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Ich hatte einen anderen Fall schon vor Gericht. Zustellung an Meldeadresse nicht möglich - bitte stellen sie eine aktuelle EMA ...
Ja, das Standartschreiben der Gerichte, die erst Mal davon aus, daß der Kläger eine veraltete Adresse hat.
Einfach eine aktuelle EMA+Auskunft, aus der sich ergibt, seit wann er da gemeldet ist, bzw. zwei, eine aktuelle und eine vor Klageeinreichung hinschicken. Das Gericht darauf hinweisen, daß er ununterbrochen dort gemeldet ist und um erneute Zustellung, hilfsweise um öffentliche Zustellung ( die Voraussetzung liegen ja vor, wenn an der Meldeadresse nicht zugestellt werden kann) ersuchen.
Aus meiner früheren anwaltliche Tätigkeit weiß ich, daß dann praktisch immer durch Niederlegung zugestellt wird, (hatte aber auch 1x öffentliche Zustellung).
P.S. (für vorgerichtliche/private Zustellungen): wenn bekannt ist daß er regelmäßig bei seiner Mutter ein und ausgeht, kann man ihm doch auflauern und per Boten zustellen!