Versand von Münzen mit Sammlerwert?

Wichtig in dem Zusammenhang auch: Wenn der Materialwert der Münzen niedriger ist als der aufgedruckte Wert und die Münzen offiziell noch als Zahlungsmittel gelten, dann müsste der Versand als Bargeld erfolgen. Der Versand von Bargeld wird standardmäßig durch unsere AGB ausgeschlossen. Gewerbekunden mit regelmäßigem Versand können jedoch gerne eine Anfrage stellen.
Das ist Lustig. Wer jetzt (hypothetisch) 50 Rollen 10 Euro Silber versenden will kann das problemlos machen, solange keine Rolle Liszt dabei ist, weil der wäre ja Bargeld und dann verboten. Der Liszt muss dann per DHL Paket gesendet werden.
 
Auf ebay sind jede Menge Unwissende unterwegs, die zum Beispiel ihre 100 € Goldmünzen BRD als DHL-Paket verschicken. Wehe, da kommt mal eines von weg, dann sind Frust und Ärger groß.

Kürzlich kam auch wieder eine 60 € teure Münze als normaler Brief zu mir von einem gewerblichen Händler. Da habe ich auch kurz überlegt, ob ich einfach mal behaupte, die sei nicht angekommen und mir 60 € sichere. Meine gute Kinderstube hat mich davon abgehalten, aber einige bräuchten echt mal einen Denkzettel.
 
Mir ist auch noch nie was weg gekommen, aber ich verstehe die Sorgen. Wenn man die Statistiken sich mal anschaut, kommt schon so einiges weg.


Das hätte ich nicht gedacht. Also doch blauäugig und Glück gehabt.:rolleyes:


Das stimmt. Wenn das Paket durch Verschulden der Post verschwunden wäre, ist es denke ich auch im Sinne des Verkäufers, dass er sein Geld wieder bekommt.
Der Verkäufer hat ja sein bzw. dein Geld und wird es sicher auch nicht wieder hergeben müssen.

Er hat die Münze korrekt an die von dir angegebene Adresse versendet und ist so bei ebay fein raus.

DHL wird ihm aber nichts erstatten, weil er die Münze nicht hätte versenden dürfen. Sie entspricht keiner der Valorenklassen.

Evtl. bekommst du das Geld wieder vom ebay Käuferschutz. Aber der Verkäufer schuldet es dir nicht.
 
Heißt das, dass der Käufer bei Verlust der Sendung und üblicherweise Vorabzahlung alleine das Risiko trägt?
Ja, wenn du von einem Verbraucher kaufst. Dann musst du im Verlustfall versuchen, deinen etwaigen Anspruch gegen das Transportunternehmen durchzusetzen.

Unternehmer hingegen können das Versandrisiko nicht dem Verbraucher aufbürden. Deshalb versenden Unternehmer i. d. R. versichert oder zumindest gegen Nachweis.
 
Das mit dem Versicherungsbetrug bei DHL-Paketen kann aber schnell kritisch werden (z.B. Wert €550.-, damit gemäß Bedingungen nicht versicherbar, und man gibt an, es wurden nur € 500.- bezahlt): manchmal tauchen verschwundene Pakete ja wieder auf, und wenn DHL dann öffnet...
 
Das mit dem Versicherungsbetrug bei DHL-Paketen kann aber schnell kritisch werden (z.B. Wert €550.-, damit gemäß Bedingungen nicht versicherbar, und man gibt an, es wurden nur € 500.- bezahlt): manchmal tauchen verschwundene Pakete ja wieder auf, und wenn DHL dann öffnet...
Dann haben sie natürlich den Inhalt umgehend zurückzuerstatten (wird in der Regel an den Absender geschickt) und lehnen den Schadenersatz ab. Das ist für DHL deutlich einfacher als Nachzukarteln das der Inhalt ja doch 50 Euro wertvoller ist als angegeben, und dass müssen sie genauso erstmal nachweisen wie was eigentlich bezahlt wurde (einfach wenn eine Rechnung beiliegt, aber Privatleute legen beim Versand selten eine solche bei). Selbst wenn da 11x 50 Euroscheine drinliegen, hat sich der Absender vermutlich einfach nur verzählt...
 
... bekommt DHL eine Anzeige wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses?! So ohne weiteres darf das Paket nicht geöffnet werden.
Wenn z.b. der Aufkleber abgefallen oder komplett unleserlich ist (auch die Strichcodes), darf die entsprechende Ermittlungsabteilung reinschauen um den Inhalt mit den ausstehenden Nachforschungsanträgen abzugleichen. Sonst könnte man das ja nicht bearbeiten und müsste die nicht zuordenbaren Sendungen bis ans Ende aller Tage einlagern.
 
Wenn z.b. der Aufkleber abgefallen oder komplett unleserlich ist (auch die Strichcodes), darf die entsprechende Ermittlungsabteilung reinschauen um den Inhalt mit den ausstehenden Nachforschungsanträgen abzugleichen. Sonst könnte man das ja nicht bearbeiten und müsste die nicht zuordenbaren Sendungen bis ans Ende aller Tage einlagern.
Danke für den Einwand, den Fall hatte ich gerade nicht bedacht.
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet