Hallo,
und nein! Eine Gewinnerzielungsabsicht ist keine Begründung für ein greifen des Urheberrechtes. Ich kann auch nicht im Laden Brötchen klauen um sie einem vor der Tür sitzenden hungernden Bettler zu geben mit der Begründung "es war ja nicht für mich und Gewinn hab ich auch nicht gemacht..."
Das Urheberrecht ist in verschiedenene Ländern leicht unterschiedlich. So darf man in den USA z.B. für Lehrzwecke frei kopieren, allerdings mit Quellennachweis. In Deutschland darf man das nicht. Nur für rein privaten Gebrauch kannst du dir etwas abspeichern, öffentlich verwenden darfst du nichts was nicht von dir kommt. Man darf überall Querverweise anbringen, aber nicht Kopieren (bei Literatur auch manchmal als gutenbergen genannt). Bei Bildern ist das genauso. Dun darfst keine fremden Bilder verwenden, es sein denn du hast die Einverständnisserklärung des Urhebers (Erstellers der Bilder, auch nicht mittels Querverweis).
Zu dem Thema gibt es tausende Seiten im Netz. Zu Ausnahmen zur Duldung von Urheberrechtsverletzungen gibt es sicher auch etliches. Allein wenn der Urheber sagt du hast es zu unrecht verwendet, - dann bist du dran, wenn du die Bilder (oder das Recht am Bild) nicht vorher gekauft hast.
Achtung - das ist keine Rechtsberatung - kann ich auch garnicht machen... und unfehlbar bin ich auch nicht...
Grüße pingu
Auch wenn ich die rechtliche Seite zu den Bildern nachvollziehen (wenn auch nicht uneingeschränkt gutheissen) kann, so ist der Vergleich mit den Brötchen doch sehr weit hergeholt und erinnert an die "Raubkopie"debatte (Raub: Entwenden unter Anwendung oder Androhung von Gewalt, passt nicht beim runterladen) vor einigen Jahren.
Es ist durchaus nicht dasselbe, auch nicht vorm Gesetz, ob ich etwas vervielfältige und zum eigenen Zweck oder zu Information nutze, oder ob ich etwas physisches entwende.
Die "geraubten" mp3's seinerzeit wären nicht zum gleichen Teil gekauft worden, auch wenn einem das die Rechteinhaber einreden wollten, und so wird auch höchstens die Arbeit nicht vergütet, die ein Fotograf einmalig hatte. Denn eben, ein Brötchen kann der Bäcker nur einmal verkaufen, eine jpg kann man vervielfältigen, so oft man will.
Es wäre auch spannend zu sehen, ob mehr als eine Abmahnung durchkommen würde, Schadensersatz wohl kaum, wenn damit nichts verkauft wurde. Ganz im Gegensatz zum Fall von Hernn Honscha, wo jemand seine Bilder zum Bewerben von gleichartiger Ware genutzt hat und dafür auch die Quittung bekommen hat.
Hm, beim Brötchen könnte sogar noch der Mundraub zum Tragen kommen, wenn der arme Mensch kurz vorm Verhungern stünde, in Mitteleuropa momentan allerdings schwer vorstellbar.
@MiRöhrig Nun ja, tut mir Leid den Faden zu verunstalten, vielleicht gehört der Teil eher in die Plauderecke