Steuerfahnder bei ebay

mmhhh hallo ich kaufe und verkaufe auch ab und zu Münzen bei
ebay
aber ich habe auch schon sehr oft wieder mit verlust Verkauft
bezahlt mir der Steuerfahnder meinen verlust denn auch aus wo ist die Gerechtigkeit?
 
Original geschrieben von Pygar
mmhhh hallo ich kaufe und verkaufe auch ab und zu Münzen bei
ebay
aber ich habe auch schon sehr oft wieder mit verlust Verkauft
bezahlt mir der Steuerfahnder meinen verlust denn auch aus wo ist die Gerechtigkeit?
Du machst einen Denkfehler, den viel machen.
Der Steuerfahnder bezahlt Dir nicht Deinen Verlust aus, Du mußt höchstens von deisem verlust keine Steuern bezahlen.

Ich bemerke das immer wider, wenn man von "Absetzen von der Steuer" spricht, daß manche Leute denken, man bekommt das ganze Geld vom Staat wieder.
Man hört dann oft: das bezahlt dem doch sowieso der Staat.

Nein, das bezahlt nicht der Staat, man darf nur diesen Betrag vom zu versteuernden Einkommen abziehen und braucht davon keine Steuern bezahlen.
 
Original geschrieben von hegele

Nein, das bezahlt nicht der Staat, man darf nur diesen Betrag vom zu versteuernden Einkommen abziehen und braucht davon keine Steuern bezahlen.

....aber nur, wenn du deine gewinne versteuerst....


ich persönlich hoffe + glaube übrigens, dass es die gelegenheitsverkäufer völlig verschont bleiben.

ich verkaufe bei ebay überwiegend "flohmarktartikel", ab und zu briefmarken- und münzddoubletten. die erlöse der münverkäufe reinvestiere ich fast ausschließlich wieder in meine sammlung. die erlöse halten sich, mit ausnahme von vatikan 2002 pp, auch in grenzen (und bei der silberflut meiner sammelgebiete A + D) ist der erlös längst wieder nachweisbar fort.


es kann doch nicht sinn und zweck der staatsorgane sein, jedem ebayverkäufer einen gewerbeschein aufzuzwingen. allein der verwaltungsaufwand bei den finanzämtern wäre unüberschaubar.


nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.
 
@ gewerbliche tätigkeit

ein gewerbe im sinn des einkommensteuergesetzes ist dann
anzunehmen, wenn der betreffende
"eine selbständige nachhaltige tätigkeit mit gewinnerzielungs-
absicht" ausübt und "am allgemeinen wirtschaftlichen verkehr"
teilnimmt.

mit anderen worten: wer regelmässig aus seinen münzverkäufen
(verkauf-einkauf) gewinne realisiert, kann für die finanzbehörden
durchaus interessant werden. ob jemand aus den gewinnen dann
wiederum die münzen für seine sammlung finanziert, ist dabei
völlig ohne belang.
die abgrenzung von steuerlichen einkünften und hobby ist in
diesem fall besonders schwierig. eigentlich müsste man jeden
einkauf und anschliessenden verkauf für sich betrachten.

wenn dann in einem jahr - die sammelmünzen für den eigen-
bedarf sind davon ausgenommen - wirklich ein gewinn verbleiben
sollte, ist dieser einkommensteuerpflichtig.
entsprechende aufwendungen für porto, verpackungsmaterial,
bürobedarf, telefonkosten, internet, km-pauschalen, reisekosten etc. können dann gegengerechnet werden.a

ich würde jedem, der häufiger im jahr münzen verkauft,
empfehlen, entsprechende aufzeichnungen, belege etc.
über mehrere jahre aufzubewahren. dann lässt sich das im
zweifelsfall auch nachweisen.

gewerbesteuerliche und umsatzsteuerliche auswirkungen
würden sich nur ergeben, wenn jemand über die grenzen
darüberfällt und dann ist das bei dem umfang sowieso eine
gewerbe und nicht anderes.

verluste aus dem münzverkauf würden nur dann steuerlich
anerkannt werden, wenn sie mit gewinnen in den nächsten
jahren wiederum verrechnet werden können.

ich denke mal, dass die steuerverwaltung nur verkäufer mit
entsprechend umfangreichen verkaufsaktivitäten überprüfen
wird, da der verwaltungsaufwand ganz erheblich sein dürfte.

