Urheberrecht allegemein

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@pingu Gilt das Urheberrecht denn nicht vor Allem dann, wenn man Gewinn erziehlen möchte?
Eine blosse Collage von Bildern sollte doch eher dem Zwecke der Bildung dienen (ohne daran zu verdienen) und weniger problematisch sein?

Hmm, vielleicht verstehe ich das auch falsch, hat ja jemand Arbeit in die Fotos investiert, allerdings zu anderem Zweck (Verkauf). Nun ja, wäre zumindest eine Anfrage bei sixbid wert, solange die Bilder intern erstellt wurden.

Und falls ich völlig falsch liege, würde mich die aktuelle Lage dennoch interessieren :)
 
Gilt das Urheberrecht denn nicht vor Allem dann, wenn man Gewinn erziehlen möchte?

Hallo,

und nein! Eine Gewinnerzielungsabsicht ist keine Begründung für ein greifen des Urheberrechtes. Ich kann auch nicht im Laden Brötchen klauen um sie einem vor der Tür sitzenden hungernden Bettler zu geben mit der Begründung "es war ja nicht für mich und Gewinn hab ich auch nicht gemacht..."
Das Urheberrecht ist in verschiedenene Ländern leicht unterschiedlich. So darf man in den USA z.B. für Lehrzwecke frei kopieren, allerdings mit Quellennachweis. In Deutschland darf man das nicht. Nur für rein privaten Gebrauch kannst du dir etwas abspeichern, öffentlich verwenden darfst du nichts was nicht von dir kommt. Man darf überall Querverweise anbringen, aber nicht Kopieren (bei Literatur auch manchmal als gutenbergen genannt). Bei Bildern ist das genauso. Dun darfst keine fremden Bilder verwenden, es sein denn du hast die Einverständnisserklärung des Urhebers (Erstellers der Bilder, auch nicht mittels Querverweis).

Zu dem Thema gibt es tausende Seiten im Netz. Zu Ausnahmen zur Duldung von Urheberrechtsverletzungen gibt es sicher auch etliches. Allein wenn der Urheber sagt du hast es zu unrecht verwendet, - dann bist du dran, wenn du die Bilder (oder das Recht am Bild) nicht vorher gekauft hast.

Achtung - das ist keine Rechtsberatung - kann ich auch garnicht machen... und unfehlbar bin ich auch nicht...

Grüße pingu
 
Zuletzt bearbeitet:
Haha - erwischt - hab es ausgebessert. Es steckt eben drin das man nicht klaut sondern im Laden kauft... .
 
Hallo,

und nein! Eine Gewinnerzielungsabsicht ist keine Begründung für ein greifen des Urheberrechtes. Ich kann auch nicht im Laden Brötchen klauen um sie einem vor der Tür sitzenden hungernden Bettler zu geben mit der Begründung "es war ja nicht für mich und Gewinn hab ich auch nicht gemacht..."
Das Urheberrecht ist in verschiedenene Ländern leicht unterschiedlich. So darf man in den USA z.B. für Lehrzwecke frei kopieren, allerdings mit Quellennachweis. In Deutschland darf man das nicht. Nur für rein privaten Gebrauch kannst du dir etwas abspeichern, öffentlich verwenden darfst du nichts was nicht von dir kommt. Man darf überall Querverweise anbringen, aber nicht Kopieren (bei Literatur auch manchmal als gutenbergen genannt). Bei Bildern ist das genauso. Dun darfst keine fremden Bilder verwenden, es sein denn du hast die Einverständnisserklärung des Urhebers (Erstellers der Bilder, auch nicht mittels Querverweis).

Zu dem Thema gibt es tausende Seiten im Netz. Zu Ausnahmen zur Duldung von Urheberrechtsverletzungen gibt es sicher auch etliches. Allein wenn der Urheber sagt du hast es zu unrecht verwendet, - dann bist du dran, wenn du die Bilder (oder das Recht am Bild) nicht vorher gekauft hast.

Achtung - das ist keine Rechtsberatung - kann ich auch garnicht machen... und unfehlbar bin ich auch nicht...

