Verkäufer handelt eigenmächtig

FooFighter

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Folgendes Problem: ich hatte im Dezember 2014 über ebay einen losen Euro-Münzsatz Andorra 2014 von 1 Cent - 2 Euro für 55 Euro von einem privaten Anbieter ersteigert. Dass es bereits anfänglich Probleme gab, weil Andorra die Ausgabe ständig verzögerte, wisst ihr alle. Im März 2015 erhielt ich dann die Lieferung, welche nur die Münzen von 5 Cent - 2 Euro enthielt. Auch dies war ein bekanntes Problem, da die 1- und 2-Cent-Münzen - aus welchen Gründen auch immer - zurück gehalten werden.

Da es mittlerweile jede Menge Angebote bei ebay gibt, in denen die 1-und 2-Cent-Münzen angeboten werden, schrieb ich den VK Anfang September an, wann ich denn mit der Lieferung rechnen könne. Da er überhaupt nicht reagierte, schrieb ich ihm vor zwei Tagen erneut und setzte ihm eine Lieferfrist bis zum 15. Oktober. Andernfalls würde ich eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Plötzlich kam eine Antwort, wo er mitteilte, dass die Münzen ja noch immer nicht ausgegeben wären. Die Angebote auf ebay stammen aus "geschlachteten" offiziellen Kurzmünzsätzen.
So weit - so gut.

Nun entschied er aber von sich aus, ohne mich überhaupt nach meinem Einverständnis zu fragen, mir 25 Euro zurück zu überweisen. Die einbehaltenen 30 Euro wären für die gelieferten Münzen. Ich teilte ihm mit, dass ich damit nicht einverstanden bin. Der Marktpreis für die Münzen von 5 Cent - 2 Euro liegt momentan im Schnitt bei 15 Euro. Ich forderte ihn auf, mir zumindestens weitere 10 Euro zurück zu erstatten. Somit hätte ich dann 20 Euro bezahlt, was immer noch 5 Euro über dem Marktpreis liegt.
Dies lehnte er mit der Begründung ab, dass der Marktpreis im Dezember 2014, als ich die Münzen kaufte, bei 30 Euro lag. Dies wäre der entscheidende Zeitpunkt, nicht der heutige Marktpreis. Ich sehe dies aber nicht ein, schließlich hat er - wie bereits erwähnt - die Entscheidung einfach von sich aus getroffen, mir einen Teilbetrag zurück zu erstatten.
Ich bot ihm nun als letztes an, den Kauf komplett rück abzuwickeln. Er sollte mir den kompletten Kaufbetrag erstatten und ich schicke ihm die Münzen wieder zurück. Dies lehnte er mit dem lapidaren Kommentar ab: "Der Fall ist für mich geschlossen. Sie wollten ja die Polizei einschalten. Machen Sie das. Wir sehen uns vor Gericht."

Im Grunde ist es mir eigentlich zu blöd, wegen den 10 Euro eine Anzeige zu erstatten. Andererseits kann es so auch nicht gehen, dass er eigenmächtigt entscheidet, mich mit der Teillieferung stehen zu lassen und auch noch den Preis für die Teillieferung selbst festzulegen. Eigentlich gibt es nur zwei Varianten: entweder komplette Lieferung für den vereinbarten Kaufbetrag oder Rückabwicklung. Die dritte Variante mit der Teillieferung wäre nur eine Option, wenn sich beide Parteien einvernehmlich darauf verständigen, was aber hier nicht zutrifft.

Deshalb meine Frage: würdet ihr eine Anzeige erstatten oder es einfach abtun? Mich macht der Betrag nicht arm und es wären auch nicht die ersten Münzen meines Lebens, welche ich etwas zu teuer erstanden habe. Aber die Handlungsweise und Reaktion des VK gehen mir irgendwie gegen den Strich.
 
Deine Argumentation ist stichhaltig. Er kann sich ja nicht auf den Marktpreis von Dezember beziehen, aber dann nur teilweise liefern. Das klingt salles wie "ich mach mir meine Welt, wie sie mir gefällt."
Aber wegen den 10 oder 20 Kröten ein Fass aufzumachen, fände ich jetzt auch albern. Bewerte den Kerl negativ, schildere den Fall und gut ist. Solche Typen haben es nicht verdient, dass man sich mit ihnen weiter befasst.
 
Bewerte den Kerl negativ, schildere den Fall und gut ist. Solche Typen haben es nicht verdient, dass man sich mit ihnen weiter befasst.

Das ist das ganze Problem. Eine Bewertung ist nach dieser langen Zeit nicht mehr möglich. Auch kein Käuferschutz oder sonstiges.
 
Ich würde anzeige erstatten.
Du hast bezahlt, er nicht geliefert. Zudem hast du den mailverkehr hoffentlich über ebay gemacht.
 
[...] Aber wegen den 10 oder 20 Kröten ein Fass aufzumachen, fände ich jetzt auch albern. Bewerte den Kerl negativ, schildere den Fall und gut ist. Solche Typen haben es nicht verdient, dass man sich mit ihnen weiter befasst.

Das sehe ich genauso: Du hast dich genug geärgert - vergiss den Typen jetzt und widme dich wieder mit voller Freude unserem Hobby. Eine Anzeige bringt nichts, außer dass sie Papier produziert. Bei einem dreistelligen Kaufpreis könnte man eher darüber nachdenken.
 
...und ziehe deine Lehren draus und verzichte in Zukunft am besten auf Vorverkäufe...

Beste Grüße
michel008
 
Warum sollte eine anzeige nichts bringen? Es wurde der kaufvertrag nicht eingehalten. Dadurch muss der vk entweder den differenzbetrag zum aktuellen marktwert bezahlen, oder die münzen selbst beschaffen.
Hier handelt es sich um betrug und foofighter muss sich die 2 münzen für teures geld anschaffen.
 
@FooFighter

Hast du mal geschaut, ob er die münzen derzeit verkauft? Frei nach dem motto: jetzt bekomm ich mehr für meine ware
 
Der Hinweis auf eine Anzeige ist in der Tat (leider) eher ein stumpfes Schwert.

Ich weise in solchen Fällen darauf hin, dass ich ihn (den Händler) mit meiner Fristsetzung (mit Ablehnungsandrohung) wirksam in Verzug setze. Folge davon ist, dass die Kosten des weiteren Verfahrens (Rechtsanwalt usw) zu Lasten desjenigen gehen, der sich in Verzug befindet. Bisher war ich mit dieser Argumentation durchaus erfolgreich.
 
Warum sollte eine anzeige nichts bringen? Es wurde der kaufvertrag nicht eingehalten. Dadurch muss der vk entweder den differenzbetrag zum aktuellen marktwert bezahlen, oder die münzen selbst beschaffen.
Hier handelt es sich um betrug und foofighter muss sich die 2 münzen für teures geld anschaffen.

Nicht jeder Vertragsbruch ist ein Betrug im strafrechtlichen Sinne. Und die landläufige Vorstellung des Betrugsbegriffes ist auch nicht immer unbedingt mit dem juristischen Straftatbestand identisch. Zudem bekommt FooFighter auch durch eine Strafanzeige nicht zu seinen fehlenden beiden Münzen. Wenn er diese möchte, muss er einen Rechtsanwalt einschalten. Und das ist auch eine Kostenfrage.
 
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