@ gewerbliche tätigkeit
ein gewerbe im sinn des einkommensteuergesetzes ist dann
anzunehmen, wenn der betreffende
"eine selbständige nachhaltige tätigkeit mit gewinnerzielungs-
absicht" ausübt und "am allgemeinen wirtschaftlichen verkehr"
teilnimmt.
mit anderen worten: wer regelmässig aus seinen münzverkäufen
(verkauf-einkauf) gewinne realisiert, kann für die finanzbehörden
durchaus interessant werden. ob jemand aus den gewinnen dann
wiederum die münzen für seine sammlung finanziert, ist dabei
völlig ohne belang.
die abgrenzung von steuerlichen einkünften und hobby ist in
diesem fall besonders schwierig. eigentlich müsste man jeden
einkauf und anschliessenden verkauf für sich betrachten.
wenn dann in einem jahr - die sammelmünzen für den eigen-
bedarf sind davon ausgenommen - wirklich ein gewinn verbleiben
sollte, ist dieser einkommensteuerpflichtig.
entsprechende aufwendungen für porto, verpackungsmaterial,
bürobedarf, telefonkosten, internet, km-pauschalen, reisekosten etc. können dann gegengerechnet werden.a
ich würde jedem, der häufiger im jahr münzen verkauft,
empfehlen, entsprechende aufzeichnungen, belege etc.
über mehrere jahre aufzubewahren. dann lässt sich das im
zweifelsfall auch nachweisen.
gewerbesteuerliche und umsatzsteuerliche auswirkungen
würden sich nur ergeben, wenn jemand über die grenzen
darüberfällt und dann ist das bei dem umfang sowieso eine
gewerbe und nicht anderes.
verluste aus dem münzverkauf würden nur dann steuerlich
anerkannt werden, wenn sie mit gewinnen in den nächsten
jahren wiederum verrechnet werden können.
ich denke mal, dass die steuerverwaltung nur verkäufer mit
entsprechend umfangreichen verkaufsaktivitäten überprüfen
wird, da der verwaltungsaufwand ganz erheblich sein dürfte.
und der staat braucht einnahmen und keine zusätzlichen unnötigen ausgaben(auch da wird gerechnet, ob sich das lohnt).
mal abwarten, wie sich die ganze thematik entwickeln wird.
mfg
thomas