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dann tritt der Händler quasi als Vermittler auf. Der Kaufauftrag wird dann zwischen dem privaten Verkäufer und dem Käufer geschlossen, und der Händler kriegt eine Provision vom Verkäufer.Ist beim Gebrauchtwagenverkauf sehr verbreitet. Erlebe das beruflich oft und nur selten kann man gerichtlich das offensichtliche durchsetzen.
Hallo,
dann tritt der Händler quasi als Vermittler auf. Der Kaufauftrag wird dann zwischen dem privaten Verkäufer und dem Käufer geschlossen, und der Händler kriegt eine Provision vom Verkäufer.
Meiner Meinung nach wird das bei Ebay-Verkäufen schwierig, da dann zur Gültigkeit ja erstmal ein Vertrag zwischen dem eigentlichen Eigentümer und dem Käufer geschlossenen werden müsste? Der Händler ist da ja vorgeblich nur Vermittler (die Rolle, die eigentlich Ebay einnehmen sollte). Keine Ahnung, ob das den Ebay-Richtlinien widerspricht. Wenn ja -> Meldung an Ebay. Wenn nein, egal wie es rechtlich aussieht, würde ich davon Abstand nehmen, da zu kaufen, wenn man Wert auf ein Rückgaberecht legt (Gewährleistung ist bei Münzen wohl eher selten anwendbar).
Damit ist der Fall erledigt:
Hier geht es um eine generelle rechtliche Frage
Ich finde das trifft es und klingt gut!rechtlich bedenklich.
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