und wieder ein Betrugsversuch bei 200 € Goldmünzen...

Was mich dabei wundert, dass es immer noch solche Betrüger gibt. Schnell kann man doch anhand der Bankverbindungen das schwarze Schaf ermitteln, sodass früher oder später ein Verfahren unausweichlich ist. Kann man nicht zurückzahlen hat man bestimmt eine Vorstrafe am Hals ... auf lange Sicht lohnt eine solche Masche doch gar nicht.
 
Und noch einer!

Seht Euch mal die Artikel von karsten77770 an. :eek2: Da ist sein 200er Gold-€ nur eins von vielen Topangeboten. Am meisten reizen mich der 2002er San Marino & Monaco in PP. :lachtot:
 
Riskante Spiel mit hohem Einsatz

Queequeg schrieb:
Hallo,

ich habe schon oft festgestellt, dass im Segment der 200,- € Goldmünzen Betrüger ihr Glück versuchen. Die Masche ist immer die gleiche, möglichst kurze Laufzeit der Auktion, um schnell zum Abschluß zu kommen, keine Selbstabholung möglich, warum auch - es gibt ja auch nix abzuholen, meistens keine Bewertungen, schnell anmelden und mitnehmen was geht, nur Privatauktionen, so dass Mitbieter nicht gewarnt werden können. Oft werden gleich mehrere 200er angeboten (dass steigert den Gewinn). Wer die damalige Verlosung mitgemacht hat, weiss dass es nicht möglich ist, legal in den Besitz mehrerer Münzen zu kommen, es sei denn man kauft für viel Geld zu. Ich habe schon öfter solche Anbieter angeschwärzt, weil es mich maßlos ärgert, dass Sammler um Ihr Geld gebracht werden. Bisher lag ich noch nie daneben mit meinem Verdacht, obwohl auch ich weiss, dass man mit Verdächtigungen nicht leichfertig umgehen darf. Mein neuestes Beispiel ist folgender Anbieter: klabautermann_41

Schaut Euch mal seine Auktionen an. z.B. diese: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=34940&item=3953558176&rd=1&ssPageName=WDVW

Dieser Anbieter hat seit ich ihn beobachte schon mind. 8 dieser Münzen angeboten. Eine EBay-Betrugsanzeige habe ich schon vor 5 Tagen abgesetzt. Passiert ist aber noch nix. Für meinen Geschmack dauert das auch bei EBay zu lange.

Was haltet Ihr davon ?

Gruß, Q.

Folgeneds Problem:

Wissen sie denn vorher definitiv, daß jeder Verkäufer, den Sie anzeigen ein Betrüger ist?.

Würde ich anfangen massiv Münzen zu verkaufen und würden Sie (oder jemand anders) nich derart beschuldigen, so würde ich denjenigen kaputtklagen, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen und dessen Führungszeugnis so mit der Eintragung einer Vorstrafe wegen Verleumdnung verunzieren. Das Urteil würde ich dann zu dessen Arbeitgeber senden. Und der Gerichtsvollzieher könnte ggf. auch noch dort vorständig werden....

Das Problem ist folgendes: man kann erst gegen einen mutmaßlichen Betrüger vorgehen, wenn der nachweislich etwas verbrochen hat. Andernfals läuft man selbst Gefahr, straffällig zu werden. Und ein Betrüger ist sojemand erst erwiesenermaßen dann, wenn er rechtskräftig verurteilt wurde.

Daß der "Klabautermann" von ebay gekickt wurde, sagt erst einmal nichts darüber aus, ob er geliefert hätte ode rnicht bzw. ob er liefern wird oder nicht.

Angenommen, er hätte beabsichtigt nicht zu liefern, so könnte es nun für ihm das bessere "Geschäft" werden, die verkauften Stücke zu beschaffen, mit Verlust zu liefern und gegen etwaige Anzeigenerstatter vorzugehen....

