Steuerfahnder bei ebay

Original geschrieben von poerings
Für 1000 € Umsatz zahlst du doch gar keine MWSt.
Deswegen interessiert es ja das Amt auch nicht :D . War nur als Beispiel zum verdeutlichen gedacht.
 
Ich hab dem Finanzamt bei der Steuerklärung meine Münzgeschäfte auf einer DIN-A4 Seite ausführlich erklärt und die Gewinne aufgelistet... letzte Woche kam dann die Rechnung. Wie ich mir schon zuvor ausgerechnet hatte, muss ich jetzt einen viersteilligen Betrag (innerhalb einens Monats glaube ich) überweisen. Ein Gewerbe anzumelden wäre mir zu umständlich gewesen.
 
Original geschrieben von Heinrich_Ruch
Ich bin zwar kein Fachmann aber irgentwas stimmt hier bei der ganzen Diskussion nicht so ganz.

......................:rolleyes: ....................................

@ Heinrich

Poerings hat alles richtig dargestellt, es ist aber auch schon oft genug hier diskutiert worden, deswegen spare ich mir den Rest.
 
MwSt-Pflicht

Die Frage, ob jemand gewerblich tätig ist, ist unabhängig von der MwSt-Pflicht zu betrachten. Die MwSt-Pflicht ist an klare Jahresumsatzgrenzen gebunden, unter denen man MwSt berechnen darf, aber nicht muss. Die Einschätzung ob Gewerbe oder nicht, ist abhängig von der Streben nach Gewinn, dem systematischem Einkauf von Ware, um diese wieder zu verkaufen und der gewerbsmässigen Vorname von Geschäften. Jemand, der 1000 Münzauktionen im Jahr durchführt mit immer wieder den gleichen Artikeln, verkauft sicherlich keine private Doubletten, sondern handelt gewerbsmässig. Deswegen ist dann auch der Gewinn steuerpflichtig und zwar einkommensteuerpflichtig. Bei Unterschreiten der MwSt-Grenzen kann es dann trotzdem sein, dass keine MwSt-Pflicht entsteht. Das Bundesamt für Finanzen werten nun per Crawler hauptsächlich Ebay aus (und zwar täglich) und untersucht, wer viele Bewertungen hat und immer wieder dieselben Artikel versteigert. Diese Personen müssen dann über kurz oder lang mit Fragen seitens des Betriebsstätten-Finanzamtes rechnen. Im Augenblick sind in der Tat Elektronik-Versteigerer (Digitalkameras und Speicherkarten) und Münzversteigerer im Visier der Steuerfahnder.
 
jo, is ja gut. Von mir aus können sie kommen.

Ich wünschte nur, daß mit der gleichen Akribie auch Steuerverschwendung aufgespürt und sanktioniert würde.

Wenn z.B. Behörden kurz vor Jahresende noch hunderte von PC's kaufen, nur um im nächsten Jahr keine Etatkürzungen zu erleiden, und diese PC's dann mangels Einsatzmöglichkeiten in privaten Zimmern doch noch verwendung finden...

oder jemand nach nur 4 Monaten Dienst im Ministerium Anspruch auf über 600.000 Euro "erwirtschaftet" hat...

oder mit einem einzigen BW-Flug die Lebenseinkommensteuer eines durchschnittlichen Arbeiters "verbrät"...

Solange das nicht aufhört, kann ich Leute verstehen, die Steuern hinterziehen, wenn ich es auch nicht gutheiße...

Der deutsche Michel ist eben inzwischen klüger geworden und eifert den Politikern nach :rolleyes:
 
Selbstverständlich ist Verschwendung

von Steuergeldern ein unerträglicher Zustand, gegen den dringend etwas zu tun ist. Aber eine Rechtfertigung für Steuerverkürzung ist das auch nicht.

Gruß Olaf
 
Die Steuerverschwendung fängt doch schon damit an, dass wir uns (einmal am Beispiel NRW dargestellt) totverwalten:

Da sind 7 (in Worten: Sieben) Ebenen, die alle etwas zu sagen haben

1. Gemeinde (Stadt)verwaltung
2. Kreisverwaltung
3. Bezirksverwaltung (Regierungspräsident)
4. Landschaftsverband
5. Land
6. Bund
7. EG

....und auch alle bezahlt werden wollen.
 
Original geschrieben von Wastl
Die Steuerverschwendung fängt doch schon damit an, dass wir uns (einmal am Beispiel NRW dargestellt) totverwalten:

Da sind 7 (in Worten: Sieben) Ebenen, die alle etwas zu sagen haben

1. Gemeinde (Stadt)verwaltung
2. Kreisverwaltung
3. Bezirksverwaltung (Regierungspräsident)
4. Landschaftsverband
5. Land
6. Bund
7. EG

....und auch alle bezahlt werden wollen.

Naja, die Bezirksverwaltung ist ja die Landesverwaltung und die Landschaftsverbände sind keine eigenständige Ebene. Die Landschaftsverbände sind Verbände der kreisfreien Städte und Kreise, die spezielle kommunale Aufgaben gebündelt und damit effektiver wahrnehmen. Es bleiben also 5 Ebenen.
 
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