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Original geschrieben von ^tom40
und ich bin immer noch der meinung, dass der, der seinen zweiten vatikano oder san marino zur finanzierung seines hobbies verkauft, NICHT steuerpflichtig ist.
und auch der, der einmalig 175 von seinen 200 bankfrischen portugalumlaufsätzen (aus dem urlaub mitgebracht) verkauft (5 für die eigene sammlung und 20 getauscht) ist NICHT steuerpflichtig.
nur wer das DAUERHAFT macht, also das ganze jahr über münzen verkauft (und irgendwo einkauft) ist ein gewerbetreibender.
ich weiß, das die abgrenzung ziemlich schwierig ist, aber ich denke, der staat sollte sich besser um subventionsbetrüger, mehrwertsteuerhinterzieher und andere große dinge kümmern. man erreicht dort, mit wesentlich weniger aufwand, deutlich mehr erfolg = geld ins staatsäckel.
Wir hatten es hier schon mehrfach diskutiert.
Abgrenzung zwischen gewerblich und privat:
Gewerblich handelt, wer mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, das heißt, wer gezielt Waren kauft, um sie möglichst mit Gewinn weiter zu verkaufen. Privat handelt, wer primär ohne diese Absicht kauft/verkauft.
Beispiele:
Wer von einem KMS Niederlande PP 5 Stück kauft, um einen einwandfreien Satz für die Sammlung zu haben, und die übrigen 4 nicht so schönen weiterverkauft, handelt nicht mit Gewinnerzielungsabsicht, also privat.
Wer 5 von den schönen deutschen Goldmünzen 2003 bestellt, weil er sicher ist, dass die Bestellungen gekürzt werden, er aber 2 Stück (wegen Vorder- und Rückseite) für seine Sammlung braucht, dann aber trotzdem 5 bekommt und 3 verkauft, hat auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, also privat gehandelt.
Man muss das allerdings im Zweifelsfalle auch glaubhaft machen können.
Abgrenzung zwischen steuerpflichtig und nicht steuerpflichtig:
Hier kommt es erst in zweiter Linie darauf an, ob man privat oder geschäftlich handelt.
Wer geschäftlich handelt, muss seine Gewinne natürlich beim Finanzamt angeben. Aber er kann auch sämtliche Ausgaben, die mit dem Betreiben seines Geschäfts zusammen hängen, absetzen. Ab einem gewissen Umsatz muss zusätzlich Umsatzsteuer abgeführt werden.
Wer privat handelt, und aus dem Verkauf von Artikeln, die weniger als 1 Jahr in seinem Besitz waren, im Kalenderjahr mehr als 500 € an Gewinnen erzielt, muss auf diese Gewinne Steuern zahlen. Anders als der Händler kann er aber nur die unmittelbar mit dem Kauf/Verkauf zusammenhängenden Ausgaben (z.B. Porto, Ebay-Gebühren) absetzen. Hierbei kommt es auch nicht darauf an, ob man sich von dem Gewinn neue Münzen für die Sammlung oder ein neues Auto kauft. Im Vordergrund steht nur der erzielte Gewinn.
Unterm Strich wird der privat Handelnde wahrscheinlich mangels Absetzungsmöglichkeiten mehr Steuern zahlen. Von daher dürfte das Finanzamt damit kein Problem haben - vorausgesetzt, es erfährt von den Gewinnen.