Grüße pingu
Auch wenn ich die rechtliche Seite zu den Bildern nachvollziehen (wenn auch nicht uneingeschränkt gutheissen) kann, so ist der Vergleich mit den Brötchen doch sehr weit hergeholt und erinnert an die "Raubkopie"debatte (Raub: Entwenden unter Anwendung oder Androhung von Gewalt, passt nicht beim runterladen) vor einigen Jahren.
Es ist durchaus nicht dasselbe, auch nicht vorm Gesetz, ob ich etwas vervielfältige und zum eigenen Zweck oder zu Information nutze, oder ob ich etwas physisches entwende.
Die "geraubten" mp3's seinerzeit wären nicht zum gleichen Teil gekauft worden, auch wenn einem das die Rechteinhaber einreden wollten, und so wird auch höchstens die Arbeit nicht vergütet, die ein Fotograf einmalig hatte. Denn eben, ein Brötchen kann der Bäcker nur einmal verkaufen, eine jpg kann man vervielfältigen, so oft man will.
Es wäre auch spannend zu sehen, ob mehr als eine Abmahnung durchkommen würde, Schadensersatz wohl kaum, wenn damit nichts verkauft wurde. Ganz im Gegensatz zum Fall von Hernn Honscha, wo jemand seine Bilder zum Bewerben von gleichartiger Ware genutzt hat und dafür auch die Quittung bekommen hat.

Hm, beim Brötchen könnte sogar noch der Mundraub zum Tragen kommen, wenn der arme Mensch kurz vorm Verhungern stünde, in Mitteleuropa momentan allerdings schwer vorstellbar.

@MiRöhrig Nun ja, tut mir Leid den Faden zu verunstalten, vielleicht gehört der Teil eher in die Plauderecke ;)
 
Hallo,

evtl. erbarmt sich ja ein Mod und trennt den Teil ab. Wäre schön - und dann auch vielen Dank dafür.

Zugegeben, der Vergleich mit dem Brötchen ist weit hergeholt, entspricht aber teilweise der praktizierten Anwendung und den Konsequenzen daraus. Im Gegenteil - der Brötchendieb bekommt erst einmal Hausverbot (für ein/zwei Monate), dazu eine Anzeige wegen Diebstahl und nach einem halben Jahr ein maschinell gefertigtes Schreiben vom Gericht das die Vorwürfe gegen Zahlung von (minimalen) x-Euro fallen gelassen werden aus Mangel an öffentlichem Interesse (so er nicht vorher schon massiv Auffällig geworden ist).

Gut finden kann ich das Urheberrecht in der jetzigen Fassung auch nicht, verhindert es eben gerade auch Darstellungen und Vergleiche die reinen Lehrcharakter haben/hätten. Gleichzeitig finde ich allerdings auch, das bei Bilderklau (kommerziell) noch viel zu lasch durchgegriffen wird. Das ganze System ist krank mit den einzig auf Abmahnungen spezialisierten Anwälten, die eben leider alles und jeden abmahnen können und das Recht dazu auch in Form von Gesetzen hinter sich haben. Der Bilderdieb ist ab mehreren 100 € und einer Unterlassungsklage dabei. Da die aber privat geführt wird, wird sie auch bis zum Ende ausgefochten und das wird teuer. Es ist unter diesen Bedingungen leicht verdientes Geld für den Abmahnenden und ich zweifle daran, das in allen Fällen der Urheber auch Nutznießer der Abmahnungen ist.

Eine Erleichterung für viele wäre eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes dahingehend, das kommerzielle Nutzung von intellektuellem Eigentum verboten wird, aber eine Nutzung zu Lehr- und Gemeinnützigen Zwecken erlaubt wird.
Ich selbst habe schon oft Münzhändler und Aktionshäuser angeschrieben ob ich deren Bilder verwenden kann. Bisher habe ich dabei kein einziges Mal eine Absage bekommen. Die einzige Auflage war die Nennung der Bilderquellen. - Allerdings habe ich auch nie eines der Bilder für Kommerzielle Zwecke verwenden wollen....

Grüße pingu
 
@pingu Unsere Meinungen in Bezug auf's Urheberrecht sind gar nicht soweit aufeinander, in USA scheint das mit dem "fair use" etwas besser zu funktionieren. Scheint, denn genauere Einblicke als über youtube (thunderf00t) habe ich da nicht.

So eine Bilderserie wäre aber wirklich spannend, wenn man so darüber nachdenkt...
 
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