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die zurückgezogene letzte 5 dm silbermünze, die dann in blech rausgekommen ist darf doch auch nicht gehandelt werden und wird eingezogen, wenn sie wo auftaucht hab ich mal gelesen?
Richtig ! Weiterhin wird ein Strafverfahren wegen Hehlerei (§ 259) eingeleitet, weil ein Gegenstand aufgekauft wurde, der aus einer Straftat stammt, die gegen ein fremdes Vermögen gerichtet war. Die Münze wird eingezogen, da sie zur Begehung der Straftat gebraucht wurde.
Vortat der Hehlerei kann jede gegen ein fremdes Vermögen gerichtete vorsätzliche Straftat sein. Da die Münzen wahrscheinlich bereits mehrere "Vorbesitzer" hatten, ist hier wohl als Vortat eine weitere Hehlerei wahrscheinlich. Ob es sich bei der Tat desjenigen, der die Münzen aus der Prägeanstalt "entfernt" hat, um einen Diebstahl, eine Unterschlagung, einen Betrug oder einen Verwahrungsbruch gehandelt hat, ist ziemlich egal.