Verkäufer handelt eigenmächtig

Ich sehe den Straftatbestand des Betruges nicht als erfüllt an und würde keine Strafanzeige anlegen.
 
Vielen Dank erst einmal für eure vielen Meinungen!

Der Tatbestand des Betruges ist etwas schwierig. Man könnte zwar sagen, der VK hat sich mit dem Einbehalten von 30 EUR einen finanziellen Vorteil verschafft und mir einen Vermögensschaden zugefügt. Aber andererseits fehlt meiner Meinung nach der Vorsatz, von vornherein eine Täuschungshandlung zu begehen. Das kann ich ihm nicht unterstellen.

Nichts desto trotz habe auch ich schon überlegt, ob ich ihm nicht einfach die 25 Euro wieder zurück überweise und auf Erfüllung des Vertrages bestehe. Wie gesagt, dies war ja einzig und allein seine Entscheidung, ohne es vorher mit mir zu besprechen. Von daher dürfte ich bei dieser Variante eigentlich nichts falsch machen. Blöd wird es nur, wenn er mir das Geld erneut zurück zahlt. Dann drehen wir uns irgendwie im Kreis. ;)
 
Der Tatbestand des Betruges ist etwas schwierig. Man könnte zwar sagen, der VK hat sich mit dem Einbehalten von 30 EUR einen finanziellen Vorteil verschafft und mir einen Vermögensschaden zugefügt. Aber andererseits fehlt meiner Meinung nach der Vorsatz, von vornherein eine Täuschungshandlung zu begehen. Das kann ich ihm nicht unterstellen.

So ist es ! Es fehlt an der Täuschung, aber auch am "rechtswidrigen Vermögensvorteil" beim Verkäufer. Eine "strittige Forderung" zwischen zwei Parteien stellt nicht unbedingt bereits einen Vermögensvorteil dar, schon gar nicht einen rechtswidrigen, vom Vorsatz einmal ganz abgesehen.

Nichts desto trotz habe auch ich schon überlegt, ob ich ihm nicht einfach die 25 Euro wieder zurück überweise und auf Erfüllung des Vertrages bestehe. Wie gesagt, dies war ja einzig und allein seine Entscheidung, ohne es vorher mit mir zu besprechen. Von daher dürfte ich bei dieser Variante eigentlich nichts falsch machen.

Das halte ich für eine gute Idee!

Blöd wird es nur, wenn er mir das Geld erneut zurück zahlt. Dann drehen wir uns irgendwie im Kreis.

Wäre wirklich blöd. Dann kannst Du ihn nur gerichtlich zwingen, seinen Teil des Vertrages zu erfüllen
 
Ich habe ihm jetzt das Geld zurück überwiesen. Es läuft ja alles über Paypal. Das heißt, er hatte mir die Rückzahlung mittels Paypal zukommen lassen. Dort konnte ich auf "Zahlung zurückgeben" gehen. Hab ihm noch als Text hinzugefügt, dass er die Zahlung von mir zurück erhält und ich darum bitte, den Vertrag zu erfüllen. Er soll mir die 1- und 2-Cent-Münzen so schnell wie möglich zusenden. Eine Reaktion kam bisher nicht nicht. Mal schauen, wie es weiter geht.

Aber mal ganz davon abgesehen, ist die Ausgabepraxis von Andorra ein absoluter Hohn! Wenn im Oktober 2015 der Gedenkzweier von 2014 noch immer nicht ausgegeben wurde, dann läuft doch grundsätzlich etwas falsch! Bei den 1- und 2-Cent-Münzen ist das nicht besser. Hatte mich damals echt gefreut, dass dieses Land den Euro ausgibt. Jetzt bereitet dieses Euro-Land den meisten Sammlern wohl eher Frust, statt Lust.
 
Mit sicherheit auch so manchen Händler. Aber wer VVK anbietet ist da selber schuld.
Man soll bekanntlich auch nie etwas versprechen was man nicht einhalten kann.
 
Ich habe ihm jetzt das Geld zurück überwiesen... Eine Reaktion kam bisher nicht nicht. Mal schauen, wie es weiter geht.

Ich muss mich korrigieren! Habe gerade auf meinem Paypal-Konto nachgesehen. Er hat mir das Geld tatsächlich wieder zurück überwiesen! Seine Nachricht dazu (aus dem englischen übersetzt): "Werter Herr, ich sende Ihnen meine Rückzahlung erneut zurück. Ich habe Ihnen bereits geschrieben, dass der Fall für mich geschlossen ist. Die Andorra-Münze hat bisher die 1- und 2-Cent-Münzen nicht ausgegeben und wird dies wohl auch nicht tun. Ich selbst stelle die Münzen nicht her. Wenn Ihnen das nicht passt, tut es mir leid. Sie können zur Polizei gehen."

Hm, ich werde wohl doch noch einmal über mein weiteres Vorgehen nachdenken müssen. Denn die Aussage "die Münzen wurden bisher nicht ausgegeben und werden es wohl auch nicht" ist ja so nicht richtig. Wie jemand anderes an dieser Stelle schon schrieb, kann ich ja nichts dafür, dass er sie als VK nicht zu dem geringen Preis liefern kann. Was anderes wäre es ja, wenn tatsächlich diese beiden Nominale gar nicht geprägt worden wären. Aber das sind sie ja. Von daher muss er vielleicht in den sauren Apfel beißen und sie mir für teureres Geld besorgen, wenn ich auf Lieferung bestehen und dies einklagen sollte.
 
Rico, mach Dich nicht kirre und lass es einfach sein. Kauf Dir lieber einen schönen Sachsen:).
 
Rico, mach Dich nicht kirre und lass es einfach sein. Kauf Dir lieber einen schönen Sachsen:).

Ich bin da eben etwas hin und her gerissen. Mein Rechtsempfinden sträubt sich dagegen, es einfach so hin zu nehmen. Mir geht es dabei nicht mal zwingend um mich allein als Einzelperson. Aber es wurde auch schon hier an anderer Stelle geschrieben. Wenn der jedem Käufer einen Teilbetrag zurück erstattet und für die Münzen von 5 Cent - 2 Euro insgesamt 30 Euro einbehält, hat er unterm Strich ein ordentliches Geschäft gemacht. Das ist mir irgendwie zuwider.
 
Hatte mich damals echt gefreut, dass dieses Land den Euro ausgibt. Jetzt bereitet dieses Euro-Land den meisten Sammlern wohl eher Frust, statt Lust.

Moin Moin,

damit du auch weiterhin Freude an Andorra hast...

Gib mir die 25 Euro und ich bringe dir ein frisches 1 Cent und 2 Cent Ende des Monats mit aus Barcelona.

Kein Scherz! :cool:

Alle Münzen sind verfügbar, nur fehlen den meisten Sammlern und Händlern schlicht die nötigen Kontakte...

Ist ein einmaliges Angebot, bitte von Anfragen absehen!

Beste Grüße
michel008
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin da eben etwas hin und her gerissen. Mein Rechtsempfinden sträubt sich dagegen, es einfach so hin zu nehmen.

Ich verstehe Dich vollkommen und mir ginge es nicht anders. Natürlich ist es eine Unverschämtheit von dem VK so zu handeln. Aber deshalb Prozesse zu führen kostet nur Nerven und eine Menge Zeit, evtl auch noch einiges an Geld. Aber jetzt hast Du ja ein Angebot von Stefan, das tröstet Dich hoffentlich und Du beruhigst Dich wieder;).
 
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