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Ich sehe den Straftatbestand des Betruges nicht als erfüllt an und würde keine Strafanzeige anlegen.
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Der Tatbestand des Betruges ist etwas schwierig. Man könnte zwar sagen, der VK hat sich mit dem Einbehalten von 30 EUR einen finanziellen Vorteil verschafft und mir einen Vermögensschaden zugefügt. Aber andererseits fehlt meiner Meinung nach der Vorsatz, von vornherein eine Täuschungshandlung zu begehen. Das kann ich ihm nicht unterstellen.
Nichts desto trotz habe auch ich schon überlegt, ob ich ihm nicht einfach die 25 Euro wieder zurück überweise und auf Erfüllung des Vertrages bestehe. Wie gesagt, dies war ja einzig und allein seine Entscheidung, ohne es vorher mit mir zu besprechen. Von daher dürfte ich bei dieser Variante eigentlich nichts falsch machen.
Blöd wird es nur, wenn er mir das Geld erneut zurück zahlt. Dann drehen wir uns irgendwie im Kreis.
Ich habe ihm jetzt das Geld zurück überwiesen... Eine Reaktion kam bisher nicht nicht. Mal schauen, wie es weiter geht.
Rico, mach Dich nicht kirre und lass es einfach sein. Kauf Dir lieber einen schönen Sachsen.
Hatte mich damals echt gefreut, dass dieses Land den Euro ausgibt. Jetzt bereitet dieses Euro-Land den meisten Sammlern wohl eher Frust, statt Lust.
Ich bin da eben etwas hin und her gerissen. Mein Rechtsempfinden sträubt sich dagegen, es einfach so hin zu nehmen.
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