FooFighter
Foren - Sponsor
- Registriert
- 14.12.2008
- Beiträge
- 5.725
- Punkte Reaktionen
- 8.636
Ich wähle mal folgendes Beispiel (vereinfacht):
Ich habe einen Unfall, an welchem der Unfallgegner zu 100 % Schuld hat. Ich beauftrage die Reparatur meines Pkw. Auch wenn der Unfallgegner mir gegenüber verpflichtet ist, den Schaden (inkl. Reparaturkosten) zu zahlen, muss ich die Werkstatt bezahlen. Auftraggeber der Werkstatt bin ich, nicht der Unfallgegner. Das Risiko, dass ich trotz Anspruchs das Geld beim Unfallgegner nicht eintreiben kann, liegt bei mir.
Anwaltskosten: Auftraggeber des Anwalts bin ich, nicht der Gegner. Das Risiko, dass ich trotz Anspruchs (z. B. wegen Verzugs) das verauslagte Geld für meinen Anwalt beim Gegner nicht eintreiben kann (weil dort nix zu holen ist), liegt bei mir...
Leider falsch. Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls gehst du in die Werkstatt und unterzeichnet dort eine sog. Abtrittserklärung. Das heißt, dass die Werkstatt ihre Forderung nicht an dich stellt, sondern direkt an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.