Verkäufer handelt eigenmächtig

Und noch ein kleiner Beitrag zum Thema "Die Kosten des RA zahlt dann doch der andere...":

Im Prinzip ja - aber was, wenn dort nichts zu holen ist? Eine kleine Geschichte aus meinem Bekanntenkreis: Ein Freund kaufte privat von einer anderen Person 8 Konzertkarten und zahlte - warum auch immer - im Voraus, zumindest nicht in bar, sondern per Überweisung. Die Karten wurden aber nie an ihn versandt. Da mein Kumpel eine Rechtsschutzversicherung hatte und es auch um einen hohen dreistelligen Betrag ging, schaltete er einen Anwalt ein. Nachdem auch das zunächst nicht weiterhalf, Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises eingereicht und auch Recht bekommen. Doch der andere zahlte immer noch nicht. Also Zwangsvollstreckung eingeleitet. Allerdings ist dort nur wenig zu holen. Der Schuldner hat jetzt ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet und ist wohl arbeitslos. Ohne Versicherung hätte mein Kumpel erst einmal die ganzen Kosten vorstrecken müssen und würde jetzt - trotz für ihn günstigen Urteils - außer dem eigentlichen Kaufpreis auch noch den Kosten hinterherlaufen...
 
Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung...;)
 
Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung...;)
Absolut richtig.

Ich erstattete vor einiger zeit auch anzeige wegen betrugs, da ich meine gekaufte münze nie erhielt.
Dies schrieb ich dem herren damals auch.
Er zahlte die volle summe inkl. Kostenaufwand meinerseits und wir vereinbarten dann, dass ich bei der polizei angebe, dass ich eine strafminderung (oder wie das auch immer heißt) angebe. Zurückziehen kann man die betrugsanzeige ja nicht
 
Ich denke, dem Verkäufer ist das ganze geschilderte Für und Wieder und auch die Möglichkeiten des Käufers bestens bekannt.
Ein Betrug seinerseits liegt nicht vor, da eine vollständige Lieferung -wie ursprünglich vorgesehen- ja gar nicht möglich war, ohne das er dies beeinflussen konnte. So ist der Weg, einen Teilbetrag zurückzuerstatten, als Versuch seinerseits zu werten, diese Angelegenheit abzuschließen.
Mit der Annahme dieser Zahlung ist die Sache für ihn erledigt.
Er wird so den für sich optimalen Weg gegangen sein, mit dem er durchkommt und den der Käufer auch höchstwahrscheinlich (wenn auch zähneknirschend) akzeptiert - oder man läßt diese Zahlung zurückbuchen und besteht auf Erfüllung des Vertrages.

Das ist meine private Meinung....
 
Hallo,

Betrag zurück buchen, auf Erfüllung bestehen oder sofortige Rückabwicklung mit Fristsetzung!

Wenn keine Rückabwicklung oder keine Lieferung erfolgt ist es jetzt schon Betrug, da die Münzen verfügbar sind. Es war zwar lose vereinbart, aber auch andere Händler können Sätze aus einander nehmen - wo liegt da das Problem? Woher der Verkäufer seine Münzen bezieht kann für den Käufer vollkommen egal sein solange es sich nicht um Hehlerware handelt. Genau genommen gehen die Quellen eines Veräufers den Käufer auch gar nichts an.

Der Verkäufer vertraut einfach darauf, das ja alle wegen 10 € kein geschrei machen und sich halt fügen....
Wenn der Verkäufer das 10000 Mal gemacht hat sind das 100000€ die er nur damit verdient, das sich alle zähneknirschend auf seine Masche einlassen. Könnte glatt ein Geschäftsmodell sein.
:wut:Heutzutage gehört ein verdrehtes Rechtsempfinden (ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt) für viele Menschen wohl zum guten Umgangston dazu...:wut:.

Grüße
pingu
 
Zuletzt bearbeitet:
"Die Kosten des RA zahlt dann doch der andere...":
Ja, im Prinzip schon - wenn man gewinnt und der RA die üblichen Gebühren kostet.
ABER falls es zu einer Verhandlung kommt, wird vorher den Parteien die Möglichkeit gegeben, sich zu einigen. Hier wird häufig schon ein Trend angedeutet...
Anschließend erkläre mal dem Richter wieso eine Rückerstattung von über der Hälfte des Kaufpreises nicht ausreicht, und wieso ein paar Cent mehr wert sein sollen als die höheren Nominale und überhaupt.;)
Das könnte alles ordentlich in die Hose gehen, denke ich.
 
...
Im Grunde ist es mir eigentlich zu blöd, wegen den 10 Euro eine Anzeige zu erstatten...
"Kein Geld ist vorteilhafter angewandt, als das, um welches wir uns haben prellen lassen: denn wir haben dafür unmittelbare Klugheit eingehandelt." Schopenhauer: Aphorismen zur Lebensweisheit, Paränesen und Maximen, 43.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn der Käufer und Verkäufer sich nicht einigen können kommt auch kein rechtskräftig gültiger Kaufvertag zustande.

Wenn der VK etwas verspricht und dafür sein Geld erhält,so hat dieser die Ware wie versprochen auszuliefern.
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
Nachzulesen siehe externen Link: § 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag - dejure.org


Ist die Ware nicht wie versprochen oder beschrieben, dann hat der Gesetzgeber dem Käufer 3 Möglichkeiten gegeben.

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Nachzulesen siehe externen Link: § 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln - dejure.org



Vor einer Anmeldung auf Ebay muss jeder den AGBs von Ebay zustimmen sonst kann er oder sie auf dieser Plattform nicht verkaufen.Unter den AGBs von Ebay ist auch § 437 des BGBs wiedergegeben.

Nun die Frage:
* Ist der VK als Privatperson oder gar als Gewerblicher bei Ebay unterwegs?
* Hat er eine Haftung ausgeschlossen in seiner Artikelbeschreibung oder nicht?


In meiner Rechtsempfindung sehe ich für den VK die einzigst gesündeste Lösung, dass er wie vom Käufer angeboten wurde die Ware zurück nimmt und gegessen ist die ganze Sache.

Wenn der VK aber auf einen gültigen KV weiterhin besteht, dann muss er sich mit dem Käufer gemeinsam einigen wie er diesen unglücklichen KV zu beider Zufriedenheit erfüllt. Ansonsten Rechtsanwalt. Einem Richter kann es meiner Meinung nach egal sein wieso die 1 und 2 Cent Münzen aus Andorra teuer sind wie die höheren Nominale. Der Markt bestimmt den Preis und nicht die Richter - schließlich sind wir nicht in Ceausescus Rumänien.


 
@Onkel Sam

Ich lebe nun schon etwas länger als 2 Wochen in diesem Land und kann dir folgendes versichern:

1. die Wahrheit gibt es nicht
2. Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Sachen, die absolut nichts miteinander zu tun haben.
 
Nimm die Rückzahlung und Ärgere dich nicht, Lebenszeit ist Kostbar.
Lerne für die zukunft, nicht immer alles sofort zu kaufen, sondern auch mal abzuwarten (und vor allem: lass die Finger von Vorverkäufen).
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet