Verkauf im Kundenauftrag, deshalb kein Rückgaberecht !!!!

Wenn man sich den Verkäufer ansieht, steht das an all seinen Auktionen... vom Ring über Münze bis zur teuren kleinen Dose.
 
Hallo,
Ist beim Gebrauchtwagenverkauf sehr verbreitet. Erlebe das beruflich oft und nur selten kann man gerichtlich das offensichtliche durchsetzen.
dann tritt der Händler quasi als Vermittler auf. Der Kaufauftrag wird dann zwischen dem privaten Verkäufer und dem Käufer geschlossen, und der Händler kriegt eine Provision vom Verkäufer.
Meiner Meinung nach wird das bei Ebay-Verkäufen schwierig, da dann zur Gültigkeit ja erstmal ein Vertrag zwischen dem eigentlichen Eigentümer und dem Käufer geschlossenen werden müsste? Der Händler ist da ja vorgeblich nur Vermittler (die Rolle, die eigentlich Ebay einnehmen sollte). Keine Ahnung, ob das den Ebay-Richtlinien widerspricht. Wenn ja -> Meldung an Ebay. Wenn nein, egal wie es rechtlich aussieht, würde ich davon Abstand nehmen, da zu kaufen, wenn man Wert auf ein Rückgaberecht legt (Gewährleistung ist bei Münzen wohl eher selten anwendbar).
 
Hallo,
dann tritt der Händler quasi als Vermittler auf. Der Kaufauftrag wird dann zwischen dem privaten Verkäufer und dem Käufer geschlossen, und der Händler kriegt eine Provision vom Verkäufer.
Meiner Meinung nach wird das bei Ebay-Verkäufen schwierig, da dann zur Gültigkeit ja erstmal ein Vertrag zwischen dem eigentlichen Eigentümer und dem Käufer geschlossenen werden müsste? Der Händler ist da ja vorgeblich nur Vermittler (die Rolle, die eigentlich Ebay einnehmen sollte). Keine Ahnung, ob das den Ebay-Richtlinien widerspricht. Wenn ja -> Meldung an Ebay. Wenn nein, egal wie es rechtlich aussieht, würde ich davon Abstand nehmen, da zu kaufen, wenn man Wert auf ein Rückgaberecht legt (Gewährleistung ist bei Münzen wohl eher selten anwendbar).

Ja. In meinem Bereich ist es sogar so dass durch den vermeintlichen Gewerbevekauf, Kunden angelockt werden sollen und oft wird nur die Gewährleistung umgangen.

Ebay interessiert nur der Verkauf und die Provision. Die Regeln sind nur Augenwischerei um Sicherheit vorzutäuschen.
 
Damit ist der Fall erledigt:

Nein, damit ist lediglich die Auktion erledigt, akzeptiere es doch bitte, dass es hier um eine generell rechtliche Frage geht!
Hier geht es um eine generelle rechtliche Frage


Edit:

Mit der Ebay Community und privat habe ich mittlerweile eine Antwort gefunden; solche Versuche den Widerruf zu umgehen sind null und nichtig.
Aber wie so oft, wo kein Kläger da kein Richter.
 
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