Vatikan KMS ohne 1 u. 2 €

Original geschrieben von Guido


ALLE meine Käufer (ob nun mit Brille oder Powerseller) konnten lesen und keiner hat zuviel geboten oder ein Gebot gestrichen!!!

Ist ja gut so. Ich denke solange es nicht zu Meinungsverschiedenheiten kommt spielt die Beschreibung für den Ausgang des Geschäftes nicht die entscheidende Rolle. Alle sind zufrieden und gut!
Wenn die Gebote aber über der zu erwartenden Höhe liegen sollte man sich vielleicht schon seine Gedanken über sein Angebot machen. Wo liegt das Problem, dass zu beschreiben was man versteigert.
Es ist aber ganz gut, dass man mal darüber spricht.
 
Eindeutig Irreführung

Ein solches Angebot zielt hauptsächlich auf die "Last Minute"-Bieter:

Er sieht das Angebot "Vatikan KMS 2002" zu, sagen wir 397,01€; die Auktion läuft noch 2 Minuten. Also schnell die Artikelbeschreibung überfliegen (mehr Zeit ist nich'), das Foto anschauen - und 750 bieten.

Um solche Irrtümer zu vermeiden, müsste der Haken des Angebots an prominenter Stelle - richtigerweise im Angebotstitel - beschrieben werden.

Ausserdem bedeutet "KMS" Kursmünzensatz, also "ein kompletter Satz von Kursmünzen". Fehlt auch nur eine, ist es kein KMS!

Als Bieter würde ich vom Kauf zurücktreten und den Anbieter bey IBää melden.

Gruss,
 
Re: Eindeutig Irreführung

Original geschrieben von HenryM
...Also schnell die Artikelbeschreibung überfliegen (mehr Zeit ist nich'), das Foto anschauen - und 750 bieten...

Wer bei EBAY hastig ließt und dann in lezter Sekunde bietet ist selber schuld...
 
Hi
Also wenn, dann gehört der Hinweis dass zwei Münzen fehlen ganz oben und nicht irgendwo in der Mitte!
Ich selbst würde das geld nicht überweisen den es sieht stark danach aus als ob auf ein Mißverständnis spekuliert wurde.
MfG
Glenn
 
es sit doch egal wo der steht, tatsache ist das er vorhanden ist.

und wer sich den text nicht durchliest hat halt pech.

was macht ihr denn wenn ihr ein auto kauft mit vertrag?

Nur die überschrift lesen? " Verkaufsvertrag"?!??!?!?

mfg
 
Original geschrieben von steckie
es sit doch egal wo der steht, tatsache ist das er vorhanden ist.

und wer sich den text nicht durchliest hat halt pech.

was macht ihr denn wenn ihr ein auto kauft mit vertrag?

Nur die überschrift lesen? " Verkaufsvertrag"?!??!?!?

mfg
Aha; was verkauft da man, Ware oder trickreiche Literatur:rolleyes:
 
Re: Re: Eindeutig Irreführung

Original geschrieben von Guido


Wer bei EBAY hastig ließt und dann in lezter Sekunde bietet ist selber schuld...

Da sind aber die Gerichte (diesmal zu Recht!!) ganz anderer Meinung:)

Grüsse,
Ed.
 
Guten Morgen.


ZITAT:
Da sind aber die Gerichte (diesmal zu Recht!!) ganz anderer Meinung

Poste doch bitte mal das Urteil. Oder wenigstens den Ort, wo es abgerufen werden kann.


Timeric
 
Re: Re: Re: Eindeutig Irreführung

Original geschrieben von HenryM
Da sind aber die Gerichte (diesmal zu Recht!!) ganz anderer Meinung

Wie? Soll falls man zB 5sek vor Ende bietet das Angebot zurückziehbar sein !?!:p
 
Also ich muß mich hier klar auf die Seite des Anbieters stellen. Er hat den Artikel in der Auktionsbeschreibung korrekt beschrieben. Die Überschrift ist eigentlich unerheblich. Er hätte auch nur Vatikan 2002 schreiben brauchen. Die Artikelbeschreibung ist elementarer Bestandteil des Kaufvertrages. Wer in Verträgen das Kleingedruckte nicht liest ist selbst schuld.

Wenn ich in letzter Minute biete, dann beobachte ich den Artikel meist schon vorher und lese die Beschreibung richtig.
 
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