Verbindlichkeit von Geboten auf ebay

Wie schon erwähnt:
Rechtlich bindend sind die Gebote !
Den Stress haben dabei letztlich die Ebay - " Spassbieter " ..........wenn der Verkäufer die Erfüllung des Kaufvertrages privatrechtlich erwirken möchte......

Ja richtig, rechtlich bindend sind sie.
Nutzt nur recht wenig, wenn ich den Weg zum Anwalt nicht auf mich nehmen möchte. An dieser Stelle hätte ich mir von ebay effektivere Methoden gewünscht, diesen und zukünftige Fälle dieser Art zu verhindern.
 
Ich bin kein Freund von Ebay..........
Aber.........auch Ebay kann solche Fälle sicher nicht gänzlich ausschließen !
Die " gestörte Mentalität " mancher Menschen steht dem im Wege.

Ganz genau, deswegen braucht es effektive Methoden, damit umzugehen!
Negative Bewertungen für Käufer wären beispielsweise eine vernünftige Maßnahme.
Und wenn mir dann an der Hotline erzählt wird, dass ich doch nächstes Mal am besten schon einen Fall eröffne, wenn nach 4 bis 5 Tagen noch kein Geld angekommen ist, dann habe ich auch nicht den Eindruck, als wäre ein solcher Ausgang von ebay nicht erwünscht...
 
Negative Bewertungen für Käufer wären beispielsweise eine vernünftige Maßnahme.

Finde es eh ein Unding, dass das abgeschafft wurde. Lag eventuell daran, dass Verkäufer, die schlecht bewertet wurden, dann zurück schlecht bewertet haben. Nen anderen Grund kann ich mir nicht vorstellen.
 
Natürlich zahlt der uneinsichtige Höchstbieter in solchen Fällen die Rechnung !
Wenn dort nichts zu holen ist, dann bleibt man natürlich erstmal auf den Kosten sitzen:D
Aber das Geld kommt schon irgendwann;)

Das kann eigentlich nicht sein.
Ich bin kein Rechtsexperte, aber den Anwalt zahlt derjenige der ihn beauftragt und nicht der Beklagte.
Das ist doch genau der Grund warum es sich bei Kleinbeträgen eben nicht lohnt einen Anwalt zu beauftragen.
 
Das stimmt nicht.

Wenn Du die Gegenseite wirksam in Verzug setzt, trägt diese die Anwaltskosten.
 
Das ist korrekt wiedergegeben. Gibt da zwar noch ein paar juristische Fallstricke, aber alles in allem richtig.
 
Ich wähle mal folgendes Beispiel (vereinfacht):

Ich habe einen Unfall, an welchem der Unfallgegner zu 100 % Schuld hat. Ich beauftrage die Reparatur meines Pkw. Auch wenn der Unfallgegner mir gegenüber verpflichtet ist, den Schaden (inkl. Reparaturkosten) zu zahlen, muss ich die Werkstatt bezahlen. Auftraggeber der Werkstatt bin ich, nicht der Unfallgegner. Das Risiko, dass ich trotz Anspruchs das Geld beim Unfallgegner nicht eintreiben kann, liegt bei mir.

Anwaltskosten: Auftraggeber des Anwalts bin ich, nicht der Gegner. Das Risiko, dass ich trotz Anspruchs (z. B. wegen Verzugs) das verauslagte Geld für meinen Anwalt beim Gegner nicht eintreiben kann (weil dort nix zu holen ist), liegt bei mir...
 
Schon klar. Einen Anspruch zu haben und ihn zu realisieren, das sind zwei Paar Stiefel.

Dieses Risiko würde ich ebenfalls scheuen. Zumindest bei Privatpersonen, deren Solvenz ich nicht einschätzen kann.
 
Das stimmt nicht.

Wenn Du die Gegenseite wirksam in Verzug setzt, trägt diese die Anwaltskosten.

Das würde doch aber im Umkehrschluss bedeuten das es möglich wäre, einer der Käufer die nicht bezahlt aber dennoch einen Fall eröffnet haben, nehmen sich einen Anwalt, dieser fordert lightning zur Herausgabe der Ware auf, setzt ihn in Verzug und stellt ihm zum Schluss dafür noch eine Rechnung ?
Das würde mich am Sinn eines Rechtssystem zweifeln lassen.

Ich kannte bisher nur den Fall das durch Gerichtsentscheid die Gebühren der Gegenseite auferlegt werden können. Aber das der Anwalt selbst entscheidet an wen er seine Rechnung stellen kann, wäre mir neu.
 
Das kann der Käufer erst, wenn er seine Hauptpflicht aus dem Kaufvertrag, nämlich den Kaufpreis zu bezahlen, erfüllt hat. Dann hat er einen Anspruch auf Übereignung/Übergabe der gekauften Sache.
 
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