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Deine Frage kann ich Dir leider nicht beantworten - es würde mich zumindest nicht wundern. Ob es damals überhaupt schon so eine Gesetzgebung für Beamte gab wie heutzutage? Zu dieser Zeit waren das noch "königliche Diener"...
Außerdem wären es (vorausgesetzt, er wäre nach dem 50. Dienstjubiläum gleich in den Ruhestand gegangen) auch nur 3 Jahre mehr als heute (wo es auch Verlängerungsoptionen gibt und die Sache bei Wahlbeamten ohnehin anders aussieht).
Außerdem wären es (vorausgesetzt, er wäre nach dem 50. Dienstjubiläum gleich in den Ruhestand gegangen) auch nur 3 Jahre mehr als heute (wo es auch Verlängerungsoptionen gibt und die Sache bei Wahlbeamten ohnehin anders aussieht).