglieder nicht leisten kann und weil man sein Geld auch für schönere Dinge rausschmeißen kann:D), den nicht dem Vorstand angehörenden "Organisator" einsetzen will, weil er "Muffe" hat, das alleinverantwortlich zu unterschreiben:schaem:.

Der Org. wiederum will jedenfalls nicht in den Vorstand (w/ Eintragung und weil er eine Quasi-Arbeitnehmerstellung, allerdings ohne Entgelt hat).

Nun darf ja nicht jeder Hinz und Kunz 'ne Steuererklärung für jedermann machen; für direkte Verwandte wird das vom FA ohnehin nicht beanstandet, da steht der Ersteller auch nicht als mitwirkende Person in der StErkl. Aber im Verhältnis zum Verein ist er möglicherweise ein "Dritter". Oder könnte er als Arbeitnehmer gelten?

In kleinen Unternehmen macht ständig der Bilanzbuchhalter die Steuervoranmeldungen und der Chef unterschreibt. Andererseits steht der Buchhalter auch nicht im Steuerberaterfeld.

Habt Ihr schon mal so oder so ähnlich gelagerte Fälle gehabt / gesehen? Und wie könnte ein kleiner Verein so ein Problem lösen?

Eure Meinungen würden mich mal interessieren.
Grüße
collettore
 
wozu ?
jedes Vereinsmitglied ist berechtigt im Auftrag des verantwortlichen Vorstandes bei der Vereinsarbeit mitzuhelfen.

@Colletore:
Steuervoranmeldungen werden schon lange nicht mehr unterschrieben sondern am Chef vorbei direkt ans Finanzamt übertragen. Warum ? Ganz einfach, weil sie keine Steuererklärung sind und damit nicht bindend.
Alles was in einer Steuervoranmeldung drin steht kann bis zur Abgabe der entsprechenden (Jahres-)Erklärung geändert werden.
 
Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt. Die Steuererklärung muss der Steuerpflichtige unterschreiben, auch wenn er bei der Anfertigung Helfer hatte. Beim e.V. ist das der Vorstand als gesetzlicher Vertreter des Vereins. Daneben ist anzugeben, ob Dritte bei der Erstellung der Steuerklärung mitgewirkt haben. Das kann der Steuerberater oder sonst irgend ein außen stehender sein, der mitgewirkt hat, der berufliche Status spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Wenn ein Mitglied des Vereins oder ein Angestellter im Unternehmen dem für die Steuererklärung verantwortlichen gesetzlichen Vertreter zugearbeitet hat, braucht das nicht angegeben zu werden, denn deren Tätigkeit ist rechtlich dem Vorstand bzw. der verantwortlichen Geschäftsführung zuzurechnen.

Und falls der Vorstand sich aus der Verantwortung mogeln will, so hört sich das hier nämlich ein wenig an: der Erklärungspflichtige (= Vorstand) ist immer für die von ihm unterschriebene Erklärung voll verantwortlich, es stellt sich nur die Frage, ob der in der Erklärung anzugebende Helfer daneben zusätzlich auch noch in Anspruch genommen werden kann.
 
Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt. Die Steuererklärung muss der Steuerpflichtige unterschreiben, auch wenn er bei der Anfertigung Helfer hatte. Beim e.V. ist das der Vorstand als gesetzlicher Vertreter des Vereins. Daneben ist anzugeben, ob Dritte bei der Erstellung der Steuerklärung mitgewirkt haben. Das kann der Steuerberater oder sonst irgend ein außen stehender sein, der mitgewirkt hat, der berufliche Status spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Wenn ein Mitglied des Vereins oder ein Angestellter im Unternehmen dem für die Steuererklärung verantwortlichen gesetzlichen Vertreter zugearbeitet hat, braucht das nicht angegeben zu werden, denn deren Tätigkeit ist rechtlich dem Vorstand bzw. der verantwortlichen Geschäftsführung zuzurechnen.

Und falls der Vorstand sich aus der Verantwortung mogeln will, so hört sich das hier nämlich ein wenig an: der Erklärungspflichtige (= Vorstand) ist immer für die von ihm unterschriebene Erklärung voll verantwortlich, es stellt sich nur die Frage, ob der in der Erklärung anzugebende Helfer daneben zusätzlich auch noch in Anspruch genommen werden kann.