....Wenn der nicht einschlägig vorbestraft ist und einen guten Anwalt hat, na dann: Gute Nacht....
 
Zuletzt bearbeitet:
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@ mesodor39

In der Tat gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Bei meinen "Verdächtigen" lag ich jedoch noch nie daneben. Mir sind noch diverse andere Verkäufer suspekt. Darunter z.B. die nur den Anschein erwecken wollen,eine bestimmte Münze verkaufen zu wollen. Gutes Beispiel ist immer wieder die 1 DM in Gold. Ich hab z.B. vor einigen Tagen gesehen, dass jemand einen Flyer zur letzten 100 € Münze für sage und schreibe 171,00 € versteigert hat. Aber zurück zu den von mir genannten Verkäufern von 200 € Münzen. Ich halte das von Ihnen ins Feld geführte Prozessrisiko für nicht existent. Eine "Anzeige" bei EBay zu erstatten hat lediglich etwas damit zu tun, dass ein Anbieter von EBay überprüft wird. Auf die Käufer hat das keinen Einfluss. Was meinen Sie eigentlich mit "kaputtklagen"? Ein Instrument des Kaputtklagens sieht unsere Rechtsordnung nicht vor. Allenfalls könnte man von mir eine Unterlassung fordern, nämlich meine Behauptung (ich gebe Ihnen da vollkommen Recht, um eine solche handelt es sich nämlich) nicht weiter zu verbreiten. Mit einer solchen Forderung wird bei praxisnaher Betrachtung bestimmt niemand an mich herantreten. Ich halte übrigens nicht jeden, der eine Mehrzahl von gefährdeten Münzen verkaufen möchte für einen Betrüger. Sofern ein Verkäufer bereit ist, den Handel persönlich oder über den Treuhandservice abzuwicklen oder er schon einen gewissen Leumund erworben hat, werde ich mich hüten, ein solches Gerücht in die Welt zu setzen.

Zur Vorgeschichte: Ich beobachte dieses Segmant schon lange. Am Anfang hatte ich Zweifel mich zu äußern und habe diese Auktionen nur beobachtet und etliche ihr Geld verlieren sehen. Ich kann aber diesem Treiben nicht mit ruhigem Gewissen zu sehen und schweigen. Ich meine, dass es da etwas gibt, wo ich etwas tun kann und muss. Mir geht es allein um Gerechtigkeit. Ich habe persönlich keinerlei Interessen daran.

Zu guter letzt: Ihre Naivität und Ihr juristisches Halbwissen in allen Ehren, mögen Sie auch glauben, das Klabautermann noch liefert, ich sage Ihnen, er/sie wird es nicht und nur das ist der einzige Straftatbestand, der irgendwann einmal auch den Weg in ein Führungszeugnis finden könnte...

Gruß, Q.
 
Zuletzt bearbeitet:
mesodor39 schrieb:
Folgeneds Problem:

Wissen sie denn vorher definitiv, daß jeder Verkäufer, den Sie anzeigen ein Betrüger ist?.

Würde ich anfangen massiv Münzen zu verkaufen und würden Sie (oder jemand anders) nich derart beschuldigen, so würde ich denjenigen kaputtklagen, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen und dessen Führungszeugnis so mit der Eintragung einer Vorstrafe wegen Verleumdnung verunzieren. Das Urteil würde ich dann zu dessen Arbeitgeber senden. Und der Gerichtsvollzieher könnte ggf. auch noch dort vorständig werden....

....

Vorstrafen kommen nicht in das Führungszeugniss.

Desweiteren waere es strafbar das Urteil eines Gerichts an einen Arbeitgeber weiterzuleiten.
In diesem Fall könnte der Geschädigte klagen, und wenn er deswegen seinen Job verlieren würde,........... :lachtot:

Der Gerichtsvollzieher hat mit einer Vorstrafe wegen Verleumdung rein garnichts zu tun :wut:
 
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