FooFighter
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Egal wie oben geschilderter Fall ausgeht, bei mir wäre eine Anzeige erfolgt. Eine wissentliches Verschweigen einer aktiven Infektion grenzt ja schon fast an Körperverletzung.
Das grenzt nicht nur an Körperverletzung, das IST Körperverletzung
So sieht es aus. Es ist zumindest eine fahrlässige Körperverletzung. Und nach dem Infektionsschutzgesetz eigentlich auch mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar auch eine Straftat, da eben wissentlich gegen die Absonderungspflicht verstoßen wurde.
(hoffentlich nicht mit Todesfolge)
Das hoffe ich auch!!
Ich vermute, dass die Impfung bei ihm gar keinen Erfolg zeitigte ...
Das ist wie gesagt auch möglich. Sollte er sich irgendwann noch eine weitere Impfung geben lassen, wird er sicher relativ zeitnah einen Antikörpertest machen lassen. Allerdings müsste er ja jetzt auch welche durch die erlittene Infektion haben.