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dem privaten Versender nutzt das insoweit, dass er einen Beleg über das Absenden der Münze (...) hat, mehr muß er nicht nachweisen, um aus der Haftung raus zu sein... Und wenn in der Auktion nicht die Rede von "versichertem Versand" ist, hat der Käufer dann meiner Meinung nach Pech gehabt. Ob da jetzt nach Post-AGB ordnungsgemäß ein Beförderungsauftrag zustandegekommen ist, ist meiner Meinung nach irrelevant (zumindest wird die Post erstmal davon ausgehen, schließlich können/ dürfen die nicht den Inhalt überprüfen... und dann erst bei Verlust auf die AGB verweisen... und eben nichts zahlen).Hey, aber was nützt mir ein Einlieferungsbeleg, wenn kein Vertrag zustande kommt??
1 euro für's phrasenschwein."
"recht haben und recht bekommen sind halt immer zwei paar schuhe"
Ist das nicht eher eine Phrase?
Hey, aber was nützt mir ein Einlieferungsbeleg, wenn kein Vertrag zustande kommt??
Fragen über Fragen.
Gruß
Holger
Wenn das Paket wech ist dann ist auch der Inhalt wech.
Dann war da wohl ne teure Münze drin die kein gültiges Zahlungsmittel mehr is oder wat janz anderes !.
Um wat anders zu beweisen muss dat Paket da sein , aber et is ja wech !. :gaehn:
Jo, und was soll mir das sagen???
Gruß
Holger
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