Vatikan - Hilfe zum Zoll

Registriert
01.02.2002
Beiträge
1.174
Punkte Reaktionen
3
Hallo
Muss am Montag zum Zollamt wegen einem Vatikanpaket zu 261 Euro. Es handelt sich wahrscheinlich um die kleine Goldmünze und die Silbermünzen. Kann mir jedmand sagen wie hoch die Abgabe ist und wie die sich zusammen setzt,gern auch mit Verlinkung des entsprechenden Artikel des Gesetzes. Hab bissl gegoogelt aber leider nix gefunden. Danke
 
1. Für die Vatikan-Silbermünzen ist eine ermäßigte Einfuhrumsatz-steuer von 7% fällig, da der Vatikanstaat nicht zur EU gehört.
2. Die kleine Goldmünze (10 Euro) steht nicht in der Liste der EUSt-freien Goldmünzen 2015. Hier kommt es auf genaue Berechnung an, ob sie einschließlich der Versandkosten weniger als das 1,8 fache des aktuellen Goldpreises gekostet hat. Dann wäre sie frei; wahrscheinlich mußt du aber dafür 19% EUSt. bezahlen.
Die Rechtsvorschriften sende ich in den Anhängen. Weitere Informationen hier: Das Ergebnis der Suchanfrage: Zolltarifnummern
 

Anhänge

  • Blatt 1.jpg
    Blatt 1.jpg
    443,9 KB · Aufrufe: 858
  • Blatt 2.jpg
    Blatt 2.jpg
    450,4 KB · Aufrufe: 795
  • Blatt 3.jpg
    Blatt 3.jpg
    424,2 KB · Aufrufe: 917
  • MWST-freies Anlagegold 2015.pdf
    454,8 KB · Aufrufe: 955
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe auch ein Schreiben und soll beim Zollamt die bestellten Coincards abholen. Bestellwert war so um 80 Euro.

Welche Zolltarifnummer ist hier die richtige ??
 
Ich habe auch ein Schreiben und soll beim Zollamt die bestellten Coincards abholen. Bestellwert war so um 80 Euro. Welche Zolltarifnummer ist hier die richtige ??
71181000002
Einfuhrumsatzsteuer:
7 %
Warenbeschreibung:
aus unedlen Metallen (vgl.VSF Z 8101 Anl. 1a) Abs.4
z.B. alle Münzsets aus unedlen Metallen
 

Anhänge

  • Zolltarifnummern.docx
    14,7 KB · Aufrufe: 686
...ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
ich wusste noch gar nicht, dass man mit Vatikan-Euro-Münzen nicht bezahlen kann....
 
...ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
ich wusste noch gar nicht, dass man mit Vatikan-Euro-Münzen nicht bezahlen kann....
Bei deinem Zitat fehlt der Zusammenhang.

Es wird unterschieden gesetzliches Zahlungsmittel zum Nennwert bzw. nicht zum Nennwert.
Bei ersteren fällt keine Steuer an, beim 2. schon.
 
Ich habe bisher noch keine EUSt für Coincards und KMS beim Zollamt bezahlt.
Trick: Ich gehe Freitags eine halbe Stunde vor Ausgabeschluss hin. Erzähle dem Sachbearbeiter, dass es ganz normale kursgültige Euromünzen sind.
Der erhöhte Preis resultiert aus der Verpackung etc.
Das Suchen nach der Zolltarifnummer ersparen die sich dann aus Zeitmangel (Feierabend).
Bisher hat das drei Mal geklappt.
Bei den Edelmetallmünzen klappt das aber nicht.
Heute musste ich 7% EUSt. dem Postzusteller für die 10 Euro Goldmünze bezahlen (WarenNr.: 71189000004).
 
Danke für die Hilfe.
War gestern die Coincards beim Zollamt abholen.
Geöffnet, Rg und Coincards rausgeholt.
Die nette Beamtin sagte gleich, "oh das sind ja Euros. Somit gesetzliches Zahlungsmittel und Steuerfrei".

Genau, hab mich bedankt und war fertig.
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet