traurig,traurig....

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Es steht auch eindeutig in der Auktion das im Folder die italienische Sondermünze ist.
 
michel008 schrieb:
Es steht auch eindeutig in der Auktion das im Folder die italienische Sondermünze ist.

Das steht bei privaten Anbietern auch. Diese Angebote werden aber dann hier in der Luft zerrissen! Bei einem Händler scheint das in Ordnung zu sein! Wobei gegen das Angebot ja nichts zu sagen ist, wer es ordentlich liest weiß ja was er bekommt - nur machen das viele nicht.

Offensichtlich wird meiner Ansicht nach darauf spekuliert, dass die Bieter nicht alles lesen, sonst hätte er schon in der Artikelbeschreibung geschrieben, dass es die italienische Sondermünze ist - hat er aber nicht. Und wie man am Kaufpreis sieht war der Artikel sehr erfolgreich.

Von einem derart grossen Händler erwarte ich mir schon, dass er Originalware verkauft und keine zusammengewürfelten Kombinationen.

Zitat aus der Beschreibung:
Achten Sie bei Ihren Geboten nicht nur auf die Bewertungen der Verkäufer, sondern auch darauf, bei wem Sie Ihre Münzen kaufen und ob die Kaufpreishöhe den bisherigen Verkäufen der Anbieter entspricht. Nur bei Fachhändlern, die berechtigt sind, das Zeichen des Berufsverbandes des deutschen Münzenfachhandels zu verwenden, haben Sie immer die Gewissheit, echte und geprüfte Qualitätsware zu erhalten!


Mit dem ersten Teil hat er Recht - man soll darauf achten bei wem man seine Münzen kauft!
 
Meiner Meinung nach gehört sowas sofort gesperrt, und natürlich aus dem Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels sofort ausgeschlossen.
Dieser Händler braucht sich nicht mehr über irreführende Angebote beschweren.
 
Karsten72 schrieb:
Wieso, dort kann der Kunde den Müll wenigstens zurückgeben, nicht so wie von Privat, gekauft wie gelesen, Haftung und Rücknahme ausgeschlossen....


Auszug aus der Mich-Seite des Verkäufers

Sofern die Ware über eine Auktion erworben wurde, steht dem Käufer das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nach §§ 355 ff. BGB nicht zu.

:confused:
 
klondyke schrieb:
Auszug aus der Mich-Seite des Verkäufers

Sofern die Ware über eine Auktion erworben wurde, steht dem Käufer das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nach §§ 355 ff. BGB nicht zu.

:confused:


Hallo,

dann kann es Ebay ja nicht betreffen, da dies ja ein Verkauf zum Höchstgebot und nicht eine Auktion ist.

Gibt es hier keine Händler die hier eine persönliche anwaltliche Note bei dem Händler hinterlassen wollen? :D

Gruß

Goldeuro
 
Heiner.Mueller schrieb:

"Die Münze wird in Münzkapsel geliefert." -> Lüge


klondyke schrieb:
Auszug aus der Mich-Seite des Verkäufers

Sofern die Ware über eine Auktion erworben wurde, steht dem Käufer das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nach §§ 355 ff. BGB nicht zu.

:confused:

:lachtot:

Ich glaube unser mr.pleasure braucht mal eins auf die Finger in Form von in paar negativen Bewertungen. So gehts ja nun nicht.
 
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