unversicherter Versand bei gewerblichen Anbietern

hh1969

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Ich meine irgendwie noch im Kopf zu haben, dass ein gewerblicher Anbieter für das Ankommen der Ware beim Verbraucher verantwortlich ist.

Demzufolge machte es keinen Sinn, bei Münzensendungen als gewerblicher Anbieter den unversicherten Versand überhaupt anzubieten, da man als Verkäufer überhaupt keinen Nachweis hat, dass a) die Sendung versandt wurde und b) die Sendung angekommen ist.

Richtig?

Machte es ferner deshalb als Käufer nicht Sinn, sobald ein gewerblicher Anbieter den unversicherten Versand anbietet, diesen auch in Anspruch zu nehmen, da der Anbieter ja eh haftet, egal, ob der Versand versichert ist oder nicht?

Als Beispiel sei mal http://cgi.ebay.de/2-EURO-SAN-MARIN...346096486QQcategoryZ35553QQrdZ1QQcmdZViewItem genannt.
 
enthaltene Affiliatelinks sind bezahlte Werbung von Ebay
Sehr viele Käufer wissen da ja nicht Bescheid. Geht eine unversicherte Sendung
verloren, ist die Chance für den Händler recht gross, dass es den Verlust auf den
Kunden abwälzen kann - psychologisch wird dies bei einem Grossteil der
unwissenden Kundschaft funktionieren "Sie hätten ja den versicherten Versand
wählen können"...

Gruss,
jeggy
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für deine Antwort. Jetzt brauche ich nur noch eine Antwort auf meine Frage(n) und gegebenenfalls eine Quelle, wo ich das noch mal nachlesen kann. :rolleyes:
 
Prinzipiell ist der Gefahrenübergang dann, wenn der Händler die Ware an das
Versandunternehmen übergibt (§ 447 BGB). Jedoch besteht hierbei eine
Nachweispflicht des Händlers. Und das ist bei unversichertem Versand
quasi nicht möglich. http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Ich denke, kein Richter wird im Streitfall dem Händler Recht zusprechen,
wenn dieser unversichert verschickt. (wenn es nicht gerade um 1 Euro
Warenwert geht - aber wo kommt es da zum Gerichtsverfahren?) Auch
dann nicht, wenn dieser ein Warenausgangsbuch vorlegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
jeggy schrieb:
Ich denke, kein Richter wird im Streitfall dem Händler Recht zusprechen,
wenn dieser unversichert verschickt. (wenn es nicht gerade um 1 Euro
Warenwert geht - aber wo kommt es da zum Gerichtsverfahren?) Auch
dann nicht, wenn dieser ein Warenausgangsbuch vorlegt.

Genau das ist der Punkt jeggy. Meine Lebensgefährtin hat ein USB-Kabel für 1,99 € + 4,90 € bei einem gewerblichen Händler per Sofortkauf ersteigert. Gezahlt, Ware ist nie angekommen (wie bei 800 anderen Käufern von ihm auch), rote Bewertung wg. Nichtlieferung vergeben, "natürlich" hat sie daraufhin eine rote Gegenbewertung bekommen. Mehrmals um Lieferung des Kabels gebeten. Er bleibt bei seinem Standpunkt, das sie ja den versicherten Paketversand hätte wählen können, außerdem sei er nicht verpflichtet nochmals zu liefern. Wenn ihr das nicht passt, kann sie ja ihr Recht gerichtlich geltend machen. Der weiss ganz genau, das niemand (evtl. mit Ausnahme von Marvek) wg. 2 € zum Anwalt rennt.
 
Tisc1 schrieb:
(wie bei 800 anderen Käufern von ihm auch) Der weiss ganz genau, das niemand (evtl. mit Ausnahme von Marvek) wg. 2 € zum Anwalt rennt.

Bei einer derartigen Anhäufung von Fällen, kann man nicht mehr von Zufall sprechen. Hier wird die Staatsanwaltschaft auch bei geringwertigen Sachen öffentliches Interesse bekunden und ein Strafverfahren wegen Betrugs einleiten - die Anzeigeerstattung ist kein großer Aufwand und hilft zudem oftmals bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
 
Jetzt sind es schon 1.000 negative Bewertungen. Diesen stehen jedoch auch 49.000 positive gegenüber (s. "simseg").
 
Tisc1 schrieb:
Jetzt sind es schon 1.000 negative Bewertungen. Diesen stehen jedoch auch 49.000 positive gegenüber (s. "simseg").

Jede 50. Sendung "wegzumachen" schafft selbst die gelbe Post nicht......
 
Sehe ich ja genauso. Nur der Anbieter, weiss (hofft), dass niemand wegen dem geringfügigen Betrag Gerichte beschäftigt. Bisher hatte er mit dieser Strategie jedenfalls Erfolg.
 
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