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Vatikan 2003 - extremst hinterhältig

Wählen Sie den Titel für Ihr Angebot so, dass direkt erkennbar ist, um welchen Artikel es sich handelt. Es ist verboten, Artikelbezeichnungen zu verwenden, die es erforderlich machen, dass man erst die Beschreibung lesen muss, um den angebotenen Artikel zu erkennen. Wenn Käufer aus der Artikelbezeichnung nicht ersehen können, welchen Artikel Sie tatsächlich anbieten, gilt die Bezeichnung als irreführend und ist bei eBay nicht zulässig.

Original-Euro-Folder VATIKAN 2003 mit 8 Münzen

Ich gebe der Auktion noch eine Tag
 
Sonja schrieb:
Auf dem Foto sind aber eindeutig Papst-Münzen zu sehen.
Richtig, das wirft mal wieder die Frage auf, was denn nun maßgebend ist: Beschreibung oder Abbildung. Ich würde mich ja als Käufer auf die Abbildung berufen. :D

Aber keine Angst: den Streß tu ich mir nicht an... :motz:

Ok, immerhin schreibt er noch: "Bevor Sie bieten - bei Unklarheiten immer nachfragen !!!!"


Viele Grüße

Lars
 
Zuletzt bearbeitet:
Betrüger

klondyke schrieb:
Man konnte ja schon viele versteckte Angebote mit italienischen Münzen bei ebay beobachten, manchmal geschickt versteckt - manchmal offensichtlich. So ein hinterhältiges Angebot ist mir bis jetzt aber nicht untergekommen :wut: :wut: :motz:

http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=35455&item=3955693398&rd=1


Dieser Käufer wird sich auch freuen, auf seine schönen Münzen aus Italien!
http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=35446&item=3955693470&rd=1

Wenn das nicht ein Elefant wäre könnte man fast an einen Tümmler denken ;)

Machen wir uns doch nichts vor: Die Original-Vatikan-Münzen gehören, wie abgebildet, zum Original-Folder mit dazu. Ansonsten ist es nichts anderes als Betrug.

Der Betrugsparagraph ist diesbezüglich eindeutig.

Ein geöffneter Folder, das ist kein Original-Folder mehr, sondern ein geöffneter (Original) Folder, dem die Münzen entnommen wurden, also Verpackungsmüll.


Alles andere, daß ist nach meiner Rechtsauffassung eine bwusste Entstellung wahrer Tatsachen mit der Absicht, das Vermögen anderer zu schädigen. Also: Betrug.
 
Betrug?

Sich als Jurastudent mal zu Wort meldet...
Ich würde euch da mit dem Betrug schon fast zustimmen, denn hier wird Meiner Meinung nach durch die Unterdrückung wahrer Tatsachen(herausnehmen der orginalen und reinstecken der italienischen Münzen)
ein Irrtum beim Käufer erregt. Der Verkäufer täuscht vor, die orginal Münzen befänden sich noch im Folder und ich glaube bei der Überschrift, und wenn noch 1 Minute zu bieten ist, liest sich die Beschreibung der einzelnen Münzen wohl kaum noch jemand durch.
Dennoch müsst ihr dem "guten Herrn" erstmal Täuschungsabsicht nachweisen.
Zitat: "Bei Unklarheiten..."
Allerdings könnte, wie oben schon festgestellt, wurde auch gegen die AGB von Ebay verstoßen worden sein,wo steht das Bild müsse eindeutig sein.

Bin der Meinung solche Leute weg von Ebay!!!
Letztens hab ich auch aus Versehen einen Nachguss von einer Reichssondermünze gekauft :wut:
 
Jack Daniel schrieb:
Sich als Jurastudent mal zu Wort meldet...
Ich würde euch da mit dem Betrug schon fast zustimmen, denn hier wird Meiner Meinung nach durch die Unterdrückung wahrer Tatsachen(herausnehmen der orginalen und reinstecken der italienischen Münzen)
ein Irrtum beim Käufer erregt. Der Verkäufer täuscht vor, die orginal Münzen befänden sich noch im Folder und ich glaube bei der Überschrift, und wenn noch 1 Minute zu bieten ist, liest sich die Beschreibung der einzelnen Münzen wohl kaum noch jemand durch.
Dennoch müsst ihr dem "guten Herrn" erstmal Täuschungsabsicht nachweisen.
Zitat: "Bei Unklarheiten..."
Allerdings könnte, wie oben schon festgestellt, wurde auch gegen die AGB von Ebay verstoßen worden sein,wo steht das Bild müsse eindeutig sein.

Bin der Meinung solche Leute weg von Ebay!!!
Letztens hab ich auch aus Versehen einen Nachguss von einer Reichssondermünze gekauft :wut:


Wieso fast?.

(1) Die Ebay-Statuten sind bezüglich der Regeln für Ebay-Auktionen verbindlich und der Ebay-Käufer darf darauf vertreuen: What you see, is what you get.

Darauf darf ein Kunde vertrauen. Und diese (Verkaufs-)Grundsätze muß ein Verkäufer bei Ebay berücksichtigen.

Also: Betrug.

(2) Die Überschrift ist irreführend, die Abbildung zeigt nicht den Kaufgegenstand; vgl. dazu Betrugsparagraph sowie auch den § 3 AGBG: Bestimmungen in (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages, so ungewöhnlich sind, daß der Vertragspartner des Verwenders damit nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

Wird die Anzeige mehrfach geschaltet (auch zeitlich versetzt) greift § 3 AGBG nach meiner Rechtsauffassung.

Das äußere Erscheinungsbild, das sind hier Abbildung und Überschrift.

Dies bedeutet in Verbindung mit den Ebay-AGB faktisch nichts anderes, daß ein solcher Vertrag auch unter zivilrechtlichen Aspekten mit sehr hohen Erfolgsaussichten anfechtbar ist.

Alles klar?.
 
Das muß ein Anbieter sein, den wir schonmal gebißen haben.
Folgende Mail schickte er mir, kurz vor Auktionsende.

..Hallo xxxxxx,

Sehr geehrtes Mitglied, Sie hatten auf den Artikel 3955693398 bei mir 251,00 Euro geboten. Ich habe Ihr Gebot gestrichen, da bestimmte Vorgänge, die eventuell nicht in Ihrer Person liegen, mich dazu zwingen so zu handeln. Bei Interesse setzen Sie sich mit mir per E-Mail in Verbindung Danke MfG Paul.
Vielen Dank
euroelefant
euroelefant@lycos.de
 
Habe auch eine Mail mit dem Sofortkaufangebot vom Verkäufer erhalten. :lachtot:

Überlege noch......
 
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