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Sollte ein Mahnbescheid kommen legst du einfach Einspruch ein. Nicht beantworten wäre hier die falsche Reaktion.
Seit einigen Jahren ist es möglich ein Mahnverfahren einzuleiten, ohne dass der Sachverhalt bzw. die Berechtigung des Anspruchs überhaupt geprüft wird.
Man benötigt dafür auch keinen Anwalt und keine 3 Mahnungen etc.
Also wenn dir ein Mahnbescheid ins Haus flattert, muss innerhalb der gesetzten Frist Widerspruch eingelegt werden sonst wird dieser rechtsgültig und somit vollstreckbar !
P.S. das ist hier keine Rechtsberatung, etc.