Urheberrechtsverletzer entzieht sich der Verfolgung - wie vorgehen?

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Meine Meinung dazu:

Wenn kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft auch nicht aktiv. Nicht alles was rechtswidrig ist, ist auch gleich strafbar.

Ich denke nicht, dass die Kommune wegen des möglichen Verstoßes gegen das Meldegesetz intensiv agieren wird - auch die Kommune müsste erst einmal (aufwändig) ermitteln, wo denn Person X überhaupt tatsächlich wohnt. Ohne Anschrift des tatsächlichen Wohnsitzes kann auch die Kommune Person X nicht anschreiben/kontaktieren.

Je nach Wichtigkeit der Sache, kann man überlegen, einen Privatdetektiv zu beauftragen, welcher zudem Zeuge sein kann für Inhalt und Zeitpunkt des (außerhalb eines Rechtsstreits) zuzstellenden Schreibens. Kostet natürlich Geld.

Also meines Wissens nach stellt das Gericht einfach per Postzusstellungsurkunde an die Meldeadresse zu. Bei der Klage einfach aktuelle Meldeauskunft mit einreichen!

Keine Rechtsauskunft, sondern Privatmeinung eines Volljuristen.

Das wird (leider) nicht funktionieren. Wenn Person X an dieser Anschrift tatsächlich nicht (mehr) wohnt, ist das dein Problem als Kläger. Besonders ärgerlich, wenn sich dieser Fakt erst im Nachhinein herausstellen sollte.

Im Rechtsstreit ist aber unter Voraussetzungen die öffentliche Zustellung möglich.

Näheres zu alledem wird Herrn Honscha sicherlich dessen Rechtsanwalt erklären können.
 
Also meines Wissens nach stellt das Gericht einfach per Postzusstellungsurkunde an die Meldeadresse zu. Bei der Klage einfach aktuelle Meldeauskunft mit einreichen!

Keine Rechtsauskunft, sondern Privatmeinung eines Volljuristen.
Ich hatte einen anderen Fall schon vor Gericht. Zustellung an Meldeadresse nicht möglich - bitte stellen sie eine aktuelle EMA ...
 
Soeben habe ich durch eine Google-Suche ermitteln können, dass die gemeldete Adresse eine Studentenwohnung ist.
Die Wohneinheit ist gendergerecht unter studierendenwohnheim-XXX-Stadt.de zu erreichen. Dort werde ich einmal erfragen, ob die Wohnung vielleicht doch noch von ihm gemietet wird ;)
 
Was mir eben noch eingefallen ist: Falls der Account auch einmal etwas kauft, evtl. lässt sich über das Bewertungsprofil der Verkäuferkollege ausfindig machen. Der wird eine gültige Lieferadresse haben (wobei er die eigentlich auch nicht weitergeben darf).
 
Ich denke, das war nur ein Spaß. Ich stelle mich doch nicht auf die gleiche, niedrige Stufe, wie die Gegenpartei.
Ihr Kommentar ist ehrenwert, obwohl niemand auf den Gedanken kommt, ihnen die kruden Gedanken ihres Mitarbeiter anzulasten. Aber mit Verlaub, er meinte es toternst.
Spaß war das nicht.
Schöne Grüße
Heinz-Rudolf
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mir eben noch eingefallen ist: Falls der Account auch einmal etwas kauft, evtl. lässt sich über das Bewertungsprofil der Verkäuferkollege ausfindig machen. Der wird eine gültige Lieferadresse haben (wobei er die eigentlich auch nicht weitergeben darf).
Da habe ich schon recherchiert - seine Käufe gehen immer zum Haus der Mutter ... wo ihn seine Nachbarn ja auch regelmäßig ein- und ausgehen sehen.
 
Ist ein privater Verkäufer....

Okay, wäre auch sonst zu einfach gewesen. Bei einem gewerblichen Händler hätte man einfach etwas bestellt und vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Dann hätte man in die Rücksendung auch den Brief mit beilegen können, der dann somit auch zugestellt wird. ;)
 
@bayreuth
Es ist Ihnen hoffentlich bewusst, dass ihre "wissenschaftlichen" Beiträge inzwischen reihenweise Leser vergraulen, die an sachlichen Informationen interessiert sind.
Tuen Sie denen einen Gefallen und aktivieren Sie den Ignorierbutton, dann haben Sie auch mehr Lebenszeit um ggf. mal darüber nachzudenken, fachärztlichen Rat anzunehmen.
 
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