Hi Martin,
ich würde dem zweithöchsten Bieter den KMS anbieten. Den Erstbieter würde ich bei Ebay melden und ihm eine negative Bewertung reinhauen. Die eventuelle Retourkutsche mit eidesstattlicher Erklärung von Ebay löschen lassen. Den Bieter für die Zukunft sperren (wenn er aufgrund seiner Bewertungen nicht von Ebay gesperrt wird). Vielleicht sollte man Ebay insofern Druck machen mit einem dezenten Hinweis, daß man in Zukunft nichts mehr anbieten wird, wenn solche Spaßvögel nicht gelöscht werden. Immerhin hat er ersteigerte Ware im Gesamtwert von 8976,28 Euro nicht abgenommen. Also jede Menge nicht erhaltener Verkaufsprovision für Ebay. Wenn das kein Grund für einen Ausschluß ist !
Richtig wäre allerdings, wie von vielen hier schon geschrieben, daß ganze Prozedere durchziehen. Das kann sich allerdings ziehen und kostet viele Nerven. Falls beim Bieter nichts zu holen ist, bleibst Du eventuell auch auf Deinen Kosten sitzen.
Insgesamt gesehen: Schwierige Entscheidung ! Hinterher weis man es besser.
Gruß
Michael
PS: Es wäre interessant für alle, wenn Du Deine Entscheidung bezüglich der Vorgehensweise und den weiteren Verlauf hier posten könntest.