Versand aus den USA / Grüner Punkt?

Das ist massiv übers Ziel hinausgeschossen. Aber der Perfektionismus liegt uns ja im Blut...

Wenn eine Registrierung unterhalb einer Geringsfügikeitsgrenze kostenfrei ohne Mitgliedschaft im z.B. Grünen Punkt erfolgen könnte, wäre das vielleicht noch vertretbar. Na ja, eigentlich wieder doch nicht. Man will genaueste statistische Daten erhalten ohne die Folgen, die man woanders verursacht, zu berücksichtigen. Die kleinen Händler hatten vermutlich im Gesetzgebeungsverfahren keine Lobby...
 
Das ist massiv übers Ziel hinausgeschossen. Aber der Perfektionismus liegt uns ja im Blut...

Wenn eine Registrierung unterhalb einer Geringsfügikeitsgrenze kostenfrei ohne Mitgliedschaft im z.B. Grünen Punkt erfolgen könnte, wäre das vielleicht noch vertretbar. Na ja, eigentlich wieder doch nicht. Man will genaueste statistische Daten erhalten ohne die Folgen, die man woanders verursacht, zu berücksichtigen. Die kleinen Händler hatten vermutlich im Gesetzgebeungsverfahren keine Lobby...
Dahinter steckt die Lobby des stationären Handels in Deutschland (weil Online kann man ja hierzulande nur begrenzt). Der Münzhändler aus dem Ausland ist da nur ein Kollateralschaden. Hierzulande sind die Preise für allerlei Kleinartikel insbesondere im Elektronikbereich astronomisch hoch. So hoch, dass es sich lohnt, selbst für kleine Sachen das Zeug um die halbe Welt zu senden. Das ist natürlich den Betroffenen ein Dorn im Auge, weil es kann ja nicht sein dass der Kunde woanders seine Sachen billiger bekommt. Von der Regierung wird sowas gerne gedeckt, weil erstens "hilft" man sich ja gerne gegenseitig mit Jobs im Tausch gegen geeignete Gesetze, und zweites fallen mehr Steuern an wenn der Kunde überteuert in Deutschland kauft, statt günstig im Ausland, selbst wenn das zu verzollende Zeug ordnungsgemäß deklariert ist.
 
ich könnte gerne mit einer österr. Adresse aushelfen - aber die Post verlang viel Geld für die Zollbeschau...
 
Hab' glücklicherweise noch keine unangenehmen Erfahrungen mit diesem Gesetz gemacht :) und mich deshalb nicht eingelesen. Aber hier zum Beispiel steht: "Importierte Waren aus dem Ausland: Dem Gesetz nach gilt derjenige als Erstinverkehrbringer, der die Waren gewerbsmäßig in den Geltungsbereich des Verpackungsgesetzes einführt. Importiert ein Onlinehändler z.B. Waren aus China, ist er verpflichtet das gesamte Verpackungsmaterial zu lizenzieren." Wäre dann nicht der deutsche Empfänger einer Sendung aus den USA, und nicht der in den USA sitzende Verkäufer, der "Erstinverkehrbringer"?

Tschüs,
Christian
 
Meines Erachtens Nein, denn dem Endverbraucher (also deutschem Empfänger) fehlt die Eigenschaft der Gewerbsmäßigkeit.
 
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