und der staat braucht einnahmen und keine zusätzlichen unnötigen ausgaben(auch da wird gerechnet, ob sich das lohnt).

mal abwarten, wie sich die ganze thematik entwickeln wird.

mfg

thomas
 
Original geschrieben von ^tom40
....aber nur, wenn du deine gewinne versteuerst....


ich persönlich hoffe + glaube übrigens, dass es die gelegenheitsverkäufer völlig verschont bleiben.

ich verkaufe bei ebay überwiegend "flohmarktartikel", ab und zu briefmarken- und münzddoubletten. die erlöse der münverkäufe reinvestiere ich fast ausschließlich wieder in meine sammlung. die erlöse halten sich, mit ausnahme von vatikan 2002 pp, auch in grenzen (und bei der silberflut meiner sammelgebiete A + D) ist der erlös längst wieder nachweisbar fort.


es kann doch nicht sinn und zweck der staatsorgane sein, jedem ebayverkäufer einen gewerbeschein aufzuzwingen. allein der verwaltungsaufwand bei den finanzämtern wäre unüberschaubar.


nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Um so etwa sgeht es dem Finanzamt auch nicht. Wenn du zum Zweck der Vervollständigung deiner Sammlung bei ebay kaufst und verkaufst, dann ist das keine gewerbliche Tätigkeit. Kann allerdings sein, dass du das FA ggf. nachweisen musst, falls sie mal auf dich zukommen. Dazu gab es auch schon ein Urteil, welche hier mal gepostet wurde.

Es ist aber Tatsache, das bei ebay Verkäufer ja sogar Powerseller gibt, die monatlich hunderte Auktionen abwickeln und wenn man anfragt nichtmal Mehrwertsteuer ausweisen können, weil sie angeblich privat handeln. Also wenn man öfter 100 gleiche KMS zum Sofortkauf einstellt handelt es sich definitiv um eine gewerbliche Tätigkeit!
Grundsätzlich gilt : eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor wenn man:

- eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt
- es sich um eine dauerhafte Ausübung handelt.

Wer der Meinung ist , dass dies zutrifft solte sich mal an einen Steuerberater wenden und die Sache abklären lassen.
 
Gewerblich sehe ich folgendes: Jemand kauft z.B. 10 gleiche Münzen und verkauft alle wieder mit Gewinn. Der Erlös wird in eine Münze für die Sammlung investiert (oder 10 werden gekauft und neun Stück verkauft um die zehnte Münze zu finanzieren). Wenn so etwas dauerhaft gemacht wird, ist das gewerblich. Es ist egal , ob man den Gewinn in die Tasche steckt oder in eine andere Münze investiert.

Als Sammeltätigkeit sehe ich folgendes: Jemand kauft z.B ein Lot mit 30 Münzen. Davon wandern 15 in die Sammlung. Die restlichen werden wieder verkauft oder getauscht, da sie nicht zur Sammlung passen oder schon in der Sammlung vorhanden sind. Dies ist m.E. eine reine Sammeltätigkeit, ansonsten macht das Sammeln keinen Sinn. Problematisch kann es erst werden, wenn solche "Geschäfte" ständig getätigt werden.
Zur Sammeltätigkeit gibt es bereits Gerichtsurteile, die die Problematik leider nur etwas schwammig wiedergeben.

Gruß

Michael

PS: Meine Meinung dazu: Wer ständig mehr Sätze oder Münzen bestellt, um diese mit Gewinn zu verkaufen, der soll auch dafür Steuer bezahlen. Werden mehr Sätze oder Münzen bestellt, um diese gegen andere Sätze oder Münzen zu tauschen ist das für mich in gewissen Grenzen in Ordnung.
 
Hallo,
irgendwann stand hier schon mal so etwas ähnliches im Forum, kann es aber nicht mehr finden. Darum wiederhole ich es sinngemäß:

Die bei ebay (und anderen Stellen) in großem Umfange Münzen (aber auch andere Dinge) verkaufen und dafür keine Steuern bezahlen, beschei.... alle anderen Steuerzahler, die dann aus ihren Einnahmen und aus den aktuellen Abgabenerhöhungen entsprechend mehr zahlen müssen.