Stimmt nicht ganz. Es gibt etwas das heißt "unerlaubte Hilfe in Steuersachen".
VERANTWORTLCH BEIM VEREIN IST IMMER DER VORSTAND!
Und wenn die Erklärung jemand macht, der kein Stb ist, dann läßt man das Feld halt einfach frei. Und wenn das dem Vorstand nicht paßt, dann soll er sich doch einen anderen Dummen suchen. Denn im schlimmsten Fall könnte man dem "Organisator" von Finanzamtsseite besagte (unerlaubete Hilfe in Steuersachen" unterstellen und gegen ihn vorgehen (was das Finanzamt nie tut, außer der typ baut echten Mist.)

Ich lasse in unserem Verein die Erklärung einen Berater machen (ich bin der kassierer), obwohl ich es könnte, wahrscheinlich auch dürfte und wir uns damit einiges sparen könnten. Aber die können mich. Wenn irgendwas schief läuft, bin ich dann der A... Und so hat den schwarzen Peter der Steuerberater. Unterschreiben muß mein Vorstand, der ist auch verantwortlich (mit seinem gesamten Privatvemögen, wie jeder Vereinsvorstand)
 
"Bei der Steuererklärung mitwirkende Personen" ... die mann bei der Stererklärung angiebt ... übernimmt auch keine Haftung für die Richtigkeit der angemachten Angaben ! Dafür unterschreibt der Steuerpflichtige ... und das dürfte der Vorstand sein !
Der "Mitwirkende" dient den Finanzamt nur als Ansprechpartner bei Rückfragen !

Also der Steuerpflichtige unterschreibt und bestätigt die "Richtigkeit der Angaben" ... !

Grüße
Marcus
PS: Das ist keine Rechtsberatung .. sondern Fakten !
 
"Bei der Steuererklärung mitwirkende Personen" ... die mann bei der Stererklärung angiebt ... übernimmt auch keine Haftung für die Richtigkeit der angemachten Angaben ! Dafür unterschreibt der Steuerpflichtige ... und das dürfte der Vorstand sein !
Der "Mitwirkende" dient den Finanzamt nur als Ansprechpartner bei Rückfragen !

Also der Steuerpflichtige unterschreibt und bestätigt die "Richtigkeit der Angaben" ... !

Grüße
Marcus
PS: Das ist keine Rechtsberatung .. sondern Fakten !

Absolut richtig! Auch der kleine Nachsatz!;)
 
Stimmt nicht ganz. Es gibt etwas das heißt "unerlaubte Hilfe in Steuersachen".
VERANTWORTLCH BEIM VEREIN IST IMMER DER VORSTAND!
Und wenn die Erklärung jemand macht, der kein Stb ist, dann läßt man das Feld halt einfach frei. Und wenn das dem Vorstand nicht paßt, dann soll er sich doch einen anderen Dummen suchen. Denn im schlimmsten Fall könnte man dem "Organisator" von Finanzamtsseite besagte (unerlaubete Hilfe in Steuersachen" unterstellen und gegen ihn vorgehen (was das Finanzamt nie tut, außer der typ baut echten Mist.) ...

Hallo Lord,
das ist vollkommen korrekt; bisher hatte ich auch keine wirklichen Bedenken, nur kürzlich habe ich gehört - es war im WDR - dass jemand mit seinem Computer für einen oder mehere Nicht-PC-Besitzer eine Elster-Steuererklärung abgegeben hat. Er hat - nach seiner Aussage - nichts mit der Steuererklärung zu tun (zumindest eingetippt haben muss er sie doch wohl ?!) er hat sie nur als Gefälligkeit für einen oder mehrere Bekannte von seinem PC an das FA geschickt. Und die hatten nichts Eiligeres zu tun als die IP'en zu vergleichen und ihm eine Drohung zu schicken, es solle die "illegale" Steuerberatung einstellen. Seitdem finde ich das nicht mehr ganz so (oder gerade erst richtig:schaem:) prickelnd, in dem Feld zu stehen.

Klar ist (auch unserem Vorstand), dass er verantwortlich ist und bleibt. Nur wenn man keine Ahnung von der Sache hat ("Habe ich da gerade eine Waschmaschine gekauft oder Dir mein Vermögen überschrieben?"), ist es menschlich, dass man versucht, sich irgendwie mit untauglichen Mitteln abzusichern.

Mal sehen, ich habe schon überlegt, ob man das in der Satzung verankern kann, dass Funktionsträger "geborene" Vorstandmitglieder sind; Stimmrecht habe ich ohnehin lt. Satzung schon. Vorerst wird er aber ohne meine Daten im "Steuerberaterfeld" auskommen müssen.

Es geht übrigens nicht um Voranmeldungen; die Gem 1 ist eine "echte" Steuererklärung.

:)Vielen Dank an alle Ratgeber!:)
Grüße
collettore
 
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