Verbindlichkeit von Geboten auf ebay

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Guten Abend beinander,

ich bin nun wahrlich kein aktiver ebay-Verkäufer... Neulich wollte mein Vater ein paar alte Heftchen wegwerfen, die in ebay aber noch für zweistellige Beträge über den Tisch gehen.
Also fix reingestellt. Bei den drei Teuersten (von acht) zahlen nun die Käufer einfach nicht und reagieren auch nicht auf meine Nachrichten.
Nachdem ich mich jetzt ein kleines bisschen kundig gemacht habe, wird mir erst jetzt bewusst, wie unverbindlich Gebote dieser Höhe sind. Ich kann ja nicht mal mehr dem Verkäufer eine negative Bewertung geben?

Diese ganze Geschichte mit "Fall eröffnen" scheint mir ja auch ziemlich zahnlos zu sein?
Zumal mir da jetzt schon ein Käufer zuvor gekommen ist, und einen Fall wegen "nicht gelieferter Ware" eröffnet hat. Nun kann ich in dieser Causa keinen mehr wegen "nicht erfolgter Zahlung" eröffnen. Wie komme ich denn aus dieser Situation wieder heraus? Bestenfalls mit der Kohle, die mir zusteht, und schlimmstenfalls ohne unrechtmäßige Gebühren?

Einen Anwalt werde ich mir für Beträge zwischen 11 und 50 Euro jedenfalls ganz sicher nicht nehmen...

Also, was ist der Sinn einer Auktion, wenn die Gebote de facto nicht bindend sind? Verstehe ich etwas falsch, und habe tatsächlich mehr Handlungsmöglichkeiten, als ich denke?
 
Es ist so, wie du es darstellst. Wenn der Käufer keinen Bock hat zu bezahlen, dann bleibt dir letzten Endes nur die ebay-Kosten erstatten zu lassen. Theoretisch könntest du zwar noch ein Angebot an den zweithöchsten Bieter machen, der hat sich dann aber in der Regel schon anderswo mit der Ware eingedeckt und reagiert demzufolge nicht darauf.

Der Käufer bekommt dann von ebay eine Verwarnung, die jedoch nirgendwo sichtbar ist und letzten Endes auch keine negativen Konsequenzen hat, sofern es der Käufer nicht übertreibt.

Und richtig: Käufer kann man nicht negativ bewerten. Vor rund 10 Jahren ging das noch.

Wenn du einen Fall eröffnest (musst du, um die Kohle zurück zu bekommen), darfst du auch erstmal noch x Tage warten, weil ebay dem Käufer ziemlich viel Zeit lässt für's Bezahlen. Im Zeitalter des online-bankings meines Erachtens zu viel.

Einen Fall wegen nicht gelieferter Ware zu eröffnen ohne vorher bezahlt zu haben, finde ich ziemlich dreist.

Ich schreibe stets rein, dass die Lieferung nur gegen Vorkasse erfolgt.

Wenngleich ebay in der Kaufabwicklung schreibt, dass man die Ware erst versenden soll, wenn man das Geld erhalten hat, bewegt man sich ansonsten hier rechtlich in einer Grauzone.

Nichtsdestotrotz kannst du in dem Fall ja entsprechend antworten.
 
Ich hatte kürzlich den gleichen Fall, habe bei der Hotline angerufen und den dreisten Fall geschildert. Sie haben dann den Fall geschlossen und mir wenigstens die Gebühren wieder gut geschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht vergessen, den Stinker auf die Liste der gesperrten Bieter zu setzen.
 
Ich nehme auf diese Liste alle Käufer, mit denen es bei der Abwicklung nicht gut lief.

Klar, vor krimineller Energie ist man nie gefeit...
 
Es ist so, wie du es darstellst. Wenn der Käufer keinen Bock hat zu bezahlen, dann bleibt dir letzten Endes nur die ebay-Kosten erstatten zu lassen. Theoretisch könntest du zwar noch ein Angebot an den zweithöchsten Bieter machen, der hat sich dann aber in der Regel schon anderswo mit der Ware eingedeckt und reagiert demzufolge nicht darauf.

Wenn du einen Fall eröffnest (musst du, um die Kohle zurück zu bekommen), darfst du auch erstmal noch x Tage warten, weil ebay dem Käufer ziemlich viel Zeit lässt für's Bezahlen. Im Zeitalter des online-bankings meines Erachtens zu viel.

Ist mir neulich zum Verhängnis geworden. Käufer schrieb, er zahlt in 14 Tagen. Hat er dann nicht, hab noch n paar Tage wegen eventueller Banklaufzeiten gewartet und dann war der Case closed. Nix mehr zu machen. Auf den Gebühren bin ich hängen geblieben, war zum Glück nicht riesig viel.
 
Die Gebote sind bindend ! Der Käufer hat einen gültigen Kaufvertrag geschlossen und muss zahlen.........sofern Du darauf bestehst.
Ich persönlich tätige zwar schon sehr lange keine Verkäufe mehr auf Ebay, aber ich hatte diesen Fall auch mehrmals.
Habe mich irgendwann so geärgert, daß ich die Angelegenheiten meinem Anwalt übergeben habe.
Das war für den Zahlungsunwilligen Bieter jeweils eine sehr teure Erfahrung !
Ob er daraus lernt und sein Verhalten ändert, weiß ich natürlich nicht.
Aber, wenn man so ein Verhalten regelmäßig hinnimmt und es für die " Bieter " keine Konsequenzen hat, dann machen sie sicher munter weiter......

Darüber hinaus gilt

Und dein Anwalt war ehrenamtlich für dich tätig oder wollte der auch Geld verdienen?
 
Erstmal danke für Eure Antworten, hat mir weitergeholfen!

Ich habe leider momentan nicht die Zeit und auch nicht die Lust, das ganze groß weiterzuverfolgen.
Ich werde nun von den Kaufverträgen zurücktreten und die Artikel am Wochenende wiedereinstellen. Mit der Hotline werde ich auch gleich noch telefonieren, danke für den Hinweis! Käufer melden + Sperrliste versteht sich jetzt von selbst.

Was ich daraus lerne: ebay unterstützt durch verschiedene Maßnahmen dieses Verhalten. Und ich will damit ebay als Verkäufer nicht länger unterstützen. So werde ich meine ebay-Verkäufer-Karriere mit meinen ganzen 12 Bewertungen nach dem Verkauf der besagten Heftchen auch schon wieder einstellen. Auktionen machen wenig Sinn wenn die Gebote de-facto nicht bindend sind.
 
Na wenigstens der Kerl an der Hotline war freundlich und kompetent.

Er hat mir noch folgenden Tipp gegeben: Man kann in den Käufereinstellungen potentielle Bieter ausschließen, sofern diese mehr als x Vermerke wegen nicht bezahlter Artikel in den letzten y Monaten erhalten haben. Meine "Käufer" haben ab morgen auf jeden Fall ihren Vermerk sicher.
 

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