Das sollte jeder mal für sich in Ruhe durch den Kopf gehen lassen.
 
Original geschrieben von Muenzenexperte
Hallo,
irgendwann stand hier schon mal so etwas ähnliches im Forum, kann es aber nicht mehr finden. Darum wiederhole ich es sinngemäß:

Die bei ebay (und anderen Stellen) in großem Umfange Münzen (aber auch andere Dinge) verkaufen und dafür keine Steuern bezahlen, beschei.... alle anderen Steuerzahler, die dann aus ihren Einnahmen und aus den aktuellen Abgabenerhöhungen entsprechend mehr zahlen müssen.

Das sollte jeder mal für sich in Ruhe durch den Kopf gehen lassen.


Hallo Münzexperte,
natürlich hast Du Recht.
Viele die im "Sinne der Anklage" auf ebay Handeln sind allerdings wie schon in diesem Thread erwähnt in die Händlertätigkeit reingerutscht, ohne sich des Vergehens bewusst zu werden. Das meine ich jetzt ganz ernst. Aber ebensoviele, mich eingeschlossen haben das ganze inzwischen mit einem Gewerbeschein legalisiert. Ich sehe dieser ganzen Steuergeschichte deswegen auch gelassen entgegen, vor allem, da sich jetzt eh ein Steuerberater damit beschäftigt.
Was mir allerdings sehr bitter aufstösst ist die Tatsache, dass die deutsche Justiz sich nur wirklich ins Zeug legt, wenn es darum geht zu kassieren. Dabei werden auch schonmal rechtlich fragwürdige Mittel benutzt. Ich glaube z.B. dass es mehr als fraglich ist, dass z.B. Ihre Daten der ebay Verkäufe ohne begründeten Anfangsverdacht einfach mal so von einer Sonderkommission untersucht werden.
Da wird die Unschuldsvermutung ad absurdum geführt.
Gleichzeitig wird allerdings der sehr gute Vorschlag, bei Kindesmissbrauch eine "Meldepflicht" einzuführen, die Mitwisser, die der Polizei keine Meldung erstatten automatisch mit unter Strafe stellt, verworfen um niemanden unnötig zu kriminalisieren.

Abschliessend:
Natürlich müssen alle Ihre Steuern zahlen, da sonst die braven Steuerzahler die Dummen sind, das ist richtig und sicher jedem klar.
Mir wäre allerdings die deutsche Justiz wesentlich sympathischer, wenn sie nicht nur in pekuniären Dingen einen solchen Elan an den Tag legen würde.
 
Original geschrieben von flipper


Was mir allerdings sehr bitter aufstösst ist die Tatsache, dass die deutsche Justiz sich nur wirklich ins Zeug legt, wenn es darum geht zu kassieren. Dabei werden auch schonmal rechtlich fragwürdige Mittel benutzt. Ich glaube z.B. dass es mehr als fraglich ist, dass z.B. Ihre Daten der ebay Verkäufe ohne begründeten Anfangsverdacht einfach mal so von einer Sonderkommission untersucht werden.

Gleichzeitig wird allerdings der sehr gute Vorschlag, bei Kindesmissbrauch eine "Meldepflicht" einzuführen, die Mitwisser, die der Polizei keine Meldung erstatten automatisch mit unter Strafe stellt, verworfen um niemanden unnötig zu kriminalisieren.


völlig richtig, das kann ich, besonders den 2. absatz nur dreimal unterstreichen.

und ich bin immer noch der meinung, dass der, der seinen zweiten vatikano oder san marino zur finanzierung seines hobbies verkauft, NICHT steuerpflichtig ist.

und auch der, der einmalig 175 von seinen 200 bankfrischen portugalumlaufsätzen (aus dem urlaub mitgebracht) verkauft (5 für die eigene sammlung und 20 getauscht) ist NICHT steuerpflichtig.

nur wer das DAUERHAFT macht, also das ganze jahr über münzen verkauft (und irgendwo einkauft) ist ein gewerbetreibender.

ich weiß, das die abgrenzung ziemlich schwierig ist, aber ich denke, der staat sollte sich besser um subventionsbetrüger, mehrwertsteuerhinterzieher und andere große dinge kümmern. man erreicht dort, mit wesentlich weniger aufwand, deutlich mehr erfolg = geld ins staatsäckel.
 
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